Arbeitsrecht 2027: Befristung bis 48 Monate und neue Kündigungsregeln
Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 07:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die dynamische Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland stellt Personalabteilungen vor wachsende Herausforderungen. Mit dem Beginn neuer Intensiv-Workshops im August 2026 reagiert die mgp Akademie auf den gestiegenen Informationsbedarf, der aus weitreichenden gesetzlichen Neuregelungen und technologischen Transformationen resultiert. Die Veranstaltungen, die von Fachanwälten für Arbeitsrecht geleitet werden, zielen darauf ab, HR-Verantwortliche auf die anstehenden Reformen vorzubereiten.
Arbeitsrechtsreformen: Flexibilisierung und neue Grenzwerte
Ein zentraler Aspekt der aktuellen Fachdebatte ist das im Juli 2026 vorgestellte Koalitionspaket. Dieses sieht signifikante Änderungen bei Befristungen und im Kündigungsschutz vor. Unternehmen sollen demnach die Möglichkeit erhalten, Arbeitsverhältnisse bis Ende 2030 ohne Sachgrund für bis zu 48 Monate zu befristen, wobei bis zu sechs Verlängerungen zulässig sind. Eine weitere Zäsur stellt die geplante Abschaffung des Schriftformerfordernisses zum 1. Januar 2027 dar.
Besondere Aufmerksamkeit in der Fachwelt erfährt die geplante Erleichterung der Kündigung für sogenannte Hochverdiener. Ab dem 1. Januar 2027 soll für Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über dem 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) – was im Jahr 2026 etwa 177.450 Euro brutto entspricht – eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung rechtlich vereinfacht werden. In diesem Zusammenhang schlug Prof. Thüsing vor, den Begriff des leitenden Angestellten weiter zu fassen und sich dabei an den Kriterien des Betriebsverfassungsgesetzes zu orientieren, was eine Einkommensschwelle von circa 142.000 Euro bedeuten würde.
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Zudem umfasst das Reformpaket Anpassungen bei Krankschreibungen: Die ärztliche Bescheinigung soll ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zum Regelfall werden, begleitet von verschärften Sanktionen für falsche Atteste. Bei der Entlohnung ist ab Januar 2027 eine Anhebung der steuerfreien Sonntagszuschläge auf bis zu 75 Euro pro Stunde vorgesehen.
Regulatorische Anforderungen durch den EU AI Act
Parallel zu den nationalen Reformen prägt der EU AI Act die Anforderungen an moderne Personalarbeit. Seit dem 2. August 2026 ist die Verordnung weitgehend anwendbar und verpflichtet Unternehmen unter anderem zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Belegschaft. Bereits seit Februar 2025 gilt die Vorgabe, dass Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen zur Wissensvermittlung ergreifen müssen.
Die regulatorischen Vorgaben umfassen zudem strikte Transparenzpflichten. Chatbots müssen eindeutig als künstliche Intelligenz erkennbar sein, und KI-generierte Inhalte bedürfen einer maschinenlesbaren Markierung. Für bestehende Systeme gilt eine Übergangsfrist bis Dezember 2026. Auch die Kennzeichnung von Deepfakes sowie Offenlegungspflichten bei KI-Texten zu öffentlichen Themen sind nun zwingend vorgeschrieben. Verstöße gegen diese Bestimmungen können durch die Aufsichtsbehörden mit Bußgeldern geahndet werden.
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Markttrends und die Rolle der Weiterbildung
Die Relevanz dieser Themen spiegelt sich in aktuellen Marktdaten wider. Laut dem Arbeitsmarktbarometer der ManpowerGroup für das dritte Quartal 2026 betrachten 49 % der Arbeitgeber KI-Tools als den wichtigsten factor für künftige Produktivitätssteigerungen. Damit rangiert der technologische Einsatz vor klassischen Instrumenten wie Lohnerhöhungen (44 %) oder allgemeiner Weiterbildung (42 %). Die Bereitschaft der Unternehmen, in Kompetenzen zu investieren, ist hoch: 60 % der Befragten gaben an, für fundierte KI-Anwendungskenntnisse einen Vergütungsaufschlag zu zahlen.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die spezialisierte Fortbildung an Bedeutung. Die mgp Akademie, deren Angebot neben den im August 2026 startenden Workshops auch Inhouse-Schulungen und etwa 45-minütige Webinare umfasst, verzeichnete in der Vergangenheit eine positive Resonanz mit einer Bewertung von 4,9 von 5 Sternen bei über 400 Rückmeldungen. Die Kombination aus juristischer Expertise durch Fachanwälte und der Vermittlung praktischer Handlungshilfen scheint für HR-Abteilungen in der aktuellen Umbruchphase ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl ihrer Weiterbildungspartner zu sein.
