Arbeitsschutz, TRBS

Arbeitsschutz: TRBS 1116 macht QualifikationsprĂŒfung ab Juli Pflicht

Veröffentlicht am: 03.07.2026 um 15:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab 1. Juli 2026 mĂŒssen Betriebe die BefĂ€higung jedes Mitarbeiters fĂŒr jedes ArbeitsgerĂ€t einzeln nachweisen. Die neue TRBS 1116 verschĂ€rft die Dokumentationspflichten erheblich.
Arbeiter in einer Fabrik, die digitale Schulungsinhalte auf einem Tablet ansehen. Im Hintergrund sind Maschinen zu sehen. Illustration mit AI erstellt.

Seit dem 1. Juli 2026 mĂŒssen Unternehmen die Qualifikation jedes Mitarbeiters fĂŒr jedes ArbeitsgerĂ€t einzeln nachweisen. Die neue Technische Regel fĂŒr Betriebssicherheit (TRBS) 1116 macht die Dokumentation zur Pflicht.

Was die neue Regelung konkret fordert

Arbeitgeber mĂŒssen kĂŒnftig fĂŒr jedes Arbeitsmittel – von der Produktionsmaschine bis zum Spezialwerkzeug – eine dokumentierte PrĂŒfung der MitarbeiterbefĂ€higung vorlegen. Die Regelung basiert auf der GefĂ€hrdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz.

Die TRBS 1203 ergĂ€nzt die Anforderungen: Sie definiert, welche Qualifikationen sogenannte „befĂ€higte Personen“ fĂŒr PrĂŒfungen und Unterweisungen mitbringen mĂŒssen.

Besonders knifflig: Die 2-Prozent-Regel. Liegt die Fehlerquote bei ArbeitsmittelprĂŒfungen ĂŒber zwei Prozent, mĂŒssen Unternehmen die PrĂŒfintervalle verkĂŒrzen.

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Die neue TRBS 1116 verschĂ€rft die Anforderungen an die Dokumentation der MitarbeiterbefĂ€higung erheblich. Mit diesen rechtssicheren Vorlagen und Checklisten erstellen Sie GefĂ€hrdungsbeurteilungen, die jeder behördlichen PrĂŒfung standhalten. GefĂ€hrdungsbeurteilung: So erstellen Sie GBUs, die Aufsichtsbehörden sofort anerkennen

BAuA-Handbuch hilft bei der Umsetzung

Die Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte im Mai 2026 ein aktualisiertes Handbuch zur GefĂ€hrdungsbeurteilung. Es bietet praktische UnterstĂŒtzung fĂŒr Betriebe.

Der erste Teil behandelt die Grundlagen – mit einem Schwerpunkt auf psychischen GefĂ€hrdungen. Die Kapitel basieren auf neueren Forschungsvorhaben und wurden komplett ĂŒberarbeitet.

Neu sind auch Abschnitte zu physischen Belastungen und optischer Strahlung. FĂŒr Blaulicht-GefĂ€hrdungen etwa liefert die BAuA konkrete Methoden mit Luxmetern und Farbtemperatur-Messung.

Wirtschaftliche Dimension des Arbeitsschutzes

Die Zahlen der BAuA zeigen die Relevanz: 2018 gab es in Deutschland rund 708,3 Millionen ArbeitsunfÀhigkeitstage. Die ProduktionsausfÀlle summierten sich auf geschÀtzte 85 Milliarden Euro.

Fast 950.000 ArbeitsunfĂ€lle ereigneten sich damals – 541 davon endeten tödlich.

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Neben dem Arbeitsschutz rĂŒckt auch die lĂŒckenlose Dokumentation der Arbeitsstunden immer stĂ€rker in den Fokus der Behörden. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie die gesetzliche Zeiterfassungspflicht ohne teure Software rechtssicher in Ihren Betriebsalltag integrieren. Kostenlose Mustervorlage: In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung

Zeitgleich: Reformen bei Arbeitszeit und Befristung

Parallel zu den technischen Neuerungen treibt die Politik weitere Reformen voran. Ein Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung vom Juni 2026 sieht die elektronische Dokumentation der tĂ€glichen Arbeitszeit vor. Das folgt auf Urteile des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (2019) und des Bundesarbeitsgerichts (September 2022). Bei VerstĂ¶ĂŸen drohen Bußgelder bis 30.000 Euro.

Anfang Juli 2026 einigte sich die Bundesregierung auf ein umfassendes Reformpaket:

  • Befristungen: Sachgrundlose Befristung soll auf bis zu vier Jahre bei maximal sechs VerlĂ€ngerungen ausgeweitet werden
  • Jobwechsel: Steuerliche Anreize fĂŒr schnelle Wechsel
  • ZuschlĂ€ge: Steuerfreie Sonn- und FeiertagszuschlĂ€ge steigen auf 75 Euro pro Stunde
  • Krankschreibung: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden, stattdessen gilt eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag
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