Abfindungsschutz, Top-Verdiener

Abfindungsschutz ab 2027: Top-Verdiener erhalten bis zu 18 Monatsgehälter

04.07.2026 - 22:20:39 | boerse-global.de

Die Koalition beschließt ein Reformpaket mit Steueranreizen für schnelle Jobwechsel und einem Abfindungsschutz für Spitzenverdiener ab 2027.

Koalitionsreform: Steuerbonus für Jobwechsel und neuer Abfindungsschutz
Abfindungsschutz - Zwei Hände schütteln sich, im Hintergrund unscharfe juristische Dokumente und ein Taschenrechner, symbolisieren Abfindungen und Arbeitsrecht. 04.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Im Kern geht es um flexiblere Jobwechsel und weniger Arbeitslosigkeit. Die zentralen Änderungen betreffen Arbeitsrecht und Steuern.

Steuervorteil für schnelle Jobwechsel

Wer nach einer Kündigung rasch einen neuen Job findet, soll steuerlich belohnt werden. Das Prinzip: Je kürzer die Lücke zwischen zwei Arbeitsverhältnissen, desto höher der Steuervorteil bei der Abfindung. Genauere Fristen und die konkrete Höhe der Entlastung sind aber noch nicht fix. Die Regierung will Anreize setzen, damit Beschäftigte gar nicht erst arbeitslos werden.

Neuer Abfindungsschutz für Top-Verdiener

Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine Sonderregel für Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt von mehr als 177.450 Euro – das ist das 1,75-Fache der Beitragsbemessungsgrenze. Der bisherige Kündigungsschutz wird dann zum reinen Abfindungsschutz umgebaut.

Arbeitgeber können bei einer sozial ungerechtfertigten Kündigung die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung beantragen. Das Modell orientiert sich an den Regeln für Risikoträger im Finanzsektor. Die Abfindung soll bis zu 12 Monatsgehälter betragen können. Bei älteren Arbeitnehmern mit langer Betriebszugehörigkeit sind sogar 15 bis 18 Monatsgehälter möglich.

Die Neuregelung soll vorerst nur für Neuverträge gelten. Was mit Altverträgen passiert, ist noch offen. Die IG Metall kritisierte die Pläne bereits als Eingriff in bestehende Beschäftigtenrechte.

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Aktuelle Gerichtsentscheidungen zu Barabfindungen

Parallel zu den Reformen gibt es konkrete Entwicklungen bei aktienrechtlichen Abfindungen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte Ende Juni 2026 eine Barabfindung von 23,50 Euro pro Aktie beim Squeeze-out der VEDES AG.

Am 6. Juli 2026 verhandelt das Landgericht Stuttgart über den Beherrschungsvertrag zwischen msg systems ag und msg life ag. Streitwert: eine angebotene Barabfindung von 2,48 Euro je Aktie sowie eine Garantiedividende.

Auch bei der Vectron Systems AG zeichnet sich ein Squeeze-out ab. Die Arrow HoldCo GmbH hat ihren Anteil auf über 95 Prozent gesteigert. Bei den Gruschwitz Textilwerken wurde die Barabfindung für Minderheitsaktionäre auf 89,08 Euro je Stammaktie festgesetzt.

Weitere Änderungen im Arbeitsrecht

Das Reformpaket vom 1. Juli 2026 enthält noch mehr:

  • Befristungen: Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen soll bis Ende 2030 auf bis zu 48 Monate verlängert werden können. Bis zu sechs Verlängerungen sind zulässig. Ab Anfang 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis.
  • Krankschreibungen: Geplant ist eine verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag. Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden.
  • Minijobs: Die Pauschalsteuer für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent.
  • Zuschläge: Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge sollen bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro möglich sein. Im Tarifbereich bleiben sie zusätzlich beitragsfrei.
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Die Vorhaben müssen noch das reguläre Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Ein Teil soll ab Anfang 2027 in Kraft treten. Das Gesamtpaket enthält zudem steuerliche Entlastungen für die breite Bevölkerung und eine Rentenreform, die bis Ende 2026 konkretisiert werden soll.

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