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14.000 Euro für barrierefreies Bad: Wien verweigert zugesagte Förderung

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 14:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Nach widersprüchlichen Behördenauskünften fordert Volksanwältin Gaby Schwarz Ersatz für die abgelehnte Förderung des barrierefreien Badumbaus.

Wien verweigert Badförderung: Volksanwaltschaft verlangt Entschädigung
Ein helles, modern gestaltetes und barrierefreies Badezimmer mit großzügiger Bewegungsfläche und einer bodenebenen Dusche. Illustration mit AI erstellt.

Die österreichische Volksanwaltschaft übt deutliche Kritik an der Verwaltung der Stadt Wien. Hintergrund ist die Verweigerung einer bereits in Aussicht gestellten Förderung für den barrierefreien Umbau eines Badezimmers. Volksanwältin Gaby Schwarz wirft der Stadt Wien fehlerhafte sowie widersprüchliche Behördenauskünfte vor und fordert eine Entschädigung für die betroffene Pensionistin aus dem Wiener Stadtteil Simmering.

Der Fall geht auf bauliche Maßnahmen im Jahr 2025 zurück. Die betroffene Seniorin hatte ihr Badezimmer barrierefrei umbauen lassen, wobei Kosten in Höhe von insgesamt 14.000 Euro anfielen. Solche Maßnahmen werden im Rahmen der städtischen Wohnbauförderung unterstützt, wobei die Volksanwaltschaft darauf hinweist, dass für barrierefreie Umbauten in Wien Förderungen von bis zu 70 Prozent möglich sind.

Widersprüchliche Auskünfte und formale Ablehnung

Nach vorliegenden Informationen hatte bereits im Mai 2025 eine Besichtigung durch eine Mitarbeiterin der zuständigen Magistratsabteilung 50 (MA 50) stattgefunden. Im Rahmen dieses Termins soll die Mitarbeiterin der Pensionistin die Förderung mündlich zugesagt und zudem die Erlaubnis erteilt haben, mit den Bauarbeiten bereits vor der formalen Erledigung des Antrags zu beginnen.

Die Pensionistin reichte daraufhin Anfang August 2025 den entsprechenden Antrag zusammen mit der Schlussrechnung bei der Stadt Wien ein. Die Behörde lehnte die Auszahlung der Fördermittel jedoch ab.

Zur Begründung hieß es seitens der Stadt Wien, dass die Arbeiten bereits vor der offiziellen Antragstellung durchgeführt worden seien. Zudem sei der Antrag nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von spätestens einem Monat nach der Beauftragung der Handwerker eingegangen.

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Die Stadt Wien berief sich bei dieser Entscheidung auf die geltende Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung. Diese sieht vor, dass Förderanträge zeitgerecht und vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden müssen, um eine Prüfung der Förderwürdigkeit zu ermöglichen.

Volksanwaltschaft fordert Schadenersatz

Volksanwältin Gaby Schwarz sieht in diesem Vorgehen eine massive Benachteiligung der Bürgerin. Sie kritisierte die scharfe Haltung der Stadt Wien, da sich die Betroffene auf die mündlichen Zusagen der Behördenmitarbeiterin verlassen habe. Angesichts der widersprüchlichen Kommunikation fordert die Volksanwältin nun Schadenersatz von der Stadt Wien für die Pensionistin.

Die Situation der Betroffenen wurde zudem durch persönliche Umstände erschwert. Wie aus den Berichten zum Fall hervorgeht, verstarb der Sohn der Pensionistin im Jänner 2026, was die finanzielle und emotionale Belastung für die Seniorin weiter erhöhte.

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Die Volksanwaltschaft betont, dass Bürger darauf vertrauen müssen, dass Auskünfte von Behördenvertretern korrekt sind, insbesondere wenn daraufhin erhebliche finanzielle Investitionen getätigt werden.

Ob die Stadt Wien auf die Forderungen nach einem Schadenersatz eingehen wird oder die strenge Auslegung der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung beibehält, bleibt abzuwarten. Das Verfahren unterstreicht die Problematik formaler Fristen im Bereich der Wohnbauförderung, wenn diesen informelle oder mündliche Beratungsgespräche vorausgehen.

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