Högl findet Gutschein-Lösung fĂŒr abgesagte Reisen absolut richtig
03.04.2020 - 15:25:16 | ad-hoc-news.de
Eva Högl, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, hat neue PlĂ€ne der GroĂen Koalition verteidigt. Diese PlĂ€ne besagen, dass Kunden statt einer RĂŒckzahlung fĂŒr nicht geleistete Leistungen etwa bei Veranstaltungen fortan nur noch Gutscheine bekommen. Dies gelte, wenn es sich um bereits gebuchte Reisen oder Kulturelles und Sport handle, die wegen der Corona-Krise abgesagt werden mussten.
Es sei ein fairer Ausgleich zwischen Veranstaltern oder Touristikunternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern, wenn man auf eine Gutscheinlösung fĂŒr Pauschalreisen, FlĂŒge und Konzertkarten setze, sagte Eva Högl den Zeitungen der Samstagsausgabe des âRedaktionsnetzwerks Deutschlandâ. Man mĂŒsse die enorme Dimension der Corona-Krise endlich erkennen. Diese mache einen Anspruch auf EntschĂ€digung der Kosten am Ende wertlos, wenn dies bedeute, dass so viele Unternehmen damit in die Insolvenz getrieben wĂŒrden. Nach den Worten der SPD-Politikerin wĂŒrden die Kunden dann erst recht mit leeren HĂ€nden dastehen.
Die Gutscheinlösung bedeute hingegen: FlĂŒge, Reisen, Konzerte und Sportveranstaltungen seien nur aufgeschoben, nicht aufgehoben oder gar verloren, so Högl weiter.
Die SPD-Politikerin verwies auch darauf, dass es fĂŒr alle drei FĂ€lle HĂ€rtefall-Lösungen gebe: also fĂŒr Pauschalreisen, FlĂŒge und Konzertkarten. HĂ€rtefall bedeute dann die Möglichkeit, Auszahlungen vorzunehmen. Man wolle Reisegutscheine auch zusĂ€tzlich gegen Insolvenzen absichern. Ferner werde es weitere Regelungen geben, sodass Gutscheine ab 2022 ausgezahlt werden mĂŒssten. Dies gelte fĂŒr den Fall, dass diese Gutscheine bis dahin nicht eingelöst worden seien.
Die Politik schaffe damit verbindliche und auch klare Vorgaben fĂŒr Kunden und Kundinnen, so die SPD-Politikerin in ihrem Statement weiter. Scharfe Kritik kam vonseiten der Opposition. Was bedeute diese Lösung mit Gutscheinen anderes, als dass die Verbraucher die Zeche zu zahlen hĂ€tten. So ginge die Rettung von Reiseveranstaltern, Airlines und anderen Veranstaltern auf Kosten der Verbraucher, und nicht der Bund werde dafĂŒr in die Pflicht genommen. Derart Ă€uĂerte sich der fĂŒr Tourismus zustĂ€ndige Sprecher der GrĂŒnen-Bundestagsfraktion, Markus Tressel, gegenĂŒber den Zeitungen des âRedaktionsnetzwerks Deutschlandâ. Solche verpflichtenden Gutscheine auszustellen sei gar nicht mit der derzeitigen Rechtslage vereinbar. Man könne davon ausgehen, dass die wenigsten Verbraucher Gutscheine freiwillig akzeptieren wĂŒrden. Solch eine Lösung mit Gutscheinen mache das Vertrauen der Verbraucher zunichte. Diese wĂŒrden sich dadurch zukĂŒnftig, also in Sommer und Herbst, mit weiteren Buchungen zurĂŒckhalten. Nötig sei stattdessen, dass die Bundesregierung jetzt ein richtiges Hilfsprogramm auflege, beispielsweise fĂŒr die Reisebranche. Nicht statthaft sei es, auf die Verbraucher die Lösung des Problems abzuwĂ€lzen. Das sogenannte âCorona-Kabinettâ hatte einer Lösung mit Gutscheinen vergangenen Donnerstag zugestimmt. Konkret bedeutet dies: Wurden Reisen abgesagt oder konnten Kultur- und Sportveranstaltungen nicht wahrgenommen werden, soll es nach Wunsch der Bundesregierung als Ausgleich dafĂŒr Gutscheine geben. Gutscheine also an der Stelle von RĂŒckzahlungen. Befristet werden sollen diese Gutscheine bis Ende 2021. Die Bundesregierung legte fest, dass sie fĂŒr all' jene Tickets gelten, die von den Verbraucherinnen und Verbrauchern vor dem 8. MĂ€rz gekauft worden sind.
