Arbeitssicherheit, Gehörschutz

Arbeitssicherheit: Gehörschutz ab 85 Dezibel nun Pflicht

Veröffentlicht: 27.06.2026 um 04:49 Uhr, Redaktion boerse-global.de

VerschÀrfte LÀrmgrenzwerte, neue Gefahrtarife der BG ETEM und erweiterte GefÀhrdungsbeurteilungen prÀgen den Arbeitsschutz.

Arbeitsschutz 2026: Neue LĂ€rmgrenzen, Tarife und Homeoffice-Regeln
Ein Arbeiter trĂ€gt leuchtend orangefarbenen Gehörschutz in einer industriellen Umgebung, im Fokus die Arbeitssicherheit. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Neue Grenzwerte, angepasste Versicherungstarife und erweiterte GefÀhrdungsbeurteilungen treten in Kraft.

LÀrmgrenzen verschÀrft: Ab 85 Dezibel gilt Tragepflicht

Der Gehörschutz bleibt ein zentrales Thema der Arbeitssicherheit. Ab einem durchschnittlichen LĂ€rmpegel von 85 Dezibel ĂŒber acht Stunden mĂŒssen BeschĂ€ftigte zwingend Gehörschutz tragen. Bereits ab 80 dB(A) sind Arbeitgeber verpflichtet, Schutz bereitzustellen – die Nutzung liegt dann im Ermessen der Arbeitnehmer.

Die Bedeutung intakten Hörens untermauern aktuelle medizinische Erkenntnisse. Eine Studie des UniversitĂ€tsspitals ZĂŒrich und der UniversitĂ€t Liverpool mit Daten von ĂŒber 250 Millionen Patienten zeigt: Bei Erwachsenen mit Epilepsie und Hörverlust senkt die konsequente Nutzung von HörgerĂ€ten das Demenzrisiko um 23 Prozent.

BG ETEM: Neue Gefahrtarife ab 2027

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse hat ihre Beitragsstruktur neu geordnet. Die Vertreterversammlung verabschiedete am 26. Juni 2026 einen neuen Gefahrtarif, der ab 1. Januar 2027 gilt und bis Ende 2032 befristet ist.

Die Änderungen im Detail: Elektroinstallationen werden zusammengelegt – Gefahrklasse 9,07. Der textile Service wandert in die Kategorie WĂ€scherei (Klasse 6,28). FĂŒr die Fotografie gibt es eine eigene Stelle mit Wert 3,40. Unternehmen mit unfallfreier Mitgliedschaft erhalten ab dem dritten Jahr einen Beitragsnachlass von 18 Prozent.

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GefÀhrdungsbeurteilung: Cybersicherheit und Hitzeschutz

Seit Januar 2026 mĂŒssen Betriebe Cybersicherheit explizit in ihre GefĂ€hrdungsbeurteilungen einbeziehen. Hintergrund: Laut Branchenstatistiken sind rund 73 Prozent der Unternehmen von Cyberattacken betroffen. Aktuell setzen bereits 68 Prozent der Betriebe die erweiterten Beurteilungen um.

Auch der Hitzeschutz gewinnt an Bedeutung. Die ArbeitsstĂ€ttenregel (ASR A3.5) verpflichtet Arbeitgeber, bei Raumtemperaturen ĂŒber 30 Grad Celsius GetrĂ€nke wie Leitungswasser bereitzustellen. Zwischen 26 und 30 Grad wird dies empfohlen. Gewerkschaften raten vom Einsatz von Ventilatoren in GroßraumbĂŒros ab – sie verbreiten Staub und Aerosole.

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EU einigt sich auf strengere Grenzwerte

Auf europĂ€ischer Ebene stehen neue Grenzwerte fĂŒr krebserzeugende Stoffe fest. Betroffen sind Kobalt (0,01 mg/mÂł), PAK (0,00007 mg/mÂł) und 1,4-Dioxan (7,3 mg/mÂł). Schutzmaßnahmen bei Schweißrauch werden verpflichtend. Ziel: Über vier Jahrzehnte tausende Erkrankungen verhindern. Die Mitgliedstaaten haben nach der formellen BestĂ€tigung zwei Jahre Zeit fĂŒr die Umsetzung.

Klarheit beim Arbeitsunfall im Homeoffice

Das Landessozialgericht Darmstadt sorgt fĂŒr Rechtssicherheit beim mobilen Arbeiten. Der Weg zum Mittagessen im Homeoffice kann als Arbeitsunfall gewertet werden – vorausgesetzt, er dient der Erhaltung der ArbeitsfĂ€higkeit und beginnt sowie endet am hĂ€uslichen Arbeitsplatz.

FĂŒr die industrielle OberflĂ€chentechnik wurden zudem die DGUV-Regel 109-602 und die DGUV-Information 209-009 aktualisiert. Sie fassen die Sicherheitsvorschriften fĂŒr die nasschemische Behandlung praxisnah zusammen.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

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