Arbeitsrecht-Reform: 34 Maßnahmen für Befristungen und Kündigungsschutz
05.07.2026 - 02:49:30 | boerse-global.de
Es bringt tiefgreifende Änderungen im Arbeits- und Steuerrecht. Geklärt sind Befristungen, Krankmeldungen und der Kündigungsschutz für Spitzenverdiener. Die Entscheidung über eine Flexibilisierung der täglichen Arbeitszeit wurde dagegen auf den Herbst verschoben.
Streit um die Zukunft des Acht-Stunden-Tags
Trotz der Einigung in vielen Punkten herrscht innerhalb der Koalition Uneinigkeit über das Arbeitszeitgesetz. Die Union drängt auf eine Lockerung der täglichen Acht-Stunden-Grenze. Stattdessen soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten, um Unternehmen mehr Flexibilität zu ermöglichen.
Dieser Vorstoß stößt bei der SPD auf Widerstand. Bas (SPD) verwies auf den erheblichen Druck der Gewerkschaften, die eine Aufweichung des bewährten Standards ablehnen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) positionierte sich deutlich gegen die Pläne.
Merz kündigte an, dass ein zweiter Reformteil im Herbst folgen wird. Er soll explizit das Arbeitszeitgesetz betreffen. Arbeitswissenschaftler begleiten die Debatte kritisch. Sie fragen, ob die tägliche Höchstgrenze von acht Stunden unter den Bedingungen moderner Arbeitswelten noch zeitgemäß ist. Bisher erlauben Regelungen eine Ausweitung auf zehn Stunden – allerdings nur mit Ausgleich innerhalb von sechs Monaten.
Befristungen und Kündigungsschutz: Das ändert sich
Ein wesentlicher Bestandteil des Pakets betrifft die Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen. Sachgrundlose Befristungen sollen künftig für bis zu 48 Monate möglich sein. Innerhalb dieses Zeitraums sind bis zu sechs Verlängerungen zulässig. Die Regelung ist vorerst bis Ende 2030 befristet.
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Zum 1. Januar 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis bei Befristungen. Das bedeutet einen Abbau bürokratischer Hürden.
Für Bezieher hoher Einkommen lockert die Regierung den Kündigungsschutz. Ab einem Jahresgehalt von rund 177.000 Euro soll der Kündigungsschutz gegen Zahlung einer Abfindung entfallen können. Diese Neuerung tritt voraussichtlich ebenfalls am 1. Januar 2027 in Kraft.
Zur Gegenfinanzierung wird die sogenannte Reichensteuer angehoben. Für Einkommen ab 280.000 Euro steigt der Satz auf 47 Prozent.
Strengere Regeln bei Krankmeldungen
Im Bereich der Lohnfortzahlung kehrt die Koalition zu strengeren Regeln zurück. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Arbeitnehmer sind künftig verpflichtet, bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorzulegen.
Zudem kündigte die Regierung härtere Sanktionen an, falls unrichtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eingereicht werden.
Parallel dazu umfasst das Programm Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Vorgesehen sind ein Berichtsentlastungsgesetz und die Einführung einer Genehmigungsfiktion als Regelfall. Bei der Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie plant die Bundesregierung eine 1:1-Umsetzung für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten.
Sonntagsarbeit und Minijobs: Neue Regelungen
Ab dem 1. Januar 2027 werden die Regelungen für die Sonntagsarbeit gelockert. Bäckereien und Konditoreien dürfen bundesweit an Sonntagen länger öffnen. Die bisherige Beschränkung auf drei Stunden entfällt.
Eine Ausnahme bildet Bayern. Aufgrund des landeseigenen Ladenschlussgesetzes bleibt dort die Drei-Stunden-Regelung bestehen. Auch öffentliche Bibliotheken erhalten die Erlaubnis, sonntags Personal einzusetzen. Der aktuelle Entwurf sieht dafür eine zeitliche Beschränkung auf sechs Stunden vor.
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Im Bereich der geringfügigen Beschäftigung steigt der Pauschalsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßte zwar die Flexibilisierung der Öffnungszeiten, kritisierte jedoch die Verteuerung der Minijobs.
Eine endgültige rentenpolitische Entscheidung über Minijobs steht noch aus. Die Alterssicherungskommission schlägt vor, dass sie künftig beitragsfrei nur noch für Schüler möglich sein sollen. Diese Entscheidung wird unter der Federführung von Bas ebenfalls für den Herbst erwartet.
