Office, Vertraulichkeits-Widerspruch

AI Office: Unternehmen haben für Vertraulichkeits-Widerspruch nur eine Woche

Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 22:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Entwurf regelt Akteneinsicht, Fristen und Befugnisse des AI Office; die förmliche Annahme ist für das vierte Quartal 2026 geplant.
Ein minimalistischer, leerer Konferenzraum mit einem langen Holztisch und bodentiefen Fenstern bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Europäische Kommission schafft detaillierte verfahrensrechtliche Grundlagen für die Durchsetzung des europäischen KI-Gesetzes. Mit dem am 12. Oktober 2026 vorgelegten Entwurf Ares(2026)9589403 definiert die Brüsseler Behörde klare Bestimmungen für Fristen, Akteneinsichtsrechte und das Vorgehen des neu geschaffenen AI Office.

Interessierte Kreise können bis zum 9. November 2026 Rückmeldungen zu den Vorschlägen einreichen. Bis zum 6. November 2026 gingen bereits 17 Antworten auf den Konsultationsentwurf ein. Die förmliche Annahme der Regelung plant die Kommission für das vierte Quartal 2026.

Strenge Vorgaben für Akteneinsicht und Vertraulichkeit

Der Regelungsentwurf legt fest, unter welchen Bedingungen betroffene Parteien Zugang zu behördlichen Unterlagen erhalten. Eine Akteneinsicht soll demnach erst gewährt werden, nachdem die Behörde vorläufige Feststellungen getroffen hat. Um Geschäftsgeheimnisse zu schützen, sieht die Kommission vor, dass ein unredigierter Zugriff auf sensible Dokumente ausschließlich externen Rechtsanwälten sowie Sachverständigen vorbehalten bleibt.

Auch die formalen Anforderungen an die verfahrensbeteiligten Unternehmen sind hoch gesteckt. Werden Vertraulichkeitsgründe geltend gemacht, gilt für einen Widerspruch eine kurze Frist von einer Woche. Eingaben und Dokumente müssen zudem zwingend mit einer nach den Vorgaben der eIDAS-Verordnung qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.

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Für behördliche Verfahren gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren, ebenso wie für die eigentliche Durchsetzung festgesetzter Maßnahmen. Diese Frist wird durch behördliche Auskunftsersuchen oder Inspektionen unterbrochen, wobei die absolute Höchstgrenze bei zehn Jahren liegt.

Sanktionsrahmen und Zuständigkeiten der Aufsicht

Für die Durchsetzung greift das AI Office auf erhebliche Eingriffsbefugnisse zurück. Gemäß der Verordnung (EU) 2026/1744, die sich auf die Artikel 75, 75-bis, 75-ter und 75-quater des KI-Gesetzes stützt, stehen der Behörde Instrumente für Inspektionen, Informationsersuchen, korrektive Anordnungen, verbindliche Verpflichtungszusagen sowie Sanktionen nach Artikel 99 des AI Act zur Verfügung.

Die Zuständigkeit der Behörde ist exklusiv für KI-Systeme auf Basis von Allzweck-KI (GPAI) desselben Anbieters sowie für Systeme in sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen nach Maßgabe des Digital Services Act (DSA) festgelegt.

Der finanzielle Rahmen für mögliche Verstöße ist beträchtlich. Die Kommission kann Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

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Werden im Verfahren falsche oder irreführende Angaben gemacht, drohen Sanktionen von bis zu 7,5 Millionen Euro oder bis zu 1 Prozent des Weltumsatzes. Zur Erzwingung von Anordnungen können zudem Zwangsgelder in Höhe von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes festgesetzt werden.

Zunehmende Aktivitäten bei der Überprüfung von Modellen

Die neuen Verfahrensregeln flankieren die bereits angelaufenen Untersuchungsmaßnahmen der Brüsseler Behörde. Seit dem 2. August 2026 gelten die erweiterten Befugnisse der europäischen Aufsicht.

Am 9. Oktober 2026 bestätigten die Kommission und das AI Office erste formelle Auskunftsersuchen an Anbieter besonders fortgeschrittener Modelle, die Sicherheitsvorkehrungen, externe Testzugänge und die Überwachung nach Veröffentlichung betreffen, und kündigten eine zweite Runde zu Vorfällen aus dem Sommer an.

Auf dem International AI Summit in Dublin gab die geschäftsführende Vizepräsidentin Henna Virkkunen am 14. Oktober 2026 bekannt, dass erste formelle AI-Act-Informationsersuchen gezielt an OpenAI und Anthropic gerichtet wurden. Dies folgte auf eine Untersuchung Ende August 2026, in deren Rahmen die Kommission Anfragen an über 30 ungenannte KI-Unternehmen verschickte.

Ergänzend dazu startete die Kommission am 26. Oktober 2026 eine Konsultation zu Leitlinien und einem Meldeformular für KI-Vorfälle und Untersuchungen, deren Bestimmungen ab August 2026 greifen sollen.

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