Arbeitsrecht-Reform: AU-Pflicht ab Tag eins und 48-Monate-Befristung
07.07.2026 - 02:40:15 | boerse-global.de
Unter dem Titel „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ sind 34 Sofortmaßnahmen geplant. Sie betreffen Arbeitsrecht, Rente und Steuern – und sorgen bereits für heftige Debatten.
Wirtschaftsverbände sprechen von einem längst überfälligen Kurswechsel. Arbeitnehmervertreter und Ärzteverbände warnen dagegen vor einer Verschärfung der Regeln. Besonders umstritten: die neuen Vorgaben zur Krankschreibung.
Ärzte warnen vor 30 Millionen Extra-Besuchen
Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Nachweispflicht bei Krankheit. Künftig soll eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Krankheitstag Pflicht sein. Bisher galt das erst ab dem vierten Tag – es sei denn, der Arbeitsvertrag sah etwas anderes vor.
Die während der Pandemie eingeführte telefonische Krankschreibung soll gestrichen werden. Kanzler Merz begründet den Schritt mit dem hohen Krankenstand in Deutschland. Der Hausärzteverband hält die Pläne dagegen für reine Symbolpolitik.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet mit mindestens 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr. Auch in der Koalition regt sich Widerstand: Der Arbeitnehmerflügel der CDU fordert die Streichung der AU-Pflicht ab Tag eins. Die SPD verweist auf betriebliche Lösungen durch Tarifverträge.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weist zudem darauf hin: Bestehende Arbeitsverträge mit großzüigeren Meldefristen dürfte zunächst das Günstigkeitsprinzip schützen.
Die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Krankschreibung machen eine Anpassung vieler Standardverträge unumgänglich, um rechtssicher zu bleiben. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Arbeitsverträge rechtssicher gestalten und teure Bußgelder vermeiden. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen entdecken
Befristungen: Bis zu vier Jahre ohne Sachgrund
Um die Flexibilität der Unternehmen zu erhöhen, plant die Regierung eine deutliche Ausweitung der sachgrundlosen Befristung. Für Arbeitnehmer, die bis Ende 2030 eingestellt werden, soll die maximale Dauer auf 48 Monate steigen. Innerhalb dieser Zeit sind bis zu sechs Verlängerungen möglich.
Die Bevölkerung sieht das kritisch. Eine YouGov-Umfrage vom 2. und 3. Juli 2026 unter 6.200 Erwachsenen ergab: 54 Prozent lehnen die Ausweitung ab. Nur 26 Prozent befürworten die Neuregelung.
Arbeitgeberverbände loben die Maßnahme als wichtiges Instrument zur Beschäftigungsförderung. Gewerkschaften wie der DGB und Verdi warnen dagegen vor einer Verfestigung prekärer Arbeitsverhältnisse.
Hochverdiener: Erleichterte Kündigungen und neue Steuersätze
Die Reform sieht zudem eine stärkere Differenzierung beim Kündigungsschutz vor. Für sogenannte Hochverdiener – definiert ab einem Bruttojahreseinkommen von rund 177.000 Euro – soll die Auflösung von Arbeitsverhältnissen erleichtert werden. Gleichzeitig plant die Regierung steuerliche Anreize bei Abfindungszahlungen.
Besonders bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsverträge lauern rechtliche Fallstricke, die Arbeitgeber teuer zu stehen kommen können. Nutzen Sie diesen kostenlosen Experten-Report mit fertigen Musterformulierungen, um Trennungsprozesse rechtssicher und ohne langwierige Gerichtsverfahren zu gestalten. Gratis-E-Book für rechtssichere Aufhebungsverträge sichern
Bei der Einkommensteuer steigen ab dem 1. Januar 2027 der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag. Das gesamte Entlastungsvolumen soll sich ab 2027/2028 auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr belaufen.
Zur Gegenfinanzierung wird die sogenannte Reichensteuer verschärft: Ab 250.000 Euro Einkommen greift ein Steuersatz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro steigt er auf 47 Prozent.
Rente: Höheres Alter und kapitalgedeckte Komponente
In der Rentenpolitik setzt die Koalition auf die Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Geplant sind eine schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze über das 67. Lebensjahr hinaus sowie die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.
Eine neue kapitalgedeckte Rentenkomponente soll eingeführt werden. Das könnte die Rentenbeiträge um bis zu zwei Prozentpunkte steigen lassen.
Bürokratieabbau: Genehmigungsfiktion und digitale Steuer
Beim Bürokratieabbau sieht die Regierung eine Genehmigungsfiktion vor: Anträge bei Behörden sollen künftig als genehmigt gelten, wenn die Verwaltung nicht innerhalb von vier Monaten entscheidet. Berichtspflichten werden pauschal aufgehoben, die Steuererklärung soll durch automatische Vorausfüllung digitalisiert werden.
Flankiert werden diese Maßnahmen durch geplante Personaleinsparungen von 8 Prozent in den Bundesbehörden.
Kritik kommt vom Institut für Weltwirtschaft (IfW): Zwar sei das Paket ein politischer Erfolg, die Entlastungen könnten jedoch durch Inflation und kalte Progression weitgehend neutralisiert werden.
Der Bundeshaushalt für 2027, den das Kabinett ebenfalls am 6. Juli verabschiedete, sieht Gesamtausgaben von 555,4 Milliarden Euro vor. Besonders deutlich steigt der Verteidigungsetat auf 109,7 Milliarden Euro – während im Klima- und Sozialbereich Kürzungen vorgesehen sind.
