AGG-Reform, Betroffene

AGG-Reform: Betroffene bekommen mehr Zeit fĂŒr Diskriminierungsklagen

08.06.2026 - 19:40:53 | boerse-global.de

Bundeskabinett beschließt umfassende Novelle des AGG mit verlĂ€ngerten Fristen und stĂ€rkerer UnterstĂŒtzung fĂŒr Diskriminierungsopfer.

AGG-Reform: LĂ€ngere Klagefristen und neue Schlichtungsstelle geplant
AGG-Reform - Ein stilisiertes Richtersymbol (Gavel) liegt auf deutschen Gesetzestexten mit einem RegierungsgebĂ€ude im Hintergrund. 08.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Betroffene von Diskriminierung sollen kĂŒnftig mehr Zeit fĂŒr Klagen bekommen und eine neue Schlichtungsstelle nutzen können. Das Bundeskabinett hat den Entwurf bereits Anfang Mai beschlossen.

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LĂ€ngere Fristen fĂŒr Betroffene

Ein zentraler Punkt: Die Frist fĂŒr rechtliche Schritte gegen Benachteiligungen steigt von zwei auf vier Monate. Das gilt sowohl fĂŒr die schriftliche Geltendmachung gegenĂŒber Arbeitgebern als auch fĂŒr Beschwerden bei Behörden.

„Das gibt Betroffenen endlich die nötige Zeit, ihre Rechte durchzusetzen", heißt es aus dem zustĂ€ndigen Ministerium.

Die neue Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll kostenlos und vertraulich arbeiten. Ziel ist es, Gerichtsprozesse zu vermeiden. Kommt es dennoch zum Verfahren, darf die ADS Betroffene kĂŒnftig als Beistand vor Gericht unterstĂŒtzen – eine deutliche StĂ€rkung von Einzelpersonen gegenĂŒber großen Organisationen.

Klarere Regeln fĂŒr Schwangere und Kirchen

Die Novelle schafft prĂ€zisere Definitionen: Schwangerschaftsdiskriminierung gilt kĂŒnftig immer als unmittelbare Benachteiligung. Auch sexuelle BelĂ€stigung wird im gesamten Gesetzesbereich neu gefasst.

Besonders sensibel: das kirchliche Arbeitsrecht. Hier setzt der Gesetzgeber Urteile des EuropĂ€ischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts um. Die Religionszugehörigkeit darf nur noch als Einstellungskriterium dienen, wenn sie fĂŒr die konkrete Stelle unerlĂ€sslich ist. Aus „Alter" wird prĂ€zise „Lebensalter".

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EU-Vorgaben setzen Zeitdruck

Die Bundesregierung steht unter Zugzwang. Mehrere EU-Richtlinien mĂŒssen bis zum 19. Juni 2026 umgesetzt sein – etwa zu Standards fĂŒr Gleichstellungsstellen und Schutz vor Geschlechtsdiskriminierung.

Bereits Anfang Juni wurde bekannt: Deutschland hat die Frist fĂŒr die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Hier rechnet das Familienministerium erst Anfang 2027 mit einer Umsetzung. Beim AGG will man Vertragsverletzungsverfahren unbedingt vermeiden.

Ungelöste Streitpunkte

Trotz der Neuerungen bleiben Probleme offen. Das PhĂ€nomen der sogenannten „AGG-Hopper" – Bewerber, die gezielt auf Stellenangebote spekulieren, um bei Absagen EntschĂ€digungen zu kassieren – bleibt im Entwurf ungelöst.

Gleichzeitig warnen LĂ€nder und WirtschaftsverbĂ€nde vor einer Überlastung. Zu viele Reformvorhaben liefen parallel, die Verwaltungen und Unternehmen seien am Limit. Die parlamentarische Beratung soll dennoch zĂŒgig beginnen.

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