Es sei ein fairer Ausgleich zwischen Veranstaltern oder Touristikunternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern, wenn man auf eine Gutscheinlösung fĂŒr Pauschalreisen, FlĂŒge und Konzertkarten setze, sagte Eva Högl den Zeitungen der Samstagsausgabe des âRedaktionsnetzwerks Deutschlandâ. Man mĂŒsse die enorme Dimension der Corona-Krise endlich erkennen. Diese mache einen Anspruch auf EntschĂ€digung der Kosten am Ende wertlos, wenn dies bedeute, dass so viele Unternehmen damit in die Insolvenz getrieben wĂŒrden. Nach den Worten der SPD-Politikerin wĂŒrden die Kunden dann erst recht mit leeren HĂ€nden dastehen.
Die Gutscheinlösung bedeute hingegen: FlĂŒge, Reisen, Konzerte und Sportveranstaltungen seien nur aufgeschoben, nicht aufgehoben oder gar verloren, so Högl weiter.
Die SPD-Politikerin verwies auch darauf, dass es fĂŒr alle drei FĂ€lle HĂ€rtefall-Lösungen gebe: also fĂŒr Pauschalreisen, FlĂŒge und Konzertkarten. HĂ€rtefall bedeute dann die Möglichkeit, Auszahlungen vorzunehmen. Man wolle Reisegutscheine auch zusĂ€tzlich gegen Insolvenzen absichern. Ferner werde es weitere Regelungen geben, sodass Gutscheine ab 2022 ausgezahlt werden mĂŒssten. Dies gelte fĂŒr den Fall, dass diese Gutscheine bis dahin nicht eingelöst worden seien.
Die Politik schaffe damit verbindliche und auch klare Vorgaben fĂŒr Kunden und Kundinnen, so die SPD-Politikerin in ihrem Statement weiter. Scharfe Kritik kam vonseiten der Opposition. Was bedeute diese Lösung mit Gutscheinen anderes, als dass die Verbraucher die Zeche zu zahlen hĂ€tten. So ginge die Rettung von Reiseveranstaltern, Airlines und anderen Veranstaltern auf Kosten der Verbraucher, und nicht der Bund werde dafĂŒr in die Pflicht genommen. Derart Ă€uĂerte sich der fĂŒr Tourismus zustĂ€ndige Sprecher der GrĂŒnen-Bundestagsfraktion, Markus Tressel, gegenĂŒber den Zeitungen des âRedaktionsnetzwerks Deutschlandâ. Solche verpflichtenden Gutscheine auszustellen sei gar nicht mit der derzeitigen Rechtslage vereinbar. Man könne davon ausgehen, dass die wenigsten Verbraucher Gutscheine freiwillig akzeptieren wĂŒrden. Solch eine Lösung mit Gutscheinen mache das Vertrauen der Verbraucher zunichte. Diese wĂŒrden sich dadurch zukĂŒnftig, also in Sommer und Herbst, mit weiteren Buchungen zurĂŒckhalten. Nötig sei stattdessen, dass die Bundesregierung jetzt ein richtiges Hilfsprogramm auflege, beispielsweise fĂŒr die Reisebranche. Nicht statthaft sei es, auf die Verbraucher die Lösung des Problems abzuwĂ€lzen. Das sogenannte âCorona-Kabinettâ hatte einer Lösung mit Gutscheinen vergangenen Donnerstag zugestimmt. Konkret bedeutet dies: Wurden Reisen abgesagt oder konnten Kultur- und Sportveranstaltungen nicht wahrgenommen werden, soll es nach Wunsch der Bundesregierung als Ausgleich dafĂŒr Gutscheine geben. Gutscheine also an der Stelle von RĂŒckzahlungen. Befristet werden sollen diese Gutscheine bis Ende 2021. Die Bundesregierung legte fest, dass sie fĂŒr all' jene Tickets gelten, die von den Verbraucherinnen und Verbrauchern vor dem 8. MĂ€rz gekauft worden sind.
Redaktion ad-hoc-news.de, A & Omega
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