Arbeitsmarkt: Befristungen bis 48 Monate, Krankschreibung ab Tag eins
Veröffentlicht: 04.07.2026 um 20:45 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Nach Verhandlungen im Koalitionsausschuss einigten sich die Regierungspartner auf ein 34 Punkte umfassendes Paket. Es sieht weitreichende Änderungen bei Steuern, am Arbeitsmarkt und in der Rentenversicherung vor.
Bundeskanzler Merz kündigte auf einem Parteitag in Düsseldorf zudem einen ergänzenden Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch an. Die Details sollen noch im Juli vorgestellt werden.
Steuerentlastungen für Familien, höhere Belastung für Spitzenverdiener
Ein Kernstück der Reform ist die Neugestaltung der Einkommensteuer. Das Entlastungsvolumen liegt bei rund zehn Milliarden Euro. Ab 2027 sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen profitieren.
Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro Bruttojahreseinkommen soll ab 2028 um über 600 Euro jährlich entlastet werden.
Gleichzeitig steigt die Belastung für sehr hohe Einkommen. Der Spitzensteuersatz soll künftig bei 45 Prozent für Einkommen ab 250.000 Euro liegen. Ab 280.000 Euro sind 47 Prozent vorgesehen. Damit will die Regierung Spielräume für die Entlastungen schaffen.
Institute wie das IW Köln warnen jedoch: Die Maßnahmen könnten angesichts der Konjunktur nicht ausreichen, um einen signifikanten Wachstumsimpuls zu setzen.
Arbeitsmarkt: Mehr Befristungen, strengere Krankmeldungen
Die Koalition setzt auf eine Mischung aus Deregulierung und schärferen Kontrollen. Sachgrundlose Befristungen sollen bis Ende 2030 auf bis zu 48 Monate ausgeweitet werden können. Bis zu sechs Verlängerungen sind zulässig. Ab Januar 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis bei Befristungen.
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Für Bezieher hoher Einkommen wird eine neue Abfindungsoption eingeführt.
Parallel dazu verschärft die Regierung die Regeln für Krankmeldungen. Die telefonische Krankschreibung aus der Corona-Pandemie wird abgeschafft. Arbeitnehmer müssen künftig ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Arbeitnehmervertreter und der Hausärzteverband kritisieren die Maßnahme scharf. Auch in Umfragen lehnt eine Mehrheit der Bevölkerung die Verschärfung ab.
Rentenumbau: Weg mit der Rente mit 63
Die Regierung will die Empfehlungen der Alterssicherungskommission noch 2026 vollständig umsetzen. Zentrales Element ist die Einführung einer kapitalgedeckten Säule nach schwedischem Vorbild. Ein Teil der Beiträge wird dann am Aktienmarkt angelegt.
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Der Rentenbeitrag soll bis 2028 auf 19,9 Prozent steigen. Ein Nachhaltigkeitsfaktor soll die Beitragsstabilität sichern.
Die sogenannte Rente mit 63 wird abgeschafft. Ab 2042 soll das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Das Verhältnis von zusätzlicher Arbeitszeit zu längerer Rentenphase soll zwei zu eins betragen. Das reguläre Rentenalter würde bis 2091 stufenweise auf 70 Jahre steigen.
Die Versicherungspflicht wird ausgeweitet: Auch Selbstständige, Politiker und Minijobber sollen künftig in die Rentenkasse einzahlen.
Aktionsplan gegen Sozialmissbrauch
Um die Akzeptanz des Sozialsystems zu erhöhen, kündigte der Kanzler eine neue „Grundsicherung“ an. Sie soll das bisherige Bürgergeld ersetzen und kommt mit verschärften Mitwirkungspflichten und Sanktionen.
Ein neuer Aktionsplan gegen Sozialmissbrauch soll unberechtigte Leistungsbezüge minimieren. Dafür ist ein besserer Datenaustausch zwischen Behörden und ein neues Kompetenzzentrum bei der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen.
Flankiert werden die Maßnahmen durch Bürokratieabbau: Die Behörden sollen acht Prozent Personal einsparen. Eine Genehmigungsfiktion wird als Regelfall in Verwaltungsentscheidungen eingeführt. Große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten profitieren zudem von einer moderaten Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie.
Die Wirtschaft lobte die Ansätze zum Bürokratieabbau. Ökonomen von Ifo und DIW zweifeln jedoch, ob das Gesamtpaket ausreicht, um das für 2027 angestrebte Wirtschaftswachstum von über einem Prozent zu erreichen.
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