Arbeitsmarktreform, VorschlÀge

Arbeitsmarktreform: 34 VorschlĂ€ge fĂŒr flexiblere Wochenarbeitszeit

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 19:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung beschließt flexiblere Wochenarbeitszeiten und erleichterte Befristungen. Gewerkschaften kritisieren die PlĂ€ne scharf.

Arbeitsmarktreform: Neue Regeln zu Arbeitszeit und Befristung
Eine stilisierte Uhr, deren Zeiger in digitale Datenlinien ĂŒbergehen, symbolisiert flexible Arbeitszeiten und digitale Zeiterfassung. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Kernpunkte sind eine flexiblere Wochenarbeitszeit, die Ausweitung sachgrundloser Befristungen und neue Regeln zur digitalen Zeiterfassung. WĂ€hrend WirtschaftsverbĂ€nde die PlĂ€ne begrĂŒĂŸen, hagelt es scharfe Kritik von Gewerkschaften und Teilen der Opposition.

Bundeskanzler Merz verteidigte das Programm „Aufschwung und BeschĂ€ftigung" gestern in einer RegierungserklĂ€rung. Das Paket umfasst 34 VorschlĂ€ge, die die wirtschaftliche Dynamik stĂ€rken und BĂŒrokratie abbauen sollen. Der Kanzler betonte die Notwendigkeit, dem Standort Deutschland durch mehr FlexibilitĂ€t neue Impulse zu verleihen.

Von der tÀglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit

Eine zentrale Neuerung: Die tĂ€glich Höchstarbeitszeit soll durch eine wöchentliche ersetzt werden. Unternehmen könnten dann Arbeitszeiten variabler ĂŒber die Woche verteilen. Vertreter des Baugewerbes begrĂŒĂŸten diesen Schritt – er komme den betrieblichen Anforderungen besser entgegen. Ein entsprechendes Gesetz wird noch dieses Jahr erwartet.

Parallel dazu rĂŒckt die Pflicht zur digitalen Zeiterfassung nĂ€her. Ab 2026 mĂŒssen Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern Arbeitszeiten elektronisch erfassen. Die Regelung basiert auf Urteilen des EuropĂ€ischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts. FĂŒr kleinere Betriebe ist sie nicht zwingend vorgeschrieben, Fachleute empfehlen sie aber zur rechtssicheren Umsetzung – besonders im Homeoffice und bei mobiler Arbeit.

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Befristungen und KĂŒndigungsschutz werden gelockert

Das Paket sieht eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung vor: KĂŒnftig soll sie bis zu 48 Monate möglich sein. Die Regelung ist zunĂ€chst bis zum 31. Dezember 2030 befristet.

Auch beim KĂŒndigungsschutz gibt es Anpassungen – vor allem fĂŒr Spitzenverdiener. Wer brutto ĂŒber 15.000 Euro im Monat verdient (etwa das 1,75-Fache der Beitragsbemessungsgrenze), soll weniger geschĂŒtzt sein. Stattdessen ist eine Abfindungsoption vorgesehen. Experten eines Wirtschaftsforschungsinstituts zeigten sich skeptisch: Die Maßnahme sei weitgehend symbolisch, da sie nur einen Bruchteil der Arbeitnehmer betreffe.

Weitere Maßnahmen des Programms:
- Abschaffung der telefonischen Krankschreibung
- Steuerliche BegĂŒnstigungen fĂŒr Sonn- und FeiertagszuschlĂ€ge bis 75 Euro Stundenlohn
- Steuerliche Anreize fĂŒr schnelle Jobwechsel
- Erleichterungen beim Einsatz KĂŒnstlicher Intelligenz in Betrieben

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Automobilindustrie sorgt fĂŒr zusĂ€tzliche Spannungen

Die Debatte wird durch aktuelle Entwicklungen in der Autobranche verschĂ€rft. Mercedes erwĂ€gt offenbar die EinfĂŒhrung der 40-Stunden-Woche, wĂ€hrend bei VW ein Abbau von bis zu 100.000 Stellen im Raum steht. Diskutiert wird eine RĂŒckkehr zur 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich.

Die IG Metall und Vertreter der GrĂŒnen kritisierten diese Überlegungen scharf. Eine Ausweitung der Arbeitszeit ohne finanziellen Ausgleich komme einer LohnkĂŒrzung gleich. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Ă€ußerte sich gestern ebenfalls zum Reformpaket. Zwar erkenne der Verband die AnsĂ€tze an, forderte aber weitergehende Schritte: die vollstĂ€ndige Abschaffung des SolidaritĂ€tszuschlags und stĂ€rkere Steuerentlastungen fĂŒr einen spĂŒrbaren Wachstumsimpuls.

Das Bundesverfassungsgericht wies gestern EilantrĂ€ge gegen andere Gesetzesvorhaben der Koalition ab. Die Umsetzung des Arbeitsmarktpakets bleibt ein zentrales Vorhaben vor der parlamentarischen Sommerpause. Der Bundesrat soll am heutigen Freitag ĂŒber begleitende Sparpakete entscheiden.

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