Altersteilzeit: Blockmodell soll abgeschafft, Einstiegsalter erhöht werden
Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 08:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung plant tiefgreifende Reformen bei den Modellen fĂŒr den gleitenden Ăbergang in den Ruhestand. Wie am 16. August 2026 bekannt wurde, empfiehlt die zustĂ€ndige Rentenkommission die Abschaffung des sogenannten Blockmodells bei der Altersteilzeit.
Parallel dazu soll das Einstiegsalter fĂŒr diese Form der ArbeitszeitverkĂŒrzung von derzeit 55 auf 58 Jahre angehoben werden. Der Koalitionsausschuss hat bereits die Umsetzung von insgesamt 33 Empfehlungen der Kommission beschlossen.
Weitreichende Neugestaltung der Altersvorsorge
Die VorschlĂ€ge der Rentenkommission zielen auf eine langfristige Stabilisierung des Rentensystems ab. Neben den Ănderungen bei der Altersteilzeit sieht das Konzept vor, die Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2032 an die allgemeine Lebenserwartung zu koppeln. Hiervon wĂ€re der Geburtsjahrgang 1965 erstmals betroffen. Ein weiterer zentraler Punkt ist das Ende der abschlagsfreien FrĂŒhrente nach 45 Beitragsjahren.
Nach vorliegenden Daten nutzten im Jahr 2024 insgesamt 268.751 von 937.107 Neurentnern diese Option, was einer Quote von 28,7 Prozent entspricht. Die Experten der Kommission gehen davon aus, dass eine Streichung dieser Regelung die Rentenversicherung um 9,5 Milliarden Euro pro Jahrgang entlasten wĂŒrde.
Bedeutung des Blockmodells fĂŒr den Arbeitsmarkt
Das Blockmodell, bei dem Arbeitnehmer die erste HĂ€lfte der Altersteilzeit voll weiterarbeiten und in der zweiten HĂ€lfte vollstĂ€ndig freigestellt werden, ist derzeit die dominierende Form der Inanspruchnahme. Im Jahr 2023 befanden sich bundesweit 284.000 Menschen in Altersteilzeit, wobei sich 82 Prozent fĂŒr das Blockmodell entschieden hatten. Davon entfielen 189.000 Nutzer auf MĂ€nner und 95.000 auf Frauen.
Wer sich mit flexiblen Arbeitsmodellen und dem Recht auf Arbeitszeitverringerung befasst, sollte die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Dieser kostenlose Leitfaden bietet Personalverantwortlichen und BeschÀftigten alle wichtigen Informationen zu Fristen und Antragsverfahren. Kostenlosen Arbeitsrecht-Leitfaden zur Teilzeitregelung sichern
Besonders in der Finanzbranche genieĂt dieses Modell einen hohen Stellenwert. WĂ€hrend bundesweit im Schnitt etwa 4 Prozent der berechtigten ErwerbstĂ€tigen Altersteilzeit nutzen, liegt dieser Anteil im privaten Bankgewerbe bei knapp 12 Prozent der 55- bis 65-JĂ€hrigen. Innerhalb des Bankensektors werden 99 Prozent der entsprechenden VertrĂ€ge als Blockmodell ausgestaltet.
Kritik von Gewerkschaften und aus der Politik
Die Empfehlungen stoĂen auf deutlichen Widerstand bei Arbeitnehmervertretern und Teilen der Politik. Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) und die Gewerkschaft Verdi fordern gemeinsam den Erhalt des Blockmodells. Sie warnen davor, dass ohne dieses Instrument ein sozialvertrĂ€glicher Stellenabbau erschwert werde.
Ob Altersteilzeit oder vorzeitiger Ruhestand â die einvernehmliche Beendigung von ArbeitsverhĂ€ltnissen erfordert rechtssichere Vereinbarungen. Mit diesen praxiserprobten Musterformulierungen vermeiden Sie teure Fehler und langwierige Gerichtsverfahren. Gratis-E-Book mit rechtssicheren Musterformulierungen herunterladen
Als Beispiel wird die Commerzbank angefĂŒhrt, die derzeit den Abbau von 3.000 Stellen plant. Beide Organisationen pochen auf Vertrauensschutz fĂŒr die BeschĂ€ftigten.
Auch auf politischer Ebene regt sich Protest. Jochen Ott, Spitzenkandidat der NRW-SPD, kritisierte die VorschlĂ€ge der Alterssicherungskommission und forderte ein lĂ€ngeres Festhalten am Blockmodell sowie klare Ăbergangsregelungen. Dies sei insbesondere fĂŒr BeschĂ€ftigte in der Automobil- und Stahlindustrie von hoher Bedeutung. Zudem verlangte er eine Nachfolgeregelung fĂŒr die abschlagsfreie FrĂŒhrente nach 45 Beitragsjahren. Kritik kam ebenfalls von der Partei Die Linke.
Das Bundesozialministerium bemĂŒhte sich derweil um eine Relativierung der PlĂ€ne. Das Ministerium betonte am 16. August 2026, dass eine vollstĂ€ndige Abschaffung derzeit nicht geplant sei und die WeiterfĂŒhrung der Modelle grundsĂ€tzlich möglich bleibe. Die genaue Ausgestaltung der gesetzlichen Umsetzung nach den BeschlĂŒssen des Koalitionsausschusses steht damit noch unter Beobachtung der betroffenen Wirtschaftsbranchen.
