Arbeitsschutzausschuss, Haftung

Arbeitsschutzausschuss: Neue Haftung für Geschäftsführer bis 500.000

07.06.2026 - 15:33:13 | boerse-global.de

Betriebe mit über 20 Mitarbeitern müssen ASA-Sitzungen rechtssicher protokollieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.

ASA-Pflicht: Neue Strafen bei lückenhafter Sitzungsdokumentation
Arbeitsschutzausschuss - Eine Gruppe von Fachleuten in einem modernen Konferenzraum diskutiert Unterlagen und einen Laptop, der Daten anzeigt. 07.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Wer die Dokumentation seiner Sitzungen vernachlässigt, riskiert empfindliche Strafen.

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Pflichtprogramm für Betriebe ab 20 Mitarbeitern

Nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) müssen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten einen ASA bilden. Der Ausschuss dient dem Austausch über Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Die rechtssichere Dokumentation dieser Sitzungen ist Pflicht.

Anfang Juni 2026 kamen neue Hilfsmittel für die ASA-Protokollierung auf den Markt. Ein rechtssicheres Protokoll muss Sitzungsdatum, Teilnehmerliste, Tagesordnung und beschlossene Maßnahmen enthalten. Entscheidend: Die Zuweisung von Verantwortlichkeiten und verbindlichen Fristen.

Gefährdungsbeurteilung als Fundament

Die Arbeit im ASA baut auf der Gefährdungsbeurteilung auf. Dazu sind Arbeitgeber seit 1996 verpflichtet. Im Mai 2026 veröffentlichte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den ersten Teil eines neuen Handbuchs. Es legt den Fokus besonders auf psychische Gefährdungen.

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Die Zahlen zeigen, warum das nötig ist: 2018 gab es in Deutschland 949.309 Arbeitsunfälle, 541 davon tödlich. Die Ausfalltage summierten sich auf 708,3 Millionen – ein Produktionsausfall von rund 85 Milliarden Euro.

Digitale Archivierung: Strengere Regeln seit 2025

Seit dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) von 2025 gelten angepasste Aufbewahrungsfristen. Buchungsbelege aus Arbeitsschutzinvestitionen müssen acht Jahre archiviert werden. Jahresabschlüsse zehn Jahre, Geschäftsbriefe sechs Jahre.

Die Archivierung muss den GoBD-Grundsätzen entsprechen: vollständig, unveränderbar und jederzeit abrufbar. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Eine Verfahrensdokumentation ist zwingend vorgeschrieben.

Haftung: Geschäftsführer in der Pflicht

Die Verantwortung für Arbeitsschutz und IT-Sicherheit lässt sich nicht delegieren. Seit Dezember 2025 verschärft das deutsche Gesetz zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie die persönliche Haftung der Unternehmensführung. Bei Pflichtverletzungen drohen persönliche Bußgelder von bis zu 500.000 Euro und Tätigkeitsverbote.

Auch international gewinnt das Thema an Bedeutung. Am 5. Juni 2026 vereinbarten Deutschland und Mexiko die Gründung einer neuen Fachkommission für „Arbeit und Soziales“. In Mexiko sind über 2.300 deutsche Unternehmen tätig.

Zusätzlich müssen Unternehmen die seit Juni 2026 geltende EU-Entgelttransparenzrichtlinie beachten. Sie sieht Berichtspflichten ab 100 Beschäftigten vor. Da die nationale Umsetzung in Deutschland verzögert erfolgt, legen Gerichte bestehendes Recht bereits jetzt richtlinienkonform aus – mit direkten Auswirkungen auf die Dokumentationspflichten.

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