AI Act: Neue Kennzeichnungspflicht für KI-Systeme ab August
09.06.2026 - 23:42:38 | boerse-global.de
IT-Dienstleister wie q.beyond, Ares Networks und Tumeryk haben spezialisierte Lösungen zur Risikoklassifizierung und Überwachung von KI-Systemen vorgestellt. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre KI-Modelle fristgerecht zu dokumentieren und zu prüfen.
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Automatisierte Risikobewertung für KI-Modelle
Die q.beyond AG startet mit „AI Act as a Service“ ein neues Angebot. Es ermöglicht Unternehmen eine auditfähige Risikoklassifizierung für ihre KI-Modelle. Dr. Daniel Taradzic, Chief AI Officer des Unternehmens, betont: Anwender erhalten sofort eine Bewertung samt notwendiger Dokumentation. Das Tool ist online buchbar und steht in einer kostenfreien Testversion zur Verfügung.
Der Zeitplan ist knapp. Ab August 2026 gelten allgemeine Regeln für KI-Systeme. Die strengeren Anforderungen für Hochrisiko-Anwendungen werden im Dezember 2027 bindend. Die q.beyond-Aktie notierte vor der Veröffentlichung bei 3,76 Euro.
Blockchain-basierte Governance und KI-Trust-Score
Ares Networks stellt seine „Agent Governance Platform“ über den Microsoft Marketplace bereit. Das System basiert auf der Hyperledger-Fabric-Blockchain und dient der Governance sowie dem Audit von KI-Agenten. Es lässt sich in bestehende Identitätsmanagement-Lösungen integrieren.
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Parallel dazu geht Tumeryk eine Partnerschaft mit der Cloud Security Alliance ein. Gemeinsam entwickelten sie ein Framework zur Bewertung von KI-Risiken. Tumeryk führt einen „AI Trust Score“ ein, mit dem KI-Modelle und automatisierte Agenten bewertet werden können. Auch Anthropic reagiert auf die regulatorischen Entwicklungen und baut sein Partnernetzwerk aus.
Rechtliche Fallstricke durch Transparenzpflichten
Rechtsexperten warnen vor neuen Risiken. Neben dem AI Act gewinnt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) an Bedeutung. „AI-Washing“ – irreführende Werbeaussagen über den KI-Einsatz – kann gegen das Irreführungsverbot gemäß § 5 UWG verstoßen.
Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des AI Act konkretisieren sich. Ab dem 2. August 2026 müssen KI-Systeme bei Interaktionen mit Menschen explizit als solche gekennzeichnet werden. Für Hochrisiko-KI-Systeme gelten angepasste Fristen: Eigenständige Systeme unterliegen ab dem 2. Dezember 2027 den vollen Pflichten, KI-Komponenten in Produkten erst ab dem 2. August 2028. Verbotene Systeme sind bereits seit Februar 2025 untersagt. Die EU-Kommission veröffentlichte Leitlinien zur Definition von Hochrisiko-Systemen – Ausnahmeregelungen sind laut Branchenberichten eng auszulegen.
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