Arbeitsmarkt-Reform: Kündigungsschutz für Topverdiener ab 2027 gelockert
04.07.2026 - 11:48:54 | boerse-global.de
Kündigungsschutz, Befristungen und Krankmeldungen stehen im Fokus.
Kündigungsschutz für Spitzenverdiener wird gelockert
Ab dem 1. Januar 2027 greift eine Sonderregelung für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen. Wer mehr als das 1,75-Fache der Beitragsbemessungsgrenze verdient – rund 177.450 Euro brutto im Jahr –, muss mit weniger Schutz rechnen.
Arbeitgeber können dann ein Arbeitsverhältnis auch bei sozial ungerechtfertigter Kündigung durch einen gerichtlichen Auflösungsantrag beenden. Die Abfindung liegt zwischen 12 und 18 Monatsverdiensten. Die Regelung orientiert sich an Vorschriften für Risikoträger im Finanzsektor, setzt die Gehaltshürde aber niedriger an. Vorgesehen ist sie primär für Neuverträge.
Die Reaktionen sind gespalten. Arbeitgeberpräsident Dulger begrüßte den „notwendigen Kurswechsel". IG Metall und Verdi sehen dagegen einen Angriff auf Arbeitnehmerrechte. Verdi-Chef Werneke drohte bereits mit Protesten.
Befristungen: Doppelt so lang, doppelt so viele Verlängerungen
Das Paket bringt auch mehr Flexibilität bei befristeten Verträgen. Die maximale Dauer für sachgrundlose Befristungen steigt von 24 auf 48 Monate. Statt drei sind künftig bis zu sechs Verlängerungen möglich – allerdings nur für Einstellungen bis Ende 2030.
Ab Januar 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis für Befristungen. Das soll Unternehmen entlasten. Hintergrund: Restrukturierungskosten liegen in Deutschland bei durchschnittlich 31 Monatsgehältern. Zum Vergleich: In den USA sind es 7, in der Schweiz oder Dänemark nur 2 bis 3 Monatsgehälter.
Die neuen Lockerungen bei Befristungen und Formvorschriften bieten Chancen, bergen aber auch rechtliche Risiken bei der Vertragsgestaltung. Dieser kostenlose Ratgeber liefert rechtssichere Vorlagen und hilft Ihnen, teure Fehler von Anfang an zu vermeiden. Rechtssichere Mustervorlagen für befristete Einstellungen jetzt kostenlos sichern
Krankmeldung: Attestpflicht ab dem ersten Tag
Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Arbeitnehmer müssen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen.
Steuerliche Änderungen flankieren die Reform
Das 34-Punkte-Programm enthält auch steuerliche Anpassungen:
- Abfindungen werden steuerlich begünstigt, wenn der Arbeitnehmer schnell einen neuen Job findet
- Zuschläge: Die Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertagszuschläge gilt bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro
- Minijobs: Die Pauschalsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent
Neben den neuen Gehaltshürden bei Zuschlägen lauern oft weitere Fallstricke wie die sogenannte Phantomlohnfalle. Mit dieser Gratis-Checkliste prüfen Personalverantwortliche in wenigen Minuten, ob ihre Zuschläge rechtssicher und lohnsteuerfrei abgerechnet werden. Gratis-Checkliste für rechtssichere Feiertagszuschläge herunterladen
Rechtsexperte Alexander Birkhahn relativiert: Die Reform betreffe nur einen kleinen Teil der Belegschaften. Fehler bei der Sozialauswahl blieben das Hauptrisiko bei betriebsbedingten Kündigungen. Sebastian Maiß ergänzt, dass eine echte Abfindungsoption ohne Gerichtsprozess verfassungsrechtlich schwierig wäre – daher der Umweg über den Auflösungsantrag.
