Angriffe auf EinsatzkrÀfte: Mindeststrafe steigt von drei auf sechs Monate
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 21:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung will EinsatzkrĂ€fte, medizinisches Personal und BeschĂ€ftigte in der Daseinsvorsorge wirksamer vor Gewalt schĂŒtzen. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur StĂ€rkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens beschlossen.
Das Vorhaben sieht unter anderem vor, die Mindeststrafe bei tÀtlichen Angriffen auf Polizeibeamte, Feuerwehrleute sowie RettungskrÀfte von bislang drei Monaten auf sechs Monate Freiheitsstrafe anzuheben, wie aus Regierungsangaben hervorgeht.
Umfassende Ausweitung der Schutzvorschriften
Der strafrechtliche Schutz wird mit der Reform deutlich erweitert. KĂŒnftig fallen neben den klassischen VollstreckungskrĂ€ften auch Ărztinnen und Ărzte, medizinisches Personal, Zugbegleiter sowie BeschĂ€ftigte gemeinschaftswichtiger Unternehmen unter verschĂ€rfte Schutzregeln. Dazu zĂ€hlen unter anderem Mitarbeitende der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe sowie von Energieversorgern.
Im Zuge der Reform werden mehrere Paragrafen des Strafgesetzbuchs (StGB) angepasst:
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB): Der Strafrahmen wird verschĂ€rft. KĂŒnftig drohen bis zu fĂŒnf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe statt der bisherigen Höchststrafe von drei Jahren.
- TĂ€tlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB): FĂŒr besonders schwere FĂ€lle â etwa beim Einsatz von Waffen, bei gemeinschaftlicher Tatbegehung, bei Lebensgefahr oder hinterlistigen ĂberfĂ€llen â gilt kĂŒnftig ein Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Haft.
FĂŒr minder schwere FĂ€lle sind drei Monate bis fĂŒnf Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen.
- Schutz von Heilberufen: Ărztinnen und Ărzte, PflegefachkrĂ€fte sowie Apothekerinnen und Apotheker werden kĂŒnftig unabhĂ€ngig vom konkreten TĂ€tigkeitsort geschĂŒtzt. Bei einer Behinderung ihrer Arbeit drohen bis zu fĂŒnf Jahre Haft.
TĂ€tliche Angriffe werden mit sechs Monaten bis fĂŒnf Jahren geahndet, in besonders schweren FĂ€llen mit einem bis zu zehn Jahren.
- BeschĂ€ftigte der Daseinsvorsorge (§ 316b StGB): FĂŒr Angriffe auf Zugbegleiter sowie BeschĂ€ftigte in der Strom-, Wasser- und WĂ€rmeversorgung greift bei tĂ€tlichen Angriffen kĂŒnftig ein Strafrahmen von sechs Monaten bis fĂŒnf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren FĂ€llen von einem bis zu zehn Jahren.
- Strafzumessung (§ 46 StGB): Gerichte mĂŒssen eine BeeintrĂ€chtigung des Gemeinwohls kĂŒnftig ausdrĂŒcklich bei der Strafzumessung berĂŒcksichtigen.
Schutz fĂŒr Kommunalpolitiker und schĂ€rfere Regeln gegen Volksverhetzung
Ăber den Schutz von Einsatz- und RettungskrĂ€ften hinaus erweitert der Entwurf den Straftatbestand der Nötigung von Verfassungsorganen (§§ 105 und 106 StGB). Die Regelungen werden auf das EuropĂ€ische Parlament, die EuropĂ€ische Kommission und den EuropĂ€ischen Gerichtshof sowie auf kommunale Vertretungsorgane und EntscheidungstrĂ€ger ausgedehnt. Damit erhalten auch BĂŒrgermeister sowie GemeinderĂ€te einen spezifischen Schutz vor Nötigung.
Der Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den strafrechtlichen Schutz auf Zugbegleiter, medizinisches Personal sowie BeschĂ€ftigte von Energie- und Verkehrsbetrieben ausweitet â mit Mindeststrafen von sechs Monaten bei tĂ€tlichen Angriffen. FĂŒr Unternehmen mit AuĂendienst und Kundenkontakt bedeutet das: Handlungsbedarf bei Gewaltschutz und Compliance. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Zudem wird der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) verschĂ€rft: Die Höchststrafe steigt von drei auf fĂŒnf Jahre Freiheitsstrafe. Bei Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr erhĂ€lt das zustĂ€ndige Gericht kĂŒnftig die Ermessensentscheidung, den Verurteilten die WĂ€hlbarkeit sowie die FĂ€higkeit zur Bekleidung öffentlicher Ămter abzuerkennen.
Gestiegene Fallzahlen und Reaktionen
Die Gesetzesinitiative reagiert auf eine verÀnderte Sicherheitslage. Laut dem BKA-Bundeslagebild 2024 erreichten Gewalttaten gegen Polizeibeamte mit 46.367 registrierten FÀllen einen neuen Höchststand. Auch die registrierten Straftaten wegen Volksverhetzung legten laut dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte KriminalitÀt deutlich zu: von 3.245 FÀllen im Jahr 2019 auf 9.122 FÀlle im Jahr 2024.
Als ein Auslöser der VerschÀrfungen gilt ein Vorfall aus dem Februar, bei dem ein Zugbegleiter nach einem tÀtlichen Angriff wÀhrend einer Fahrscheinkontrolle starb. Ein erster Entwurf war bereits Ende 2025 vorgelegt worden.
Steigende Gewalt gegen Mitarbeiter im AuĂendienst trifft auf eine bislang unklare Rechtslage â und ein wachsendes Haftungsrisiko fĂŒr Unternehmen, die ihre BeschĂ€ftigten nicht ausreichend schĂŒtzen. Der geplante Gesetzentwurf verschĂ€rft die Vorgaben deutlich. Unser kostenloser Notfallplan zeigt, wie Sie Ihr Team jetzt absichern. Notfallplan jetzt herunterladen
Im Deutschlandfunk verwies Justizministerin Hubig darauf, dass es bei der Bahn rund fĂŒnf Angriffe pro Tag gebe. Sie bezeichnete den Entwurf als wichtiges gesellschaftliches Signal, um die FunktionsfĂ€higkeit des Staates zu bewahren. Der Personalvorstand der Deutschen Bahn, Martin Seiler, begrĂŒĂte die geplanten gesetzlichen VerschĂ€rfungen.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet. Eine Zustimmung der LĂ€nderkammer ist fĂŒr das Inkrafttreten nicht erforderlich.
