Arbeitsschutz: Neue Pflichten für Sicherheitsbeauftragte ab Mai
Veröffentlicht: 04.06.2026 um 11:32 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Seit Ende Mai gelten neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte, während psychische Belastungen am Arbeitsplatz zunehmend in den Fokus rücken. Die Reform der Apothekenvergütung bringt zudem völlig neue Aufgaben.
Neue Pflichten für Sicherheitsbeauftragte
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Am 29. Mai 2026 trat die Novelle des §22 SGB VII in Kraft. Der Bundestag hatte die Änderung bereits im Frühjahr verabschiedet, nun ist sie rechtskräftig. Die neuen Regelungen staffeln die Anforderungen nach Betriebsgröße und Gefährdungslage.
Betriebe mit 20 bis 50 Beschäftigten müssen nur dann einen Sicherheitsbeauftragten benennen, wenn eine bestimmte Gefährdungsstufe vorliegt. Für Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern wird die Bestellung mindestens eines Sicherheitsbeauftragten zur Pflicht. Die Neuregelung war zuvor im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Parallel dazu traten zum 1. Juni 2026 überarbeitete Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 2) in Kraft. Obwohl sie speziell für Zahnarztpraxen konzipiert wurden, zeigen sie einen klaren Trend: Die digitale Unterstützung kleiner Gesundheitsbetriebe wird ausgebaut. Für Praxen mit bis zu 20 Angestellten dürfen künftig bis zu einem Drittel der erforderlichen Betreuungszeit durch digitale Arbeitsschutzberatungen abgedeckt werden. Eine Übergangsfrist läuft bis zum 31. Mai 2027.
Psychische Belastungen rücken in den Fokus
Der Arbeitsschutz beschränkt sich längst nicht mehr auf körperliche Gefahren. Am 2. Juni 2026 verfolgten rund 500 Teilnehmer einen Livestream, der sich mit den Herausforderungen psychischer Gefährdungsbeurteilungen befasste. Dr. Christian Felten, Geschäftsführer der Basi, und die Psychologin Ivon Ames, Vizepräsidentin des BDP, erläuterten die Komplexität der Bewertung mentaler Belastungen im Berufsalltag.
Die Diskussion drehte sich um die praktische Umsetzung psychologischer Assessments. Diese gelten zunehmend als unverzichtbarer Bestandteil einer ganzheitlichen Arbeitsschutzstrategie. Die Experten gaben Hinweise zum Umgang mit Rückmeldungen der Beschäftigten und zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bei der Identifizierung psychischer Risiken am Arbeitsplatz.
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Apotheken vor grundlegender Reform
Die neuen Sicherheitsvorschriften fallen zeitlich mit einer tiefgreifenden Strukturreform des Apothekenwesens zusammen. Das Bundeskabinett billigte am 3. Juni 2026 eine gestaffelte Erhöhung der Apothekenhonorare. Das Apothekenversorgungs- und -wicklungsgesetz (ApoVWG) soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Laut ABDA-Präsident Thomas Preis wird die Reform das Leistungsspektrum der Apotheken massiv erweitern. Ab 2027 kommen neue Aufgaben auf die Branche zu:
- Verabreichung aller inaktivierten Impfstoffe
- Venöse Blutentnahmen und Schnelltests
- Medikationsmanagement und assistierte Telemedizin
- Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Medikamente bei akuten Erkrankungen ohne vorherigen Arztbesuch
Die Einführung klinischer Tätigkeiten wie Blutabnahmen und erweiterter Impfprogramme erfordert aktualisierte Gefährdungsbeurteilungen – zum Schutz von Personal und Patienten gleichermaßen. Die Zahlen der Saison 2025/2026 belegen den Trend: Apotheken verabreichten 220.000 Grippeschutzimpfungen und verdoppelten damit fast den Vorjahreswert.
Wirtschaftlicher Druck und schrumpfende Apothekenlandschaft
Der Vorstoß für mehr Sicherheit und erweiterte Dienstleistungen erfolgt vor dem Hintergrund eines anhaltenden Apothekensterbens. 2025 verzeichnete die Statistik 16.601 Apothekenstandorte – ein deutlicher Rückgang gegenüber 20.249 im Jahr 2015. Damit kommen auf 100.000 Einwohner nur noch rund 20 Apotheken. Der EU-Durchschnitt liegt bei 31.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erreichten 2025 zwar 352 Milliarden Euro, der Anteil der Apotheken daran betrug jedoch lediglich 1,7 Prozent. Vor diesem Hintergrund legte die ABDA am 3. Juni 2026 ein Positionspapier vor. Die Standesvertretung fordert darin, Apotheken zur ersten Anlaufstelle im Gesundheitssystem auszubauen – mit digitalen Assessments und Nachsorge nach Krankenhausentlassungen als festen Bestandteilen.
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