Arbeitsrecht: Über zwei Millionen Beschäftigte müssen Fahrtzeiten vergütet bekommen
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 15:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Firmen müssen Fahrtzeiten von Mitarbeitern neu bewerten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Wer im Dienstwagen direkt zum Kunden oder zur Baustelle fährt, arbeitet – und zwar vergütungspflichtig.
Voraussetzung: Der Arbeitgeber gibt die Rahmenbedingungen vor. Dazu zählen der Treffpunkt, das Fahrzeug oder die Route. In diesen Fällen können Beschäftigte nicht frei über ihre Zeit verfügen. Die Fahrt wird zur „fremdnützigen Tätigkeit“ – und damit Teil der Hauptleistungspflicht.
Über zwei Millionen Beschäftigte betroffen
Besonders Branchen wie Bau, Handwerk, Pflege und Reinigung müssen jetzt umdenken. Schätzungen zufolge sind über zwei Millionen Arbeitnehmer in Deutschland betroffen. Auch Dienstreisen mit Check-in-Zeiten und Wartezeiten bei Bereitschaft fallen unter die neue Definition.
Experten betonen: Wegezeiten zu wechselnden Arbeitsstellen sind grundsätzlich zu vergüten, wenn der Arbeitgeber sie organisiert. Das hat direkte Folgen für die Lohnabrechnung.
Wenn der Stundenlohn unter den Mindestlohn fällt
Die Anerkennung von Fahrtzeiten als Arbeitszeit wirkt sich unmittelbar auf den gesetzlichen Mindestlohn aus. Seit dem 1. Januar 2026 liegt dieser bei 13,90 Euro pro Stunde. Werden Fahrtzeiten nicht vergütet, kann der effektive Stundenlohn darunter sinken.
Ein Beispiel: Ein Maler fährt täglich 80 Minuten zur Baustelle und wird für 7,5 Stunden Arbeit bezahlt. Bei einem angenommenen Lohnmodell erhält er rund 104,25 Euro am Tag. Rechnet man die Fahrtzeit dazu, sinkt der tatsächliche Stundenlohn auf 11,81 Euro. Das unterschreitet den Mindestlohn deutlich. Pro Arbeitstag können Nachzahlungsansprüche von 15 bis 20 Euro entstehen.
Die korrekte Bewertung von Wegezeiten und Überstunden ist nach aktuellen Urteilen für jeden Betrieb essenziell, um Nachzahlungen zu vermeiden. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie die Vergütung rechtssicher gestalten und dabei unnötige Kosten sparen. Überstunden rechtssicher anordnen und vergüten
Fristen beachten – sonst verfallen Ansprüche
Wer Lohn- oder Überstundenansprüche geltend machen will, muss schnell sein. Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Doch viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten kürzere Ausschlussfristen – oft nur drei bis sechs Monate.
Sind diese Fristen verstrichen, verfallen die Ansprüche unwiederbringlich. Auch wenn die Arbeitszeit falsch eingestuft wurde. Für das Kalenderjahr 2024 könnten Nachzahlungen unter Umständen noch möglich sein – sofern keine wirksamen Ausschlussfristen entgegenstehen. Für Arbeitgeber birgt das Risiko: Bei Pauschalvergütungsmodellen ohne Berücksichtigung der Wegezeiten könnte eine systematische Untervergütung vorliegen.
Weitere Urteile: Tariferhöhungen und Hygienekleidung
Neben den Wegezeiten beschäftigen weitere Vergütungsfragen die Gerichte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied bereits: Arbeitgeber können übertarifliche Gehaltsbestandteile mit Tarifsteigerungen verrechnen. Voraussetzung: Das neue Tarifentgelt überschreitet das bisherige Effektivgehalt nicht.
Ein weiteres Urteil betrifft Arbeitsmittel. Das BAG stellte 2016 klar: Arbeitgeber in Lebensmittelbetrieben müssen die Reinigungskosten für gesetzlich vorgeschriebene Hygienekleidung tragen. Ein Abzug vom Nettolohn ist unzulässig. Bei der Sanitärreinigung gilt: Ein Anspruch auf Branchentariflohn besteht nur, wenn der Betrieb überwiegend Reinigungsleistungen erbringt. Sonst gilt der allgemeine Mindestlohn.
Arbeitszeitreform 2026: Elektronische Erfassung wird Pflicht
Die Dokumentation von Arbeitszeiten wird strenger. Die geplante Arbeitszeitreform 2026 sieht die minutengenaue elektronische Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit vor – inklusive Pausen und Überstunden. Die Daten müssen zwei Jahre aufbewahrt werden.
Mit der anstehenden Reform wird die minutengenaue Erfassung von Arbeitszeiten für alle Unternehmen zur Pflicht, um Bußgelder zu vermeiden. Sichern Sie sich jetzt eine kostenlose Mustervorlage und alle wichtigen gesetzlichen Vorgaben kompakt in einem PDF-Leitfaden. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung
Der starre 8-Stunden-Tag soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden abgelöst werden. Vorübergehend sind bis zu 12 Stunden täglich möglich.
Ein Koalitionsbeschluss vom 2. Juli 2026 bringt weitere Änderungen. Geplant ist unter anderem eine Krankschreibungspflicht ab dem ersten Krankheitstag. Bei Befristungen soll die sachgrundlose Befristung auf bis zu vier Jahre mit sechs Verlängerungsmöglichkeiten ausgeweitet werden – zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2030.
Für Hochverdiener mit einem Jahresbrutto ab rund 177.500 Euro ist eine Lockerung des Kündigungsschutzes geplant. Arbeitgeber könnten das Arbeitsverhältnis dann leichter gegen Abfindung auflösen.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
