Arbeitsrecht: Neue Regeln für Teilzeit und Krankschreibung
30.04.2026 - 23:55:15 | boerse-global.deApril 2026 zwei wegweisende Entscheidungen getroffen, die Millionen Beschäftigte betreffen. Während das Kabinett die „Teilarbeitsunfähigkeit“ auf den Weg brachte, stärkte das BAG die Rechte von Teilzeitkräften im Einzelhandel. Die Neuerungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem der deutsche Arbeitsmarkt nur eine schwache Frühjahrsbelebung zeigt – die Arbeitslosenzahl liegt knapp über drei Millionen.
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Kabinett beschließt Modell der Teilarbeitsunfähigkeit
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Arbeitnehmern nach mehr als vier Wochen Krankheit eine schrittweise Rückkehr ermöglicht. Ärzte können dann eine Arbeitsfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent der regulären Stunden bescheinigen. Das Modell setzt allerdings das Einverständnis des Arbeitgebers voraus – dieser hat sieben Tage Zeit, um auf einen entsprechenden Antrag zu reagieren.
Befürworter versprechen sich eine schnellere Wiedereingliederung und weniger Langzeitausfälle. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt dagegen vor höherem bürokratischem Aufwand in den Praxen. Personalexperten sehen zudem die Gefahr des „Presenteeism“ – also, dass sich Beschäftigte zu früh zurückdrängen lassen und Rückfälle riskieren.
BAG-Urteil: Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte
Am selben Tag entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 96/25), dass Teilzeitbeschäftigte im Einzelhandel bereits dann Überstundenzuschläge erhalten, wenn sie ihre individuell vereinbarte Wochenarbeitszeit überschreiten. Bisher zahlten viele Arbeitgeber diese Boni erst, wenn die Schwelle zur Vollzeit überschritten war.
Konkret beträgt der Zuschlag 25 Prozent für die erste Überstunde und 40 Prozent ab der 19. Überstunde pro Monat. Die Gewerkschaft ver.di fordert die Unternehmen bereits zur sofortigen Umsetzung auf. Juristen sehen darin eine Stärkung des Gleichbehandlungsgrundsatzes: Jede über das Vertragskontingent hinaus geleistete Stunde soll den gleichen Aufschlag bringen – unabhängig von der wöchentlichen Gesamtarbeitszeit.
EU-Transparenzrichtlinie: Deutschland droht Frist zu verpassen
Bis zum 7. Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970) in nationales Recht umgesetzt sein. Branchenbeobachter rechnen jedoch damit, dass Deutschland diese Frist reißen wird. Aus dem Bundesfamilienministerium heißt es, die notwendigen Schritte befänden sich noch in der Abstimmung.
Die Richtlinie bringt weitreichende Änderungen: Arbeitgeber müssen künftig Gehaltsspannen in Stellenanzeigen nennen und dürfen nicht mehr nach früheren Gehältern fragen. In Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten erhalten Arbeitnehmer zudem ein Auskunftsrecht über die Durchschnittsgehälter vergleichbarer Kollegen.
Der Gender-Pay-Gap in Deutschland liegt laut aktuellen Daten bei 16 Prozent unbereinigt und bei 6 Prozent nach Bereinigung um Qualifikation und Karriereverlauf. Liegt die Lohnlücke bei mehr als fünf Prozent und ist nicht objektiv begründbar, müssen Unternehmen gegensteuern. Bei nachgewiesener Diskriminierung können Frauen rückwirkende Gehaltsanpassungen für bis zu drei Jahre, in Ausnahmefällen sogar bis zu zehn Jahre fordern.
Digitale Zeiterfassung wird Pflicht
Seit 2026 schreitet die Umstellung auf die lückenlose, digitale Arbeitszeiterfassung voran. Nach EuGH-Urteilen von 2019 und BAG-Entscheidungen von 2022 verlangt die Reform des Arbeitszeitgesetzes nun von fast allen Betrieben die tägliche Aufzeichnung von Beginn, Ende, Dauer und Pausen der Arbeit.
