Altersteilzeit-Reform: Blockmodell soll durch Gleichverteilung ersetzt werden
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundespolitik plant tiefgreifende Einschnitte bei der Altersteilzeit und dem vorzeitigen Renteneintritt. Nachdem die Alterssicherungskommission am 23. Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt hatte, verständigte sich der Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026 darauf, diese Vorschläge vollständig umzusetzen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Kern des Vorhabens ist das Aus für das sogenannte Blockmodell, das künftig durch eine reine Gleichverteilung ersetzt werden soll. Gegen die Reform regt sich insbesondere in der Industrie und bei den Gewerkschaften deutlicher Widerstand.
Kernpunkte der Reform und Übergangsregeln
Zu den zentralen Vorschlägen der Alterssicherungskommission gehört die Empfehlung 13, die Altersteilzeit im Blockmodell künftig nicht mehr zuzulassen. Zudem soll das Mindestalter für Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre steigen und an die Regelaltersgrenze gekoppelt werden.
Auch das Rentensystem selbst ist betroffen: Empfehlung 6 sieht die Abschaffung des abschlagsfreien Renteneintritts für besonders langjährig Versicherte vor. Der frühestmögliche Beginn der Rente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren soll von 63 auf 64 Jahre angehoben werden.
Nach geltendem Recht ist eine Altersteilzeit ab 55 Jahren möglich, wenn in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig gearbeitet wurden.
Der Arbeitgeber stockt das halbierte Entgelt um mindestens 20 Prozent steuerfrei unter Progressionsvorbehalt auf und entrichtet Rentenbeiträge auf Basis von rund 90 Prozent des bisherigen Gehalts. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro bedeutet dies etwa 2.000 Euro Teilzeitentgelt plus mindestens 400 Euro Aufstockung sowie Rentenbeiträge auf Basis von 3.600 Euro.
Ein Arbeitsentwurf des Bundesarbeitsministeriums mit Bearbeitungsstand vom 21. August 2026 sah Schutzklauseln für die Jahrgänge 1968 bis 1971 vor, sofern Vereinbarungen vor dem Kabinettsbeschluss oder der Gesetzesverabschiedung getroffen werden. Für sie sollten die Regelaltersgrenze von 67 Jahren und eine abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren erreichbar bleiben.
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Das Ministerium stufte diesen Entwurf jedoch als veraltet ein. Das Papier enthielt zudem Mechanismen, wonach die Regelaltersgrenze bei einem Anstieg der Lebenserwartung um ein Jahr um acht Monate steigen und bei sinkender Lebenserwartung fallen sollte. Eine neue Rente für gesundheitlich Betroffene könnte nach 35 Arbeitsjahren greifen und die Regelaltersgrenze um zwei Jahre senken.
Betroffen von den Änderungen sind vor allem die Jahrgänge 1966 bis 1971. Für Beschäftigte des Jahrgangs 1972 dürfte eine Altersteilzeit ab 55 Jahren nicht mehr realisierbar sein.
Bei einem Wegfall der Rente nach 45 Jahren und einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren droht ein dauerhafter Abschlag von 7,2 Prozent. Die SPD-Rentenpolitikerin Annika Klose forderte Mitte August 2026 eine fünfjährige Übergangszeit.
Industrie und Gewerkschaften warnen vor Folgen für den Stellenabbau
Das Blockmodell ist in der Praxis der dominierende Weg in den Ruhestand. Laut Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nutzten rund 80 Prozent der Beschäftigten in Altersteilzeit diese Variante. Die IG Metall zählte für das Jahr 2024 rund 274.000 Beschäftigte in Altersteilzeit.
Besonders gravierend wären die Folgen für die Automobilbranche, die den Erhalt des Modells verlangt. Der Verband der Automobilindustrie schätzt, dass bis 2030 weitere 100.000 Arbeitsplätze im Sektor wegfallen könnten.
Bei der Stammmarke von Volkswagen werden derzeit rund 70 Prozent des Stellenabbaus über das Blockmodell geregelt; bis 2030 fallen im Konzern rund 35.000 Arbeitsplätze weg, davon 25.000 in Deutschland.
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Konzernweit bestanden laut einem Positionspapier vom August 37.000 laufende Altersteilzeitverträge, die Beschäftigten ab dem Jahrgang 1969 offenstehen, bei Schwerbehinderung ab 1970. In der Fertigung des Modells ID.4 in Zwickau befinden sich bereits 37.000 Beschäftigte in Altersteilzeit. VW-Betriebsratschefin Daniela Cavallo erklärte, ohne dieses Instrument sei der Personalabbau kaum zu bewältigen.
Ähnlich äußerten sich Vertreter der IG Metall Baden-Württemberg. Bezirksleiterin Barbara Resch unterstrich, ein sozialverträglicher Personalabbau sei ohne das Blockmodell kaum möglich. Eine Erhebung der Gewerkschaft im Südwesten verdeutlicht die Dimensionen: Bei Bosch bestanden 8.600 Altersteilzeitverträge, davon 98,13 Prozent im Blockmodell, bei ZF rund 5.000 und bei Mahle 438.
Bereits am 10. August 2026 wandten sich die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie aus Bayern und Baden-Württemberg in einem Schreiben an Bundeskanzler Merz gegen die Abschaffung. Zudem führten die Tarifparteien Gespräche bei Wirtschaftsministerin Reiche.
Bei einem Wegfall des Modells drohen Unternehmen vermehrt Aufhebungsverträge oder betriebsbedingte Kündigungen. Juristen verweisen zudem auf Konsequenzen für die Sozialauswahl nach Paragraf 1 Absatz 3 des Kündigungsschutzgesetzes und fordern vom Gesetzgeber umfangreiche Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen für laufende Sozialpläne.
