Arbeitsrecht: Krankschreibung ab Tag eins und Teil-AU ab 2027
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 02:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der Bundestag verabschiedete bereits die Teilkrankschreibung, der Koalitionsausschuss plant nun weitere Verschärfungen bei Krankmeldungen, längere Befristungen und neue Kündigungsschutzregeln.
Krankschreibung: Strengere Regeln ab Tag eins
Die Bundesregierung will die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag zur Pflicht machen. Bisher gilt die Pflicht erst ab dem vierten Tag, sofern der Vertrag nichts anderes regelt. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden. Wer falsche Gesundheitszeugnisse ausstellt oder nutzt, muss künftig mit härteren Strafen rechnen.
Parallel dazu beschloss der Bundestag am 10. Juli das Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es führt ab 2027 die Teil-AU ein. Bei Erkrankungen über vier Wochen ermöglicht sie eine stufenweise Rückkehr – in 25, 50 oder 75 Prozent der Arbeitsleistung. Arbeitgeber können innerhalb von sieben Tagen widersprechen. Die Entgeltfortzahlung bleibt sechs Wochen voll erhalten, danach gibt es anteiliges Krankengeld. Ausgenommen sind Minijobber und Privatversicherte.
Befristungen: Doppelt so lange möglich
Die Koalition plant eine Verdoppelung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate. Innerhalb dieser Zeit sind bis zu sechs Verlängerungen erlaubt. Die Regelung gilt zunächst bis Ende 2030.
Unternehmen sollen zudem entlastet werden: Arbeitsverträge sollen künftig in Textform statt Schriftform möglich sein. Das reduziert den Verwaltungsaufwand. Für sogenannte Hochverdiener mit einem Jahreseinkommen über rund 180.000 Euro ist eine Lockerung des Kündigungsschutzes im Gespräch.
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KI am Arbeitsplatz: Strengere Regeln ab 2027
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Leistungsbewertung von Beschäftigten wird zunehmend zum juristischen Streitfall. In den USA läuft ein Verfahren gegen Meta, bei dem ehemalige Mitarbeiter gegen Kündigungen auf Basis automatisierter KI-Scores klagen.
In Deutschland unterliegen solche Systeme strengen Auflagen. Die europäische KI-Verordnung stuft den Einsatz im Personalwesen ab Dezember 2027 als Hochrisiko-Anwendung ein. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Betriebsräte haben zudem Mitbestimmungsrechte.
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Meinungsfreiheit: BVG muss Werbekampagne fortsetzen
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am 13. Juli in einem Eilverfahren: Die Berliner Verkehrsbetriebe müssen eine Werbekampagne des Portals Nius fortsetzen. Die BVG hatte die Kampagne gestoppt und Äußerungen von Julian Reichelt zur Zweigeschlechtlichkeit als rechtswidrig eingestuft. Das Gericht untersagte diese Einordnung. Die BVG legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.
Mindestlohn steigt – Arbeitszeiterfassung bleibt offen
Der gesetzliche Mindestlohn soll 2026 auf 13,90 Euro steigen, zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Damit erhöht sich die Minijob-Grenze auf 633 Euro. In der Zeitarbeit steigen die Lohnuntergrenzen schrittweise von 14,96 Euro im Juli 2026 auf 15,87 Euro im April 2027.
Die gesetzliche Arbeitszeiterfassung bleibt weiter ungeklärt. 2024 leisteten Beschäftigte in Deutschland rund 638 Millionen unbezahlte Überstunden. Trotz höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Erfassungspflicht steht ein Gesetzentwurf noch aus. Er wird für Herbst 2026 erwartet, nachdem das Thema in Ausschusssitzungen zunächst ausgeklammert worden war.
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