Die Übergangsfristen sind gestaffelt: Großunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern mussten sofort umstellen, mittelständische Betriebe (10 bis 249 Beschäftigte) have zwölf Monate Zeit, Kleinstbetriebe mit unter zehn Mitarbeitern müssen bis 2027 folgen. Die Aufzeichnungen müssen tagesaktuell, manipulationssicher und mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden.
Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Zudem liegt die Beweislast bei Streitigkeiten über unbezahlte Überstunden nun stärker beim Arbeitgeber. Vertrauensarbeitszeit bleibt zwar rechtlich möglich, entbindet aber nicht von der Aufzeichnungspflicht. Softwareanbieter verzeichnen eine steigende Nachfrage, da manuelle Excel-Lösungen zunehmend als rechtlich unzureichend gelten.
Arbeitsmarkt unter Druck: Schwache Frühjahrsbelebung
Die arbeitsrechtlichen Neuerungen fallen in eine Phase der Stagnation. Die Bundesagentur für Arbeit meldet für April 2026 rund 3.008.000 Arbeitslose – ein saisonbedingter Rückgang von 13.000 zum Vormonat, aber ein Plus von 77.000 im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Arbeitslosenquote bleibt bei 6,4 Prozent.
Der übliche Frühjahrsaufschwung fällt schwach aus. Die Zahl der gemeldeten offenen Stellen sank auf 641.000, die Gesamtbeschäftigung ging um 182.000 Stellen zurück. Der ifo-Beschäftigungsbarometer erreichte im März den niedrigsten Stand seit sechs Jahren – ein Zeichen für weitere geplante Stellenstreichungen in Industrie, Handel und Dienstleistungen.
Hinzu kommen hohe Arbeitskosten: 2025 stieg die durchschnittliche Arbeitsstunde auf 45 Euro – ein Plus von 3,6 Prozent. Damit liegt Deutschland 29 Prozent über dem EU-Durchschnitt von 34,90 Euro. Nur Luxemburg, Dänemark, die Niederlande und Österreich sind teurer. Arbeitgeberverbände wie die BDA fordern Entlastungen und kritisieren geplante Maßnahmen wie eine steuerfreie „Inflationsprämie“ von 1.000 Euro als unzureichend.
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Personalabteilungen am Limit: Studie zeigt Belastung
Eine Studie von Factorial und Civey mit 3.250 Teilnehmern aus dem Februar 2026 zeigt den internen Druck: 58,7 Prozent der Beschäftigten berichten von steigender Arbeitsbelastung – verursacht durch Fachkräftemangel, wirtschaftliche Unsicherheit und Bürokratie.
Fast jeder zweite Personalverantwortliche (49,5 Prozent) beobachtet zunehmende Krankenstände. Doch viele Unternehmen handeln nicht effektiv: Zwar erfassen 56,3 Prozent der HR-Abteilungen die Fehlzeiten, doch 44,7 Prozent geben an, keine Zeit für die Auswertung zu haben. Dabei sehen knapp 40 Prozent der Personalprofis Potenzial in Künstlicher Intelligenz, um administrative Lasten zu reduzieren – mehr als 21 Prozent der Unternehmen nutzen KI bislang überhaupt nicht.
Ausblick: Was kommt auf Arbeitnehmer zu?
Ab dem 1. Juli 2026 treten neue Regeln für sogenannte Aufstocker in Kraft – also Menschen, die Bürgergeld beziehen und gleichzeitig einem Minijob nachgehen. Jobcenter erhalten dann die Befugnis, für rund 826.000 Betroffene eine Vollzeitvermittlung zu priorisieren, sofern keine Betreuungs- oder Gesundheitsgründe dagegensprechen.
Im öffentlichen Dienst gibt es eine leichte Entlastung: Beschäftigte von Bund und Kommunen erhalten im Mai eine Lohnerhöhung von 2,8 Prozent. Politisch diskutiert der Bundestag zudem über eine Reform des Kündigungsschutzes und sogenannte Experimentierklauseln für flexiblere tägliche Arbeitszeiten. Der langfristige Trend ist klar: Arbeitsverhältnisse werden granularer, rechtlich geschützter und digital nachverfolgbarer.
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