Arbeitsmarktreform, Kündigungsschutz

Arbeitsmarktreform: Kündigungsschutz fällt für Hochverdiener ab 2027

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 06:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung plant Lockerung des Kündigungsschutzes für Spitzenverdiener und verlängerte Befristungsmöglichkeiten ab 2027.

Arbeitsmarktreform 2027: Neue Regeln für Kündigung und Befristung
Ein modernes, minimalistisches Büro mit einem leeren Chefsessel vor einer nächtlichen Skyline als Symbol für Arbeitsrecht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung beschloss Anfang Juli ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Neuausrichtung des Arbeitsmarktes. Neben der Aufhebung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener sind erweiterte Befristungsmöglichkeiten und neue Regeln bei Krankmeldungen geplant.

Kündigungsschutz fällt für Top-Verdiener

Ab dem 1. Januar 2027 soll der Kündigungsschutz für Beschäftigte mit einem Jahresbruttoeinkommen ab etwa 177.500 Euro gelockert werden. Ziel ist mehr Flexibilität in hochbezahlten Führungspositionen. Allerdings handelt es sich bisher um eine politische Absichtserklärung – die gesetzliche Ausformulierung steht noch aus.

Brisant: Parallel dazu steigt ab 2027 die Reichensteuer. Bei 250.000 Euro Einkommen greift künftig ein Satz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro werden 47 Prozent fällig. Gleichzeitig steigen der Grundfreibetrag bis 2028 auf 12.900 Euro und das Kindergeld auf 272 Euro monatlich.

Befristungen werden ausgeweitet

Die sachgrundlose Befristung soll künftig bis zu vier Jahren möglich sein – bisher lag die Grenze bei zwei Jahren. Auch die Anzahl der zulässigen Verlängerungen steigt von drei auf sechs.

Krankschreibung: Strengere Regeln ab Tag eins

Die Verpflichtung, eine ärztliche Krankschreibung vorzulegen, soll bereits ab dem ersten Krankheitstag gelten – statt wie bisher ab dem vierten Tag. Die telefonische Krankschreibung ist damit Geschichte. Allerdings koppelt die SPD diese Verschärfung an eine Termingarantie bei Fachärzten.

Die telefonische AU spielte 2025 mit einem Anteil von 0,8 bis 1,2 Prozent ohnehin eine geringe Rolle. Die Krankschreibung per Videosprechstunde bleibt erhalten.

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Job-to-Job-Erprobung: Probezeit ohne Risiko

Ein neues Instrument soll die berufliche Mobilität fördern: Beschäftigte können bis zu vier Wochen – in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen – bei einem neuen Arbeitgeber probeweise arbeiten, ohne ihr bestehendes Arbeitsverhältnis zu kündigen. Der Antrag muss vom aktuellen Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Der Kündigungsschutz im ursprünglichen Betrieb bleibt bestehen.

Krankenstand sinkt – psychische Erkrankungen steigen

Aktuelle Zahlen der DAK-Gesundheit zeigen für das erste Halbjahr 2026 eine Entspannung: Die durchschnittlichen Fehltage sanken auf 9,6 Tage (Vorjahreszeitraum: 9,9 Tage), die Quote liegt bei 5,3 Prozent. Bemerkenswert: Psychische Erkrankungen sind mit 184 Fehltagen pro 100 Versicherten erstmals die Hauptursache für Arbeitsausfälle. Atemwegserkrankungen gingen dagegen um 21 Prozent zurück.

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Bundesarbeitsgericht konkretisiert Kündigungsschutz

Parallel zu den politischen Vorhaben fällte das Bundesarbeitsgericht (BAG) zwei wegweisende Urteile. Am 18. Juni stärkten die Richter den Schutz in der Elternzeit: Der besondere Kündigungsschutz entsteht vor jedem beantragten Elternzeitabschnitt erneut – auch wenn mehrere Abschnitte in einem gemeinsamen Dokument beantragt wurden.

Am 25. Juni entschied das BAG hingegen zugunsten der Arbeitgeber bei Massenentlassungen. Geringfügige Fehler in der Anzeige an die Arbeitsagentur, etwa eine leicht zu hoch angegebene Zahl von Kündigungen, führen demnach nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit der Entlassungen.

Abwanderungstendenzen bei Spitzenverdienern

Die Reformen treffen auf eine wachsende Unzufriedenheit unter Gutverdienern. Laut einer aktuellen Umfrage unter Haushalten mit einem Nettoeinkommen von mindestens 6.000 Euro haben sich im letzten Jahr 54 Prozent der Befragten aktiv um Stellen im Ausland bemüht. Hauptgründe: höhere Lebensqualität, höheres Einkommen und geringere Steuerlast. Beliebteste Zielregionen sind die USA, Großbritannien und die Schweiz.

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