Anwaltsgeheimnis, EU-Gericht

Anwaltsgeheimnis: EU-Gericht schränkt Schutz für Broadcom ein

Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 22:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de

EU-Richter weisen Broadcoms Eilantrag ab: Inhouse-Anwaltspost genießt keinen Schutz vor Herausgabe in Kartellverfahren.

Broadcom unterliegt vor EU-Gericht: Herausgabe von Dokumenten im VMware-Fall
Ein moderner Konferenzraum mit einem Tablet und einer Rechtsakte vor dem unscharfen Hintergrund des EU-Gerichtsgebäudes. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Im Streit um vertrauliche Dokumente hat der Technologiekonzern Broadcom vor dem EU-Gericht eine Niederlage erlitten. Die Richter lehnten den Eilantrag ab, mit dem das Unternehmen die Informationsforderung der EU-Kommission aussetzen lassen wollte. Broadcom hatte die Herausgabe von Unterlagen verweigert und sich dabei auf das US-amerikanische Anwaltsgeheimnis berufen.

Schutz nur für externe Anwälte

Hintergrund ist die Übernahme des Softwareanbieters VMware durch Broadcom im Jahr 2023. Im Rahmen der laufenden kartellrechtlichen Prüfung verlangt die Kommission Einsicht in Dokumente, die das Unternehmen als geschützt betrachtet. Broadcom argumentierte, die erzwungene Herausgabe verletze seine Verteidigungsrechte.

Das EU-Gericht folgte dieser Sichtweise nicht. Es stellte klar, dass die Kommission weitgehende Befugnisse besitzt, um über die Notwendigkeit von Informationen für ihre Ermittlungen zu entscheiden. Entscheidend ist die unterschiedliche Handhabung des Anwaltsgeheimnisses (Legal Professional Privilege) in den Rechtsräumen: Während das US-Recht oft einen weitreichenden Schutz gewährt, gilt in der EU ein engerer Maßstab.

Demnach sind nur Dokumente geschützt, die externe Anwälte im Rahmen der Verteidigung erstellt haben. Die Kommunikation mit internen Unternehmensjuristen, sogenannten Inhouse-Counsels, unterliegt in EU-Kartellverfahren nicht diesem Schutz. Zudem habe Broadcom die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht ausreichend dargelegt, so das Gericht.

Kartellverfahren verschärfen sich vielerorts

Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der mehrere Großkonzerne unter kartellrechtlichem Druck stehen. Parallel zum Verfahren in Brüssel wurde am 3. August bekannt: Der Pharmakonzern Sandoz zahlt rund 478,5 Millionen US-Dollar, um Vorwürfe wegen Preisabsprachen bei Generika beizulegen. Das Geld fließt an 43 US-Bundesstaaten und Territorien sowie an indirekte Wiederverkäufer. Sandoz betonte, die Einigung sei kein Schuldeingeständnis.

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Auch in Deutschland laufen die Prüfungen. Das Bundeskartellamt hat Ende Juli eine vorläufige Bewertung im Zusammenschlussverfahren zwischen Edeka und tegut vorgelegt. Die Behörde äußerte erhebliche wettbewerbliche Bedenken in 37 regionalen Markträumen, besonders in Nord- und Osthessen sowie Teilen Bayerns und Baden-Württembergs. Die bisherigen Zusagen von Edeka reichten nicht aus, die Bedenken auszuräumen. Die Prüffrist läuft bis zum 23. September.

Lehren für die Compliance-Praxis

Das Urteil im Fall Broadcom zeigt die prozessualen Risiken für global agierende Unternehmen. Wer in europäischen Verfahren auf US-Privileg-Regeln setzt, scheitert regelmäßig an der gefestigten Rechtsprechung der Unionsgerichte. Unternehmen müssen ihre interne Dokumentation und die Struktur ihrer Rechtsabteilungen an die EU-Vorgaben anpassen.

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Die EU-Kommission behält damit ein scharfes Schwert bei der Beweisaufnahme – auch für Unterlagen, die in anderen Rechtsordnungen als vertraulich gelten würden.

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