Arbeitssicherheit: Gehörschutz ab 85 Dezibel nun Pflicht
Veröffentlicht: 27.06.2026 um 04:49 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Neue Grenzwerte, angepasste Versicherungstarife und erweiterte GefÀhrdungsbeurteilungen treten in Kraft.
LÀrmgrenzen verschÀrft: Ab 85 Dezibel gilt Tragepflicht
Der Gehörschutz bleibt ein zentrales Thema der Arbeitssicherheit. Ab einem durchschnittlichen LĂ€rmpegel von 85 Dezibel ĂŒber acht Stunden mĂŒssen BeschĂ€ftigte zwingend Gehörschutz tragen. Bereits ab 80 dB(A) sind Arbeitgeber verpflichtet, Schutz bereitzustellen â die Nutzung liegt dann im Ermessen der Arbeitnehmer.
Die Bedeutung intakten Hörens untermauern aktuelle medizinische Erkenntnisse. Eine Studie des UniversitĂ€tsspitals ZĂŒrich und der UniversitĂ€t Liverpool mit Daten von ĂŒber 250 Millionen Patienten zeigt: Bei Erwachsenen mit Epilepsie und Hörverlust senkt die konsequente Nutzung von HörgerĂ€ten das Demenzrisiko um 23 Prozent.
BG ETEM: Neue Gefahrtarife ab 2027
Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse hat ihre Beitragsstruktur neu geordnet. Die Vertreterversammlung verabschiedete am 26. Juni 2026 einen neuen Gefahrtarif, der ab 1. Januar 2027 gilt und bis Ende 2032 befristet ist.
Die Ănderungen im Detail: Elektroinstallationen werden zusammengelegt â Gefahrklasse 9,07. Der textile Service wandert in die Kategorie WĂ€scherei (Klasse 6,28). FĂŒr die Fotografie gibt es eine eigene Stelle mit Wert 3,40. Unternehmen mit unfallfreier Mitgliedschaft erhalten ab dem dritten Jahr einen Beitragsnachlass von 18 Prozent.
Angesichts neuer Gefahrtarife und strengerer Grenzwerte wird eine lĂŒckenlose Dokumentation im Arbeitsschutz fĂŒr Betriebe immer wichtiger. Diese kostenlosen Vorlagen und Checklisten unterstĂŒtzen Sie dabei, GefĂ€hrdungsbeurteilungen schnell und rechtssicher zu erstellen, damit Sie vor Aufsichtsbehörden jederzeit auf der sicheren Seite stehen. GefĂ€hrdungsbeurteilung: Jetzt kostenlose Vorlagen und Checklisten sichern
GefÀhrdungsbeurteilung: Cybersicherheit und Hitzeschutz
Seit Januar 2026 mĂŒssen Betriebe Cybersicherheit explizit in ihre GefĂ€hrdungsbeurteilungen einbeziehen. Hintergrund: Laut Branchenstatistiken sind rund 73 Prozent der Unternehmen von Cyberattacken betroffen. Aktuell setzen bereits 68 Prozent der Betriebe die erweiterten Beurteilungen um.
Auch der Hitzeschutz gewinnt an Bedeutung. Die ArbeitsstĂ€ttenregel (ASR A3.5) verpflichtet Arbeitgeber, bei Raumtemperaturen ĂŒber 30 Grad Celsius GetrĂ€nke wie Leitungswasser bereitzustellen. Zwischen 26 und 30 Grad wird dies empfohlen. Gewerkschaften raten vom Einsatz von Ventilatoren in GroĂraumbĂŒros ab â sie verbreiten Staub und Aerosole.
Da Cybersicherheit mittlerweile ein fester Bestandteil der GefĂ€hrdungsbeurteilung ist, mĂŒssen Unternehmer proaktiv handeln, um SicherheitslĂŒcken zu schlieĂen. Erfahren Sie in diesem Gratis-E-Book, wie Sie Ihre IT-Infrastruktur ohne teure Investitionen stĂ€rken und aktuelle gesetzliche Anforderungen zuverlĂ€ssig erfĂŒllen. Gratis-E-Book zur IT-Sicherheit jetzt herunterladen
EU einigt sich auf strengere Grenzwerte
Auf europĂ€ischer Ebene stehen neue Grenzwerte fĂŒr krebserzeugende Stoffe fest. Betroffen sind Kobalt (0,01 mg/mÂł), PAK (0,00007 mg/mÂł) und 1,4-Dioxan (7,3 mg/mÂł). SchutzmaĂnahmen bei SchweiĂrauch werden verpflichtend. Ziel: Ăber vier Jahrzehnte tausende Erkrankungen verhindern. Die Mitgliedstaaten haben nach der formellen BestĂ€tigung zwei Jahre Zeit fĂŒr die Umsetzung.
Klarheit beim Arbeitsunfall im Homeoffice
Das Landessozialgericht Darmstadt sorgt fĂŒr Rechtssicherheit beim mobilen Arbeiten. Der Weg zum Mittagessen im Homeoffice kann als Arbeitsunfall gewertet werden â vorausgesetzt, er dient der Erhaltung der ArbeitsfĂ€higkeit und beginnt sowie endet am hĂ€uslichen Arbeitsplatz.
FĂŒr die industrielle OberflĂ€chentechnik wurden zudem die DGUV-Regel 109-602 und die DGUV-Information 209-009 aktualisiert. Sie fassen die Sicherheitsvorschriften fĂŒr die nasschemische Behandlung praxisnah zusammen.
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