Arbeitsschutzgesetz, Betriebe

Arbeitsschutzgesetz § 10: So müssen Betriebe auf Notfälle vorbereitet sein

Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 03:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Praxisübungen vermitteln den Umgang mit Absturzsicherung und Rettungssystemen; Vorschriften regeln Ersthelferquoten und Notfallorganisation.
Ein modulares Gerüstsystem in einer Industriehalle mit gespannten Sicherheitsseilen und technischer Ausrüstung für Höhensicherungstraining. Illustration mit AI erstellt.

Beim Arbeiten auf Dächern und an höher gelegenen Arbeitsplätzen gehört das Risiko eines Absturzes zu den gravierendsten Gefährdungen im Handwerk. Um Beschäftigte im Ernstfall wirksam zu schützen, reichen theoretische Unterweisungen allein meist nicht aus.

Fachgerechte Trainings für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) setzen daher auf praxisnahe Übungen, die neben dem regulären Anschlagen auch die Bergung und Rettung verunfallter Personen nach einem Sturz umfassen.

Realitätsnahe Trainingsumgebungen und Basisausrüstung

Für wirksame Übungen kommen häufig mobile Gerüstkonstruktionen wie mehrstöckige Gerüstwürfel zum Einsatz, die eigens für Schulungszwecke auf- und wieder abgebaut werden. An solchen Stationen trainieren Handwerker den routinierten Umgang mit standardisierten Sicherungskomponenten.

Dazu zählen Führungssysteme wie die sogenannte Safety Line sowie Höhensicherungsgeräte, die im Falle einer Fehlbewegung den Fangstoß begrenzen und den Beschäftigten unmittelbar arretieren. Ziel der Übungen ist es, die Bewegungsabläufe am Arbeitsplatz zu festigen und die Handhabung der Ausrüstung unter realitätsnahen Bedingungen zu vertiefen.

Komplexe Rettungsszenarien an der Absturzkante

Ein Schwerpunkt anspruchsvoller Trainings liegt auf der Notfallrettung nach einem bereits erfolgten Sturz. Eine besondere technische Herausforderung stellt dabei die Rettung über eine Kante dar, wenn der integrierte Bandfalldämpfer des Verunfallten durch den Sturz aufgerissen ist. In solchen Situationen greifen Retter auf Rettungsklemmen zurück, um das Verbindungsmittel oberhalb der blockierten Stelle zu fassen und eine Entlastung herbeizuführen.

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Ebenso werden kombinierte Bergungssysteme erprobt. Der Einsatz von Geräten wie dem Petzl ID Evac in Verbindung mit dem JAG-System ermöglicht es, die im Seil hängende Person kontrolliert leicht anzuheben, die Spannung aus der ursprünglichen Sicherung zu nehmen und den Verunfallten anschließend kontrolliert abzulassen.

Ist ein Ablassen baulich oder geländebedingt nicht möglich, kommt alternativ die Rettung nach oben zum Tragen, etwa durch den Einsatz textiler Evakuierungsleitern, über die ein gesicherter Aufstieg oder eine geführte Übergabe erfolgen kann.

Gesetzlicher Rahmen und betriebliche Notfallorganisation

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Praktische Unterweisungen und Rettungsübungen sind eng in die übergeordneten Vorgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes eingebunden. Nach Paragraf 10 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, Vorkehrungen für Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen zu treffen.

Ergänzend präzisiert die DGUV Vorschrift 1 die betrieblichen Pflichten zur Notfallorganisation: Betriebe müssen ab zwei anwesenden Versicherten mindestens einen Ersthelfer stellen.

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten liegt die Quote in Verwaltungs- und Handelsbetrieben bei fünf Prozent, in sonstigen Betrieben – zu denen auch Handwerksbetriebe zählen – bei zehn Prozent.

Die Gebühren für die Grund- und Fortbildung der vorgeschriebenen Anzahl an Ersthelfern, die jeweils neun Unterrichtseinheiten umfasst, übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger, während die Betriebe die anfallende Arbeitszeit tragen. Regelmäßige praktische Schulungen stellen sicher, dass die Rettungskette im Notfall reibungslos ineinandergreift.

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