Abfindungen bei BMW und Lufthansa: Wie Manager Steuerfallen vermeiden
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 11:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
BMW baut 8.000 Stellen ab, die Lufthansa streicht 4.000 Verwaltungsjobs. Die deutsche Industrie erlebt einen tiefgreifenden Personalumbau. Für betroffene Mitarbeiter wird die richtige Gestaltung von Abfindungen zur finanziellen Schicksalsfrage.
BMW und Lufthansa setzen auf Freiwilligenprogramme
Die Münchner setzen auf Freiwilligkeit: Bis zu 50.000 Beschäftigte in Verwaltung, Entwicklung und Planung können das Abfindungsangebot nutzen. Das Programm läuft von Oktober 2026 bis Ende 2027. Für Teamleiter mit langer Betriebszugehörigkeit sind Zahlungen von rund 250.000 Euro möglich. Zum Vergleich: Bei Mercedes waren es für ähnliche Positionen bereits über 500.000 Euro.
Die Lufthansa hat ihr Programm „New Ways“ Ende Juli 2026 für erste Verwaltungsstellen geöffnet. Bis 2030 sollen im Konzern 4.000 Stellen wegfallen. Die Airline bietet Einmalzahlungen oder bezahlte Freistellungen zur beruflichen Neuorientierung.
Warum eine hohe Abfindung zur Steuerfalle wird
Angesichts des massiven Stellenabbaus bei Großkonzernen wie BMW oder Lufthansa wird die rechtssichere Beendigung von Arbeitsverhältnissen immer komplexer. Wie Sie Aufhebungsverträge ohne teure Rechtsstreitigkeiten gestalten und dabei folgenschwere Fehler vermeiden, zeigt dieser kostenlose Ratgeber mit fertigen Mustervorlagen. Arbeitsverhältnis rechtssicher beenden – Gratis-E-Book sichern
Für Top-Manager ist die pauschale Einmalzahlung oft die teuerste Lösung. Ein Beispiel aus der Beratungspraxis zeigt das Dilemma: Ein 55-jähriger Manager kassiert 700.000 Euro Abfindung – nach Steuern bleiben rund 360.000 Euro. Gleichzeitig verliert er Pensionsansprüche, deren Barwert die Netto-Abfindung übersteigen kann.
Rechtsexperten empfehlen deshalb mehrstufige Übergangsmodelle. Die Kombination aus befristeter Gehaltsfortzahlung (12 bis 18 Monate) und anschließender Wettbewerbsentschädigung erhält die Beiträge zur Altersvorsorge. Entscheidend ist der sogenannte „Good-Leaver-Status“ – er sichert den Verfall von Aktienoptionen.
Die versteckte Gefahr einer Beförderung
Die Arbeitsmarktsituation für Führungskräfte hat sich drastisch verschlechtert. Das Statistische Bundesamt meldet für Juli 2026 einen Anstieg arbeitsloser Manager um 14 Prozent. In diesem Umfeld warnen Juristen vor „schleichenden Kündigungen“. Paradox: Ausgerechnet eine Beförderung kann zum Verlust des Kündigungsschutzes führen.
Der Aufstieg zum Geschäftsführer oder leitenden Angestellten hebelt das Kündigungsschutzgesetz aus. Auch Versetzungen ins Ausland oder Doppelspitzen ohne Rückkehrgarantien sind riskant. Fachanwälte raten: Den alten Vertrag ruhend stellen oder explizite Rückkehrklauseln vereinbaren. Ein Urteil des Landgerichts Niedersachsen (Dezember 2025, 17 SLa 430/25) zeigt, dass sogar ein beidseitiger Kündigungsausschluss über drei Jahre möglich ist.
Ein einziger Fehler bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen kann zu massiven Nachzahlungen führen, wie aktuelle Praxisfälle mit Summen von über 10.000 Euro zeigen. Nutzen Sie diesen kostenlosen Experten-Report, um die drei häufigsten Angriffspunkte zu vermeiden und Ihre Vereinbarungen wasserdicht zu machen. Kostenlosen Musterformulierungs-Report jetzt herunterladen
Urlaubsabgeltung und Steuerfallen im Fokus
Neben der Abfindungssumme entscheiden Nebenansprüche über das finanzielle Ergebnis. Das Bundesarbeitsgericht präzisierte im Juni 2025 (9 AZR 137/24): Bei Langzeiterkrankungen muss die Urlaubsabgeltung auf Basis des früheren Durchschnittsverdienstes berechnet werden. Zeiten der Erwerbsminderungsrente dürfen den Geldfaktor nicht auf Null reduzieren.
Steuerlich gibt es eine neue Verschärfung: Der Bundesfinanzhof entschied im Oktober 2025, dass Abfindungen für den Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an Immobilien steuerpflichtig sind – wenn das Recht zur Einkunftserzielung genutzt wurde. Die bisherige, großzügigere Rechtsprechung ist damit Geschichte. Jede Entschädigungszahlung im Rahmen von Aufhebungsverträgen sollte vorab von Steuerexperten geprüft werden.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
