Arbeitsschutz, NRW

Arbeitsschutz NRW: Gefährdungsbeurteilung wird für alle Betriebe Pflicht

01.06.2026 - 20:39:43 | boerse-global.de

Nordrhein-Westfalen fordert strengere Sicherheitschecks am Arbeitsplatz. Psychische Gesundheit rückt in den Fokus, während die BAuA neue Hilfestellungen bereitstellt.

Arbeitsschutz NRW: Gefährdungsbeurteilung wird für alle Betriebe Pflicht - Bild: über boerse-global.de
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Arbeitgeber müssen ihre Pflichten zur Gefährdungsbeurteilung künftig strenger umsetzen. Neue Orientierungshilfen sollen dabei helfen.

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Gefährdungsbeurteilung wird Pflicht für alle Betriebe

Das Arbeitsschutzgesetz macht Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Anfang Juni 2026 bekräftigte NRW diese Verpflichtung: Die Gefährdungsbeurteilung gilt für jeden Betrieb. Zentrales Instrument bleibt die Unterweisung der Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz ergänzt die Vorgaben um eine sicherheitstechnische Betreuung.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) liefert praktische Unterstützung. Am 27. Mai 2026 aktualisierte sie ihr Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung. Betriebe können damit Risiken systematisch erfassen. Parallel startete die BAuA ein Arbeitsprogramm für 2026 bis 2029 zu Anlagensicherheit und Gesundheitsschutz.

Mentale Gesundheit rückt in den Mittelpunkt

Rund 15 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Schichtsystemen. Das stellt besondere Anforderungen ans Gesundheitsmanagement. Die psychische Gesundheit gewinnt dabei an Bedeutung – besonders in Branchen mit hoher Belastung.

NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen warnte Anfang Juni: Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ausfallursachen in der Agrarwirtschaft. Die Agrarministerkonferenz fordert deshalb eine bundesweite Studie zur mentalen Gesundheit in der Branche. Auch eine Fachkonferenz in Düsseldorf Ende Mai griff das Thema auf. Dort diskutierten Vertreter der Landesregierung, wie sich die veränderte Sicherheitslage auf kleine und mittlere Unternehmen auswirkt.

Was sich im Baugewerbe ändert

Für das Baugewerbe gelten besondere Regeln. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, wie Arbeitsmittel verwendet werden dürfen. Krankenhäuser, Schulen und Gewerbebetriebe müssen zudem strikte Brandschutzauflagen einhalten. Im Kreis Warendorf sind Kontrollen spätestens alle sechs Jahre fällig.

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Gleich mehrere Neuerungen betreffen die Branche:

  • Vertragsstrafen neu berechnet: Der ZDB-Nachunternehmervertrag wurde im April 2026 aktualisiert. Strafen basieren jetzt auf der Abrechnungssumme, nicht mehr auf der Auftragssumme.
  • VOB feiert 100 Jahre: Am 6. Mai 2026 jährte sich die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Branchenvertreter Felix Pakleppa lobte das Regelwerk für faire Vergaben und Korruptionsprävention.
  • Lohnzusatzkosten steigen: Seit Januar 2026 können Arbeitgeber in NRW bei Entgeltfortzahlung Zuschlagssätze von rund 58,98 Prozent geltend machen.

Politische Gespräche zwischen Bauverbänden und FDP-Politikerin Angela Freimuth am 5. Juni drehten sich um bezahlbares Bauen trotz schwankender Materialpreise. Digitale Methoden wie Building Information Modeling (BIM) und Kreislaufwirtschaft sollen Effizienz und Sicherheit auf Baustellen verbessern.

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