AGG-Reform: EntschÀdigungsfrist verdoppelt sich auf vier Monate
Veröffentlicht: 05.06.2026 um 15:24 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Mehrere aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzesinitiativen zeigen das Spannungsfeld zwischen Ehre und ĂuĂerungsfreiheit.
Politikerbeleidigung auf dem PrĂŒfstand
Sachsens Justizministerin Katja Geiert (CDU) will den Paragrafen 188 StGB abschaffen. Sie kĂŒndigte an, einen entsprechenden Antrag in die Justizministerkonferenz einzubringen. Ziel: StĂ€rkung der Meinungsfreiheit und Entlastung der Justiz von Bagatellverfahren.
Hintergrund sind mehrere Strafbefehle der vergangenen Monate. Das Amtsgericht Ăhringen verurteilte einen Nutzer, der Bundeskanzler Merz als âLĂŒgenfritzâ bezeichnet hatte. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn argumentierte, solche ĂuĂerungen erschĂŒtterten das Vertrauen in die IntegritĂ€t des Amtes â unabhĂ€ngig vom Wahrheitsgehalt. Auch CDU-GeneralsekretĂ€r Carsten Linnemann sprach sich fĂŒr eine Reform der Beleidigungsdelikte aus.
Klare Regeln fĂŒr Arbeitszeugnisse
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) prĂ€zisierte Anfang Mai die Anforderungen an Zeugnisvollstreckungen. Eine Vergleichsklausel, wonach der Arbeitgeber ein Zeugnis nach Entwurf des Arbeitnehmers erstellen muss, ist grundsĂ€tzlich vollstreckbar. Der Arbeitgeber kann sich nicht auf Unbestimmtheit berufen. Die Vollstreckung per Zwangsgeld â bis zu 25.000 Euro â scheitert nur, wenn der Arbeitgeber eine Verletzung der Zeugniswahrheit nachvollziehbar darlegt.
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Hinweisgeberschutz: Gericht weist Klagen ab
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen beschÀftigte sich Ende Mai mit Schadensersatzforderungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Mitarbeiter eines Automobilherstellers hatten Repressalien wegen interner Meldungen geltend gemacht. Das Gericht wies die Klagen ab: Die Mitteilungen erfolgten vor Inkrafttreten des Gesetzes und nicht an die vorgeschriebenen internen Meldestellen.
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Pressefreiheit: Erfolge fĂŒr Medien
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 10. MĂ€rz zugunsten des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. In einem Rechtsstreit um einen Artikel ĂŒber ein Sportwettenunternehmen aus dem Jahr 2021 betonte das Gericht: Artikel 5 Grundgesetz schĂŒtzt auch ĂuĂerungen, die nicht zwingend begrĂŒndet sein mĂŒssen. Die Einstufung einer GeschĂ€ftstĂ€tigkeit als âGrenzĂŒberschreitung des rechtlich Erlaubtenâ wertete der BGH als zulĂ€ssige MeinungsĂ€uĂerung.
Das Landgericht Dresden wies eine Klage des Ostdeutschen Verlags gegen den Blog Volksverpetzer ab. Bezeichnungen wie âFaktenleugnerâ seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Einen wichtigen Erfolg fĂŒr den Quellenschutz erzielten Preisinformationsdienste vor dem Oberlandesgericht DĂŒsseldorf. Das Gericht gab Anfang Mai einer Beschwerde gegen AuskunftsbeschlĂŒsse des Bundeskartellamts statt. Die Forderung, Informanten-IdentitĂ€ten preiszugeben, sei ein unverhĂ€ltnismĂ€Ăiger Eingriff in die Pressefreiheit. Das Bundeskartellamt legte Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein.
AGG-Reform: Mehr Schutz fĂŒr Betroffene
Das Bundeskabinett beschloss am 6. Mai eine Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Die Frist zur Geltendmachung von AnsprĂŒchen steigt von zwei auf vier Monate. Der Schutz vor sexueller BelĂ€stigung wird auf den Wohnungsmarkt und Fitnessstudios ausgeweitet. Eine neue unabhĂ€ngige Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll kĂŒnftig auĂergerichtliche Konflikte lösen.
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