Arbeitsrecht: Gerichte kippen Sommerurlaubs-Deckelung und Freistellungsklauseln
Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 07:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Kirche, Diakonie und öffentlicher Dienst reformieren die Urlaubsplanung. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Landeskirche und Diakonie Württemberg legte am 26. Mai eine neue Musterdienstvereinbarung vor. Sie soll Einrichtungen ein rechtssicheres Gerüst für die interne Urlaubsvergabe geben.
Ergänzend folgten Beschlüsse vom 8. Mai und 10. Juli. Bereits im Dezember 2025 übernahm die Kirche TVöD-Regelungen in angepasster Form für die Kirchliche Anstellungsordnung (KAO).
Gerichte stärken Arbeitnehmerrechte
Das Bundesurlaubsgesetz bleibt die Basis: 24 Werktage bei Sechs-Tage-Woche, 20 bei Fünf-Tage-Woche. Die neue Vereinbarung berücksichtigt zudem die aktuelle Rechtsprechung zur Hinweispflicht. Arbeitgeber müssen Beschäftigte rechtzeitig auf drohenden Urlaubsverfall hinweisen, sonst verfallen die Tage nicht.
Das Thüringer Landesarbeitsgericht kippte am 2. März eine pauschale Deckelung des Sommerurlaubs auf zwei Wochen. Urlaub muss grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden – Personalmangel rechtfertigt keine pauschale Kürzung.
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Auch das Bundesarbeitsgericht stärkte Arbeitnehmer: Freistellungsklauseln nach Kündigung sind unwirksam, wenn sie ohne konkretes schutzwürdiges Interesse die Beschäftigungspflicht aushebeln (Urteil vom 25. März, Az. 5 AZR 108/25).
Krankheit im Urlaub: Diese Regeln gelten
Bei Arbeitsunfähigkeit ab drei Tagen werden Urlaubstage gutgeschrieben. Anders beim Zeitausgleich: Krankheit unterbricht eine vereinbarte Freistellung zum Überstundenabbau in der Regel nicht. Das Zeitguthaben wird trotzdem verbraucht.
Beschäftigte im TVöD-Bereich sollten eine Frist im Blick behalten: Bis zum 1. September können sie Teile des Weihnachtsgeldes in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln. Ein freier Tag entspricht rund 5,4 Prozent der Jahressonderzahlung. Ab 2027 gibt es dort einen generellen Zusatzurlaubstag.
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Der Westdeutsche Rundfunk einigte sich Ende Juli auf einen Tarifabschluss: Entgelte steigen in drei Stufen, beginnend mit 1,23 Prozent rückwirkend zum 1. Februar. Auszubildende erhalten eine verlängerte Übernahmegarantie und einen zusätzlichen Urlaubstag.
Reformen für Wissenschaft und Ausbildung
Das Bundeskabinett beschloss am 29. Juli einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehen im Fokus. Auch drittmittelbefristete Stellen sollen familienpolitische Instrumente erhalten.
Für den Ausbildungsstart gelten 2026 neue Zahlen: Die Mindestausbildungsvergütung liegt im ersten Lehrjahr bei 724 Euro monatlich. Eltern von Auszubildenden unter 25 Jahren erhalten weiterhin Kindergeld.
Kritik kommt aus Baden-Württemberg: Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bemängelt, dass rund 4.000 Referendare zu Beginn der Sommerferien ohne Bezüge in Arbeitslosigkeit entlassen wurden. Eine durchgehende Bezahlung während der Ferienmonate würde die öffentlichen Haushalte schätzungsweise 11,5 Millionen Euro kosten.
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