Arbeitsrecht: 92.722 Fehltage durch Hitze fordern Gesetzesreform
18.06.2026 - 01:02:53 | boerse-global.de
Meteorologen erwarten Temperaturen von bis zu 41 Grad. Das bringt eine alte Diskussion neu auf den Tisch: Wie schützt man Beschäftigte vor Extremhitze?
Die Linke macht jetzt Druck. Ihre Fraktionsspitze Heidi Reichinnek und Sören Pellmann schlagen ein radikales Umdenken vor. Zwei getrennte Mechanismen sollen greifen – je nach Arbeitsplatz.
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Zwei Modelle für mehr Schutz
Für Außenbeschäftigte – etwa auf dem Bau oder im Kurierdienst – fordert die Linke ein sogenanntes Klima-Kurzarbeitergeld. Es soll bei extremer Hitze oder hoher UV-Belastung greifen. Finanziert werden soll es über ein Solidarmodell.
Für Beschäftigte in Innenräumen sieht der Vorschlag eine Pflicht zur Arbeitszeitverkürzung vor. Und zwar bei vollem Lohnausgleich. Voraussetzung: Die Raumtemperatur überschreitet bestimmte Grenzwerte.
Die bestehenden Regelungen der Arbeitsstättenverordnung sind den Linken-Politikern zu unverbindlich. Sie fordern einen Gesetzentwurf, der Hitzeschutz als festen Bestandteil der Arbeitssicherheit verankert. Auch die Bewertung von Berufskrankheiten müsse in diesem Kontext neu gedacht werden.
92.722 Fehltage durch Hitze
Die Zahlen untermauern die Dringlichkeit. Im Jahr 2023 wurden bundesweit 92.722 Arbeitsunfähigkeitstage registriert, die direkt auf Hitze und Sonnenlicht zurückgingen. Der Großteil entfiel mit 63.145 Tagen auf männliche Beschäftigte, bei Frauen waren es 29.577.
Doch die Gefahr geht über Krankschreibungen hinaus. Das Hessische Landesamt für Naturschutz warnt: Innenstädte können bis zu zehn Grad wärmer sein als das Umland. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, chronisch Kranke – und jene, die beruflich keinen Zugang zu klimatisierten Räumen haben.
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Das Robert Koch-Institut schätzt die Zahl hitzebedingter Todesfälle allein in Hessen für das Jahr 2018 auf rund 740.
Was die aktuellen Regeln sagen
Derzeit gilt: Arbeitgeber müssen ab 26 Grad Raumtemperatur erste Maßnahmen prüfen. Ab 30 Grad sind konkrete Schritte Pflicht – etwa Lüften oder Getränke bereitstellen. Ab 35 Grad gilt ein Raum ohne Schutzmaßnahmen als ungeeignet für die Arbeit.
Einen automatischen Anspruch auf „Hitzefrei“ gibt es nicht. Arbeitnehmer dürfen ihren Arbeitsplatz nicht eigenmächtig verlassen.
Anders sieht es in Schulen aus. In Nordrhein-Westfalen können Schulleitungen ab 27 Grad Hitzefrei gewähren – allerdings nicht für die Sekundarstufe II. In Sachsen gibt es keine festen Richtwerte, die Schulleitungen entscheiden selbst.
Hoch „Gorgias“ bringt die Extreme
Die aktuelle Wetterlage verschärft den Handlungsdruck. Das Hoch „Gorgias“ führt heiße Luft aus Nordafrika nach Mitteleuropa. Im Oberrhein und im Rhein-Main-Gebiet sind bis zu 41 Grad möglich.
Hinzu kommen Tropennächte, in denen die Temperaturen nicht unter 20 Grad sinken. Das erschwert die nächtliche Regeneration des Körpers und die Abkühlung von Gebäuden erheblich.
Die Hitzewelle gilt als außergewöhnlich – wegen ihres frühen Zeitpunkts im Juni und der prognostizierten Dauer von sieben bis zehn Tagen.
