Arbeitsrecht, Regeln

Arbeitsrecht: Neue Regeln gegen vorgetäuschte Krankheit ab Juli

Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 18:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Deutsche Firmen verschärfen Kontrollen bei Krankschreibungen. Neue Urteile und Regeln prägen den Umgang mit hohen Fehlzeiten.

Krankenstand 2026: Arbeitgeber nutzen rechtliche Mittel gegen Krankmeldungen
Ein Schreibtisch mit juristischen Dokumenten und einer Brille im Büro, symbolisch für arbeitsrechtliche Maßnahmen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Angesichts steigender Fehlzeiten in deutschen Unternehmen rücken rechtliche Strategien gegen vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit verstärkt in den Fokus der betrieblichen Praxis. Wie aktuelle Berichte zum Stand der Rechtsprechung Ende Juli 2026 verdeutlichen, verfügen Arbeitgeber über ein differenziertes Instrumentarium, um im Verdachtsfall zu reagieren. Die rechtlichen Möglichkeiten reichen dabei von der Anforderung eines ärztlichen Attests ab dem ersten Tag der Abwesenheit über die Verweigerung der Lohnfortzahlung bis hin zu arbeitsrechtlichen Sanktionen wie Abmahnungen oder Kündigungen.

Statistische Entwicklung und Motivation der Fehlzeiten

Die Relevanz dieser Maßnahmen wird durch die Entwicklung des Krankenstandes untermauert. Im Zeitraum von Januar bis November 2025 lag der durchschnittliche Krankenstand in Deutschland bei 18,6 Tagen. Dies stellt einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Jahr 2021 dar, in dem noch 13 Fehltage verzeichnet wurden. Eine Umfrage des Instituts Yougov ergab zudem, dass mehr als 25 Prozent der Beschäftigten bereits mindestens einmal unter falschen Angaben der Arbeit ferngeblieben sind.

Daten der Krankenkasse Pronova BKK stützen diesen Befund. Demnach gaben 60 Prozent der Befragten an, sich trotz bestehender Arbeitsfähigkeit bereits krankgemeldet zu haben, wobei 7 Prozent dies nach eigenen Angaben häufig tun. Besondere Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit (AU) äußern Arbeitgeber häufig bei Krankmeldungen im Umfeld von Brückentagen, bei vorheriger Ankündigung durch den Arbeitnehmer oder bei einem Verhalten, das der Genesung offensichtlich entgegensteht.

Rechtliche Instrumente und Grenzen der Überwachung

Zur Überprüfung zweifelhafter Krankmeldungen kann der Medizinische Dienst eingeschaltet werden. Der Einsatz privater Detekteien ist hingegen an strenge Voraussetzungen geknüpft. Eine Überwachung ist nur zulässig, wenn konkrete Tatsachen einen Verdacht begründen; zudem müssen datenschutzrechtliche Bestimmungen strikt eingehalten werden. Verstöße gegen diese Grenzen können für Unternehmen kostspielig werden: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf sprach bereits im Jahr 2023 einem Betroffenen Schmerzensgeld wegen einer unzulässigen Überwachung zu.

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Ein weiterer wichtiger Aspekt der Rechtsprechung betrifft Freistellungsklauseln. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärte im März 2026 Standard-Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen für unwirksam, sofern das Interesse des Arbeitgebers an der Freistellung das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers nicht grundsätzlich überwiegt. Auch bei häufigen Kurzerkrankungen sind die Hürden für eine Kündigung hoch. Das LAG Hannover entschied (Az. 17 SLa 330/25), dass eine Kündigung trotz hoher Fehlzeiten – im konkreten Fall 95, 93 und 61 Tage – unwirksam war, da insbesondere während einer Pandemie spezifische Fehlzeiten berücksichtigt werden müssen.

Debatte um die telefonische Krankschreibung

In der politischen Diskussion fordern Akteure wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Dem widersprechen jedoch Institutionen wie das DIW. Analysen des Medizinischen Dienstes (WIdO) für das Jahr 2024 zeigten bei Atemwegserkrankungen lediglich eine Quote von 0,5 Prozent für telefonische Meldungen. Insgesamt entfiel laut Daten der Barmer und des Zi aus den Jahren 2020 bis 2023 nur etwa ein Prozent aller Krankmeldungen auf den telefonischen Weg. Ein Missbrauch an Brückentagen konnte durch statistische Auswertungen nicht belegt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Jahr 2022 zu einer lückenlosen Erfassung und damit zu einem statistischen Anstieg der Krankheitstage geführt habe. Die Auswertung der Wochentage zeigt zudem, dass 36,8 Prozent der Krankschreibungen montags beginnen und 48,1 Prozent freitags enden, was als reguläres Meldeverhalten eingestuft wird.

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Neue Regelungen und künftige Modelle

Seit dem 1. Juli 2026 konkretisieren neue Regelungen zur Grundsicherung die Kriterien für Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit, etwa wenn diese wiederholt zur Entschuldigung von Terminversäumnissen genutzt wird. Sozialrechtsexperten und Organisationen wie die Diakonie kritisieren hierbei jedoch die Gefahr eines Generalverdachts gegen Leistungsbezieher.

Für die Zukunft ist zudem eine Flexibilisierung des Systems geplant. Ab dem 1. Januar 2028 soll die Möglichkeit einer Teilkrankschreibung eingeführt werden. In Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent könnten Arbeitnehmer dann trotz gesundheitlicher Einschränkungen teilweise am Arbeitsprozess teilnehmen. Dieses Modell, das sich an skandinavischen Vorbildern orientiert, sieht vor, dass der Arbeitgeber das Gehalt für die geleisteten Stunden zahlt, während für den restlichen Anteil Krankengeld gewährt wird. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist hierfür Voraussetzung. Kritiker warnen jedoch vor potenziellem Druck auf die Beschäftigten.

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