Arbeitslosengeld, BDA

Arbeitslosengeld I: BDA fordert für alle Altersgruppen höchstens zwölf Monate

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 03:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Arbeitgeber verlangen eine einheitliche Bezugsgrenze; Gewerkschaften und Forschung warnen vor Kostenverschiebungen in die Grundsicherung.

Arbeitslosengeld I: BDA fordert zwölf Monate für alle Altersgruppen
Ein leerer, modern gestalteter Büroflur mit großen Fensterfronten und Blick auf eine städtische Umgebung bei trübem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert eine strikte Verkürzung der Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I auf maximal zwölf Monate für alle Altersgruppen.

Dieser Vorstoß stößt auf deutlichen Widerstand bei der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Gewerkschaften und Arbeitsmarktforschern. Auslöser der Diskussion ist die angespannte Haushaltslage der Bundesagentur für Arbeit, die für das Jahr 2026 mit einem Defizit von knapp 10 Mrd. Euro rechnet.

Streit über Absicherung und Renteneinstieg

Bislang richtet sich die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengelds nach dem Lebensalter sowie den zuvor erbrachten Beitragszeiten. Beschäftigte unter 50 Jahren erhalten die Leistung für bis zu 12 Monate.

Ab 50 Jahren besteht ein Anspruch für bis zu 15 Monate, ab 55 Jahren für bis zu 18 Monate und ab einem Alter von 58 Jahren für bis zu 24 Monate. Voraussetzung für die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten sind mindestens 48 Monate Pflichtversicherung innerhalb eines Fünfjahreszeitraums.

Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger begründete die Forderung nach einer einheitlichen Deckelung damit, dass das Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung für zuvor versicherte Beschäftigte sei. Die Leistung solle einen vorübergehenden Arbeitsplatzverlust absichern und nicht dazu dienen, einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben in die Rente zu finanzieren.

Arbeitgeber beziffern die möglichen Entlastungen nach eigenen Berechnungen auf Einsparungen von bis zu 2 Mrd. Euro pro Jahr. Gesamtmetall-Präsident Dinglreiter hatte das Einsparpotenzial bereits Anfang Oktober auf rund 3 Mrd. Euro beziffert. Die Debatte fällt in die Phase kurz vor dem Arbeitgebertag; ein Gesetzentwurf liegt dem Vorstoß nicht zugrunde.

Kritik von Arbeitnehmervertretern und Alternativvorschläge

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Der Bundesvorsitzende der CDA, Dennis Radtke, wies den BDA-Vorschlag zurück. Angesichts einer großen Verunsicherung am Arbeitsmarkt gelte der Grundsatz, dass diejenigen, die länger Beiträge zahlten, auch mehr Leistung erhalten müssten.

Anstelle von Leistungskürzungen forderte Radtke eine gezielte Stärkung der Arbeitsvermittlung, die Umsetzung der Reform der Bundesagentur für Arbeit sowie die Unterstützung von Beschäftigten beim direkten Wechsel zwischen Betrieben.

Zusätzlich verwies der CDA-Bundesvorsitzende auf Einnahmepotenziale an anderer Stelle: Er verlangte ein konsequenteres Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, namentlich bei Cum-Ex-Geschäften und Ausnahmen bei der Erbschaftssteuer. Zudem sprach er sich für eine Besteuerung der Wertschöpfung durch Künstliche Intelligenz aus und begrüßte entsprechende Überlegungen von Digitalminister Wildberger.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt Kürzungen bei den Versicherungsleistungen ab. Zur Bewältigung des Haushaltsdefizits der Nürnberger Bundesagentur schlägt der DGB reguläre Bundeszuschüsse sowie einen Schuldenerlass für die Behörde vor, statt die Lücken über rückzahlbare Kredite zu schließen.

Skepsis in der Forschung und politische Beratung

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) warnte davor, dass eine Reduzierung der Bezugsdauer das Defizit nicht auflösen werde. Ältere Arbeitslose seien auf dem Arbeitsmarkt oft schwerer vermittelbar.

Einsparungen bei den Versicherungsleistungen könnten dazu führen, dass die Betroffenen früher in die Grundsicherung abrutschen, was wiederum höhere Ausgaben an anderer Stelle im Sozialsystem nach sich ziehen würde. Auch weitere Forschungsinstitute gaben zu bedenken, dass eine Verkürzung lediglich zu einer Kostenverlagerung hin zur Grundsicherung führen könnte.

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Auf parlamentarischer Ebene findet der BDA-Vorstoß derzeit keinen Niederschlag. Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales berät gegenwärtig einen Regierungsentwurf, der auf eine beschleunigte Digitalisierung der Arbeitsagenturen und eine verbesserte Vermittlung abzielt. Eine Verkürzung der Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld ist in diesem Entwurf nicht vorgesehen.

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