Christina Block, Landgericht Hamburg

Zeit-Aufnahmen: Gericht erklärt Sicherstellung teils rechtswidrig

Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 19:51 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Landgericht Hamburg korrigiert seinen Beschluss zur Sicherstellung journalistischer Aufzeichnungen teilweise. Die Aufnahmen zur jüngeren Tochter bleiben für das Verfahren relevant; über die Beschwerden entscheidet nun das Oberlandesgericht.

Folgen für das weitere Verfahren

  • Das Landgericht Hamburg hob Teile seines Durchsuchungs- und Sicherstellungsbeschlusses auf.
  • Die Kammer hält die Suche nach möglichen Vertragsunterlagen nicht mehr für gerechtfertigt.
  • Über die Beschwerden von Journalistin und Verlag soll das Oberlandesgericht Hamburg entscheiden.
Die Vorsitzende Richterin im Block-Prozess Isabell Hildebrand hat ihren Beschluss abgemildert. - Bild: Christian Charisius/dpa-Pool/dpa

Landgericht Hamburg begrenzt Sicherstellung bei «Zeit»

Das Landgericht Hamburg hat Teile seines Beschlusses zur Sicherstellung von Interview-Aufzeichnungen der «Zeit» mit einer Tochter von Christina Block aufgehoben. Die vorläufige Sicherstellung von Tonaufzeichnungen zur älteren Tochter erklärte die Kammer für rechtswidrig, während sie Aufnahmen zur jüngeren Tochter weiterhin für den Strafprozess als relevant einstuft.

Aufnahmen zur jüngeren Tochter bleiben gesichert

Nach Angaben des Gerichts beziehen sich die weiterhin betroffenen Aufnahmen auf Gespräche der Journalistin mit der mutmaßlich geschädigten jüngeren Tochter kurz nach dem Ende der mutmaßlichen Entführung. Die Kammer begründet die Sicherstellung damit, dass Befragungen kindlicher Opferzeugen durch oder im Beisein anderer Autoritätspersonen zu fremdsuggestiven Einflüssen führen könnten.

Ohne genaue Kenntnis der Gesprächsinhalte seien auch spätere Aussagen gegenüber der Polizei schwer zu prüfen. Die Sicherstellung der Aufnahmen erfolgte am 12. Oktober.

Gericht verwirft Suche nach Vertragsunterlagen

Den ursprünglichen Beschluss hatte das Gericht auch mit möglichen Vertragsunterlagen zwischen der Journalistin beziehungsweise der «Zeit» und der Block-Familie begründet. Daran hält die Kammer nun nicht mehr fest.

Nach Darstellung des Gerichts ist glaubhaft, dass es keinen Vertrag und keine Zahlung gegeben hat. Zuvor hatten die Journalistin und der «Zeit»-Verlag Beschwerde gegen das Vorgehen eingelegt.

Beschwerden gehen an Oberlandesgericht

Der Streit über die verbliebenen Aufzeichnungen soll nun vom Hamburger Oberlandesgericht geprüft werden. Bis zu einer Entscheidung sollen die gesicherten Aufnahmen nicht ausgewertet werden.

Das Verfahren gegen Christina Block und weitere Angeklagte betrifft den Vorwurf der Entführung zweier Kinder in der Neujahrsnacht 2023/2024. Block bestreitet die Vorwürfe.

Der Beschluss betrifft einen besonders sensiblen Konflikt zwischen Strafverfolgungsinteressen und dem Schutz journalistischer Arbeit. Das Landgericht Hamburg begrenzt die Sicherstellung auf Aufzeichnungen, die aus seiner Sicht für die Prüfung möglicher Beeinflussungen kindlicher Zeugenaussagen relevant sein können.

Im Mittelpunkt steht damit nicht nur die Frage, welche Aufnahmen als Beweismittel dienen dürfen. Bedeutsam ist auch, unter welchen Voraussetzungen Ermittlungsbehörden auf journalistisches Material zugreifen können, wenn Gespräche mit Beteiligten eines Strafverfahrens geführt wurden.

Abwägung zwischen Beweisinteresse und Pressefreiheit

Das Gericht hält die Aufnahmen der jüngeren Tochter weiterhin für potenziell bedeutsam, weil Gespräche kurz nach dem Geschehen Rückschlüsse auf mögliche Einflüsse auf spätere Aussagen geben könnten. Zugleich hat es den Eingriff in den Bestand der Aufzeichnungen zur älteren Tochter sowie die Suche nach Vertragsunterlagen korrigiert.

Die Beschwerden von Verlag und Journalistin werden nun dem Hanseatischen Oberlandesgericht vorgelegt. Bis zu dessen Entscheidung sollen die Aufnahmen nach der aktuellen Berichterstattung nicht ausgewertet werden. Für das weitere Verfahren ist daher entscheidend, ob das Oberlandesgericht die verbliebene Sicherstellung bestätigt, verändert oder aufhebt.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Stern: „Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden“ (27.10.2026)

Der Beitrag hebt hervor, dass der Streit über die Tonaufzeichnungen nun beim Hamburger Oberlandesgericht weitergeführt werden soll. Er stellt zusätzlich heraus, dass die Aufnahmen bis zu dessen Entscheidung vorerst nicht ausgewertet werden sollen.

Gemeinsam ist der Darstellung mit der Gerichtsentscheidung die Begrenzung des Materials auf Gespräche mit der jüngeren Tochter sowie die Aufhebung der Sicherstellung von Aufnahmen zur älteren Tochter. Als weiterer Schwerpunkt wird die grundsätzliche Auseinandersetzung über Pressefreiheit, Beweisinteresse und den Umfang der Beschlagnahme beschrieben.

Übereinstimmend bleibt offen, wie das Oberlandesgericht über die Beschwerden von Verlag und Journalistin entscheidet.

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