Arbeitsrecht-Reform: Teil-Krankschreibung ab Januar 2028 geplant
Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 05:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung lockert den Kündigungsschutz für Spitzenverdiener. Das beschlossene Reformpaket „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ bringt weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht – und sorgt für heftige Debatten.
Schutz nur noch für wenige
Vom neuen Kündigungsschutz ausgenommen sind künftig Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über 177.450 Euro. Arbeitsmarktforscher Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) relativiert: Gerade einmal 0,27 Prozent der Beschäftigten seien betroffen. Vor allem leitende Angestellte würden die Änderung spüren. Weber warnt, die Regelung könne die Aufwärtsmobilität in Unternehmen behindern.
Das Paket enthält zudem eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate – allerdings nur bis Ende 2030. Wer nach einer Kündigung schnell einen neuen Job findet, soll steuerlich begünstigte Abfindungen erhalten.
Streit um die Rente
Besonders umstritten: die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Eine Rentenkommission empfiehlt die Abschaffung, doch der Widerstand ist massiv. Politiker der ostdeutschen Bundesländer und der CDU-Sozialflügel pochen auf Verlässlichkeit für langjährig Beschäftigte. Reformbefürworter verweisen dagegen auf die steigenden Belastungen: Ohne Gegensteuern könnten die Beitragssätze bis 2029 auf 20 Prozent klettern.
Die neuen Regelungen zur Befristung und geänderte Kündigungsschutz-Vorgaben machen rechtssichere Verträge für Unternehmen unerlässlich. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie 19 wichtige Muster-Formulierungen sofort korrekt einsetzen. Rechtssichere Arbeitsverträge jetzt kostenlos erstellen
Neue Regeln für Krankschreibungen
Ab dem 1. Januar 2028 soll es eine Teil-Krankschreibung geben. Ärzte können die Arbeitsunfähigkeit dann in Stufen von 25, 50, 75 oder 100 Prozent feststellen. Beschäftigte könnten so schrittweise in den Job zurückkehren – mit anteiligem Gehalt vom Arbeitgeber und Krankengeld von der Kasse. Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss zustimmen. Gewerkschaften fürchten jedoch Druck auf erkrankte Mitarbeiter.
Gerichte setzen Grenzen
Auch die Justiz gestaltet das Arbeitsrecht neu. Das Bundesarbeitsgericht erklärte im März pauschale Freistellungsklauseln für unwirksam. Nach einer Kündigung ist eine Freistellung nur noch bei nachgewiesenem überwiegendem Arbeitgeberinteresse zulässig. Das Arbeitsgericht Leipzig entschied im Juli: Öffentliche Kritik an Geschäftspraktiken rechtfertigt keine Kündigung, solange keine Geschäftsgeheimnisse verletzt werden.
Industrie unter Druck
Die wirtschaftliche Lage verschärft die Lage. BASF baute seit Anfang 2024 rund 7.000 Stellen ab – allein in Ludwigshafen fallen monatlich 300 bis 350 Jobs weg. Vorstandschef Markus Kamieth nennt Restrukturierungen am Standort Deutschland „extrem kostspielig“. BMW plant von Oktober 2026 bis Ende 2027 den Abbau von 8.000 Stellen weltweit über Abfindungsprogramme.
Angesichts massiver Stellenstreichungen und geplanter Abfindungsprogramme ist die rechtssichere Beendigung von Arbeitsverhältnissen wichtiger denn je. Erfahren Sie in diesem Gratis-E-Book, wie Sie Aufhebungsverträge ohne teure Rechtsfehler und langwierige Prozesse gestalten. Kostenlose Musterformulierungen für Aufhebungsverträge sichern
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger warnt vor einem „verlorenen Jahrzehnt“ für den Standort. Die Sozialausgaben erreichten 2025 rund 1,4 Billionen Euro, die Bürokratiebelastung sei zu hoch. Wirtschaftsverbände fordern die konsequente Umsetzung der Reformen – das für 2026 prognostizierte Wachstum liegt gerade einmal bei 0,5 Prozent.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
