Arbeitnehmerentsendung: EU fĂŒhrt digitales Formular fĂŒr 5 Millionen ein
Veröffentlicht: 25.06.2026 um 10:03 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Neue Informationspflichten im Aufenthaltsgesetz gelten seit Jahresbeginn. Gleichzeitig einigte sich die EU auf freiwillige Standards bei der Arbeitnehmerentsendung. Der demografische Wandel und der Trend zu Remote-Arbeit erhöhen den Druck auf Unternehmen zusÀtzlich.
EU einigt sich auf digitales Entsendeformular
EuropĂ€isches Parlament und Ministerrat erzielten eine vorlĂ€ufige Einigung. Sie wollen ein digitales Formular fĂŒr die Entsendung von Arbeitnehmern einfĂŒhren. Das Ziel: Schluss mit 27 verschiedenen nationalen Meldeportalen und rund 300 unterschiedlichen Meldepflichten. Das neue System umfasst 41 Datenpunkte.
Die Teilnahme bleibt fĂŒr die Mitgliedstaaten freiwillig. Das stöĂt in Fachkreisen auf Kritik. Die Bundesvereinigung der Deutschen ArbeitgeberverbĂ€nde (BDA) bezeichnete die Freiwilligkeit als wesentlichen Mangel. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert eine engere VerknĂŒpfung mit der A1-Bescheinigung.
Deutschland setzte zusĂ€tzliche Anforderungen durch. Sie betreffen Angaben zur Entlohnung und Visa fĂŒr Drittstaatsangehörige. JĂ€hrlich sind mehr als fĂŒnf Millionen Arbeitnehmer von Entsendungsprozessen betroffen.
Neue Pflichten durch § 45c AufenthG
Seit dem 1. Januar 2026 mĂŒssen Arbeitgeber Drittstaatsangehörige am ersten Arbeitstag ĂŒber kostenfreie Beratungsangebote informieren. Der neue Paragraph 45c des Aufenthaltsgesetzes schreibt das vor. Die Regelung ist Teil eines umfassenden Compliance-Katalogs.
Unternehmen mĂŒssen sicherstellen, dass ein gĂŒltiger Aufenthaltstitel vorliegt. Sie mĂŒssen eine Kopie des Titels prĂŒfen und archivieren. Ein aktives Fristenmanagement ist Pflicht: VerlĂ€ngerungen sollten spĂ€testens drei Monate vor Ablauf initiiert werden. Endet das BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis, mĂŒssen Unternehmen dies der AuslĂ€nderbehörde melden.
VerstöĂe können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Besonders knifflig: Dienstreisen ins EU-Ausland sind fĂŒr Drittstaatsangehörige zeitlich streng limitiert.
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Risiken bei der ArbeitnehmerĂŒberlassung
Bei Personaldienstleistern ist besondere Vorsicht geboten. Das ArbeitnehmerĂŒberlassungsgesetz (AĂG) gibt strikte Regeln vor: Erlaubnispflicht fĂŒr Verleiher, Equal Pay und eine HöchstĂŒberlassungsdauer von 18 Monaten. Entleihende Unternehmen tragen Mitverantwortung fĂŒr die Compliance.
Experten raten, vor Vertragsschluss die AĂG-Erlaubnis der Partner zu prĂŒfen. Auch deren Dokumentationsprozesse sollten genau unter die Lupe genommen werden. Bei internationalen FachkrĂ€ften kommen Anerkennungs- und Visaverfahren hinzu.
GröĂere Unternehmen binden zunehmend die Rechtsabteilung ins Risikomanagement ein. Eine aktuelle Befragung zeigt: Die meisten Unternehmen haben bereits feste Richtlinien fĂŒr rechtliche Risiken etabliert.
FachkrÀftemangel verschÀrft den Druck
Die demografische Entwicklung macht alles noch dringlicher. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) rechnet vor: Bis 2036 könnten dem Arbeitsmarkt rund 4,3 Millionen ArbeitskrÀfte fehlen. Besonders kritisch ist die Lage im IT-Sektor.
Laut Bitkom sind aktuell 109.000 Stellen unbesetzt. Immer schwerer zu besetzen sind auch FĂŒhrungspositionen wie CTO oder CISO. Gleichzeitig steigen die Erwartungen der Arbeitnehmer.
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Eine aktuelle Studie zeigt: Ăber 60 Prozent der Befragten möchten remote oder hybrid aus dem Ausland arbeiten. Im Vorjahr waren es noch rund 50 Prozent. FĂŒr 85 Prozent erhöht die Möglichkeit zum zeitweisen Auslandseinsatz die AttrittivitĂ€t eines Arbeitgebers. Modelle wie der âEmployer of Recordâ gewinnen deshalb an Bedeutung.
Regionale Anpassungen und Integrationsmodelle
Auch auf Landesebene tut sich etwas. In Nordrhein-Westfalen beschloss die Landesregierung Ende Juni eine Anpassung des Antidiskriminierungsgesetzes. Es tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Neu sind eine Ombudsstelle und eine prÀzisere Definition der Beweislast.
MittelstĂ€ndische Unternehmen entwickeln eigene Integrationsmodelle. Ein Beispiel aus Niedersachsen zeigt, wie die unbefristete Ăbernahme von GeflĂŒchteten gelingen kann: mit hauseigenen Akademien und berufsspezifischem Sprachunterricht. Die Projekte entstehen in Abstimmung mit der Bundesagentur fĂŒr Arbeit und dem BAMF. Sie werden als Pilotvorhaben fĂŒr nationale Auszeichnungen in der FachkrĂ€ftesicherung diskutiert.
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