Altersvorsorgedepot, Förderung

Altersvorsorgedepot ab 2027: Neue staatliche Förderung für 45 Millionen

Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 02:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Smartbroker nimmt Voranmeldungen für das neue Vorsorgedepot an. Aufsicht warnt vor Risiken, während Anbieter um Kostenmodelle ringen.

Smartbroker startet Voranmeldung für Altersvorsorgedepot 2027
Ein minimalistischer, sonnendurchfluteter Arbeitsplatz mit Blick aus dem Fenster auf eine ruhige Wohnstraße. Illustration mit AI erstellt.

Im Vorfeld der für den Jahreswechsel geplanten Reform der privaten Altersvorsorge hat die Smartbroker AG am 8. September 2026 die Voranmeldung für ihr neues Altersvorsorgedepot (AVD) gestartet. Das Unternehmen reagiert damit auf die gesetzlichen Neuregelungen, die ab dem 1. Januar 2027 für rund 45 Millionen Menschen in Deutschland eine staatlich geförderte, depotbasierte Vorsorge ermöglichen sollen.

Konditionen und Kostenstrukturen des neuen Angebots

Das angekündigte Altersvorsorgedepot der Smartbroker AG sieht den Verzicht auf Depotgebühren, Sparplankosten und Orderprovisionen vor. Für das Standarddepot bietet das Unternehmen zudem drei Varianten auf Basis gängiger Indizes an: MSCI World, ACWI und FTSE All-World. In diesem Rahmen stellt der Anbieter eine Erstattung der ETF-Kosten (Total Expense Ratio, TER) für einen Zeitraum von drei Jahren in Aussicht.

Nach Ablauf dieser ersten Phase soll die Kostenerstattung an eine Mindestanzahl von 15 Transaktionen pro Jahr im Hauptdepot geknüpft werden. Das eigentliche Altersvorsorgedepot steht nach Unternehmensangaben ohne Kostenerstattung zur Verfügung, wobei die staatliche Förderung plangemäß Anfang 2027 einsetzt.

Wettbewerbsumfeld und staatliche Fördergelder

Neben Smartbroker bereiten sich weitere Finanzdienstleister auf den Marktstart im kommenden Jahr vor. Die ING hat bereits eine Warteliste für das Altersvorsorgedepot eröffnet und weist auf die staatlichen Zulagen hin: Die Förderung umfasst eine Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr, eine Kinderzulage von 300 Euro je Kind sowie einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro. Das aktuelle ING-Direkt-Depot stellt jedoch noch kein gefördertes Altersvorsorgedepot dar.

Im Bereich der kostengünstigen Anbieter plant Quirion den Einsatz von Vanguard-ETFs mit jährlichen Kosten zwischen 0,07 Prozent und 0,08 Prozent ohne zusätzliche Depotgebühren. Scalable setzt auf eine Kostenobergrenze für ETFs von 0,15 Prozent pro Jahr und bietet das erste Jahr kostenfrei an.

Etablierte Fondsanbieter wie die Deka kalkulieren mit einem globalen Aktien-ETF bei 0,1 Prozent Effektivkosten und Vertragskosten von unter 0,5 Prozent. Union Investment hingegen fokussiert sich auf aktiv verwaltete ETFs mit Gesamtkosten von 0,65 Prozent.

Regulatorische Risiken und steuerliche Einordnung

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Trotz der Marktdynamik mahnen Aufsichtsbehörden zur Vorsicht. Julia Wiens, Exekutivdirektorin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), warnte am 8. September 2026 vor potenziellen Liquiditäts- und Ertragsrisiken, die aus der Reform resultieren könnten.

Insbesondere Einmalprovisionen und die Kalkulation von Stornohaftungszeiträumen, die bislang üblicherweise fünf Jahre betragen, müssten kritisch geprüft werden. Eine rein provisionsgetriebene Vertriebssteuerung stufte die Aufsicht als unzulässig ein.

Diese Einschätzung zum Stornozeitraum stieß beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf Kritik, da Auswirkungen auf die Vergütungsstrukturen im Vertrieb befürchtet werden.

Parallel dazu stellte das Bundesfinanzministerium (BMF) klar, dass das neue Altersvorsorgedepot strikt von der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und vermögenswirksamen Leistungen (VL) getrennt bleibt. Eine Doppelförderung sei nicht vorgesehen, wobei individuell versteuerte Beiträge zur bAV weiterhin möglich bleiben.

Beratung und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Branche bereitet sich zudem auf einen hohen Beratungsbedarf vor. Der Bildungsträger GOING PUBLIC hat einen Lehrgang zum Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) gestartet, der Vermittler auf die Beratung zu den etwa 15 Millionen bestehenden Riester-Verträgen vorbereiten soll.

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Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Mai 2026 unterstreicht zudem die rechtliche Komplexität bei der Verwaltung von Altersvorsorgeverträgen.

Das Gericht entschied, dass die Anzeige einer Reinvestitionsabsicht als Willenserklärung auszulegen sei und die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nicht zwingend an die Datensatzmeldung eines Anbieters gebunden ist. Da gegen diese Entscheidung eine Revision beim Bundesfinanzhof anhängig ist, bleibt die endgültige Rechtssicherheit in diesem Detailbereich vorerst abzuwarten.

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