Arbeitsmarkt-Reform, Mindestlohn

Arbeitsmarkt-Reform: Mindestlohn auf 14,60 Euro ab Januar 2027

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 23:05 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundeskabinett beschließt Modernisierung des Arbeitsmarktes mit Job-Erprobung, flexibleren Arbeitszeiten und steigendem Mindestlohn.

Arbeitsmarkt-Reform: Neue Job-Tests und flexiblere Arbeitszeiten
Ein stilisiertes Zifferblatt mit Zahnrädern in einer modernen Büroumgebung, die schnelle und flexible Arbeitszeiten symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Im Zentrum stehen eine leichtere Erprobung neuer Jobs sowie flexiblere Arbeitszeiten. Während die Regierung auf Bürokratieabbau setzt, warnen Gewerkschaften vor dem Verlust von Schutzrechten.

Job-to-Job-Erprobung: Vier Wochen Testphase

Ein zentraler Baustein ist der Gesetzentwurf zur Job-to-Job-Erprobung von Arbeitsministerin Bärbel Bas. Beschäftigte aus Krisenbranchen können eine neue Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber für bis zu vier Wochen testen. In Ausnahmefällen sind sechs Wochen möglich. Das bestehende Arbeitsverhältnis bleibt während der Erprobung bestehen.

Flankiert wird das Vorhaben durch Digitalisierungsmaßnahmen bei der Bundesagentur für Arbeit. Empfänger von Arbeitslosengeld müssen künftig nicht mehr physisch an ihrer postalischen Erreichbarkeitsadresse anwesend sein. Die Regierung verspricht sich jährliche Einsparungen von über 720 Millionen Euro. In kleinen und mittleren Unternehmen könnten zudem bis zu 123.000 Sicherheitsbeauftragte wegfallen.

Flexible Arbeitszeiten: Ende des Acht-Stunden-Tags?

Für den Herbst 2026 erwartet die Branche einen Gesetzentwurf zur weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Bundeskanzler Friedrich Merz verwies auf den Koalitionsvertrag, der den Übergang zu einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit vorsieht. Bereits im Juni gab es einen ersten Entwurf, der den klassischen Acht-Stunden-Tag formell unangetastet ließ, die Spielräume für Ausnahmen aber erweiterte.

Unternehmen fordern mehr Flexibilität, um auf schwankende Anforderungen reagieren zu können. Gewerkschaften positionieren sich dagegen deutlich gegen eine generelle Abschaffung des Acht-Stunden-Tags. Fachleute betonen zudem, dass starre Kernarbeitszeiten oft den biologischen Rhythmen der Mitarbeiter widersprechen.

Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn soll im Januar 2026 auf 13,90 Euro steigen, gefolgt von einer weiteren Erhöhung auf 14,60 Euro im Januar 2027. Parallel dazu wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 633 Euro angehoben. Für die Zeitarbeitsbranche sind schrittweise Steigerungen vorgesehen: nach einer Anhebung im Juli 2026 auf 14,96 Euro folgen weitere Stufen im September 2026 sowie im April 2027 auf bis zu 15,87 Euro.

Im Arbeitsrecht sind zudem längere Befristungsmöglichkeiten geplant. Die sachgrundlose Befristung soll von zwei auf vier Jahre ausgedehnt werden, wobei bis Ende 2030 bis zu sechs Verlängerungen zulässig sein sollen. Gleichzeitig wird die Frist zur Geltendmachung von Diskriminierungen von zwei auf vier Monate verdoppelt.

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Neue Regeln für Sonntagsarbeit ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Regelungen für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Bäckereien dürfen ihr Personal dann bis zu acht Stunden einsetzen – eine deutliche Ausweitung gegenüber der bisherigen Drei-Stunden-Regelung. Für Bibliotheken ist eine Arbeitszeit von sechs Stunden vorgesehen. Das Bäckerhandwerk begrüßt die Flexibilisierung, kritisiert aber die geplante Erhöhung der Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent.

Auch international gibt es neue Standards: Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) verabschiedete im Juni 2026 das Übereinkommen Nr. 193. Es definiert Mindeststandards für die Plattformökonomie, schützt vor falscher Einstufung von Erwerbstätigen und fordert Transparenz bei Algorithmen sowie kollektive Rechte für Plattformbeschäftigte.

Arbeitszeiterfassung bleibt zentrales Thema

Die lückenlose Arbeitszeiterfassung bleibt ein wichtiges Thema im Gesundheitsschutz. Das Bundesarbeitsministerium stellte bereits im Mai 2025 klar, dass keine rechtlichen Gründe gegen eine Erfassung in allen Bereichen sprechen. Interessenvertreter fordern nun eine konsequente Umsetzung, etwa im Bildungswesen. Studien belegen, dass systematische Mehrarbeit ohne Dokumentation gesundheitliche Risiken birgt. In Schlüsselbranchen wie der Stahlindustrie wird zudem diskutiert, wie die Sozialpartnerschaft angesichts von Digitalisierung und KI resilient gestaltet werden kann.

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