Arbeitsrecht, Jobwechsel

Arbeitsrecht: Jobwechsel auf Probe soll FachkrÀftemangel bekÀmpfen

Veröffentlicht: 19.07.2026 um 02:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung plant Erprobungsphasen fĂŒr neue Stellen, um Arbeitsmarkt-MobilitĂ€t zu fördern und dem FachkrĂ€ftemangel entgegenzuwirken.

Jobwechsel auf Probe: Neue Regeln gegen FachkrÀftemangel
Zwei Personen schĂŒtteln sich die HĂ€nde in einem modernen BĂŒro; eine Person gibt der anderen eine leuchtende Kugel, die einen Jobwechsel symbolisiert. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung will damit die Hemmschwelle fĂŒr berufliche VerĂ€nderungen senken und den FachkrĂ€ftemangel bekĂ€mpfen.

FlexibilitÀt durch Erprobungsphasen

Das Modell sieht vor, dass Arbeitnehmer eine neue TĂ€tigkeit fĂŒr einen begrenzten Zeitraum ausprobieren können, bevor sie endgĂŒltig wechseln. Der „Jobwechsel auf Probe“ soll das Risiko minimieren, eine gesicherte Position fĂŒr eine ungewisse neue Aufgabe aufzugeben.

Die Regierung erhofft sich davon eine höhere MobilitÀt auf dem Arbeitsmarkt. Besonders Branchen mit hohem FachkrÀftebedarf könnten profitieren.

Die Maßnahme ist Teil eines grĂ¶ĂŸeren Reformpakets der schwarz-roten Koalition. Dazu gehören das „Programm fĂŒr Aufschwung und BeschĂ€ftigung“ sowie eine weitreichende Arbeitsrechtsreform.

Befristungen und Krankschreibungen

Flankierend plant die Koalition, die sachgrundlose Befristung von ArbeitsverhĂ€ltnissen auf bis zu 48 Monate mit sechs möglichen VerlĂ€ngerungen auszuweiten. Auch bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es Änderungen: Eine gesetzliche Attestpflicht ab dem ersten Tag der ArbeitsunfĂ€higkeit soll kommen.

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Gesundheitsministerin Warken will zudem Krankschreibungen per Online-Fragebogen ohne direkten Arztkontakt verbieten. Die telefonische Krankschreibung soll entfallen, Atteste via Videosprechstunde bleiben erlaubt.

Arbeitsvermittlung unter Druck

Die PlĂ€ne haben auch einen anderen Hintergrund: Die staatliche Arbeitsvermittlung wird immer ineffizienter. 2024 begleitete die Bundesagentur fĂŒr Arbeit nur noch 4,9 Prozent aller Jobwechsel – 2015 waren es noch 13,2 Prozent.

Die Zahl der Vollzeitstellen in der Jobvermittlung sank im selben Zeitraum von ĂŒber 19.000 auf rund 14.000. Die Vermittlungserfolge pro Mitarbeiter blieben deutlich hinter frĂŒheren Jahren zurĂŒck.

Weniger FachkrÀfte aus dem Ausland

Parallel setzt die Bundesregierung auf FachkrĂ€fteeinwanderung. Geplant ist eine „Work-and-Stay-Agentur“ (WSA) – eine digitale Plattform, die BĂŒrokratie fĂŒr auslĂ€ndische FachkrĂ€fte reduzieren soll. Das Projekt hakt jedoch noch: Es gibt Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und LĂ€ndern.

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2024 erhielten nur rund 55.000 Menschen aus Drittstaaten einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken. Das ist ein RĂŒckgang von 25 Prozent gegenĂŒber dem Vorjahr.

Neue Grundsicherung mit strengeren Regeln

Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine neue Grundsicherung, die das BĂŒrgergeld ablöst. Im Fokus stehen verbindliche Mitwirkungspflichten und KooperationsplĂ€ne. Die Jobcenter mĂŒssen stĂ€rker auf Potenzialanalyse setzen und bei gesundheitlichen EinschrĂ€nkungen frĂŒhzeitig auf Reha-Maßnahmen hinweisen.

Interne Weisungen der Arbeitsagentur erlauben seit Anfang Juli auch LeistungskĂŒrzungen, wenn Leistungsbeziehende durch ihr Auftreten – etwa mangelnde Körperpflege oder Alkoholisierung – eine Arbeitsaufnahme aktiv verhindern.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

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