Arbeitszeit: EuGH-Urteil macht Sammelfahrten zur Bezahlzeit
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 06:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ein Urteil vom Oktober 2025 (Az. C-110/24) stellt klar: Sammelfahrten von einem Betriebssitz zu wechselnden Einsatzorten und zurĂŒck sind vollwertige Arbeitszeit. Das betrifft vor allem Branchen ohne festen Arbeitsort â Handwerk, Bau oder Reinigung.
Bereits 2018 hatte der EuGH entschieden: Bereitschaftsdienst mit sehr kurzer Reaktionszeit â im konkreten Fall acht Minuten â gilt als Arbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht bestĂ€tigte zudem Mitte 2016: FĂŒr solche Bereitschaftszeiten besteht Anspruch auf den Mindestlohn. Der liegt seit 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde.
Die Konsequenz fĂŒr Arbeitgeber: Werden tĂ€gliche Fahrtzeiten als Arbeitszeit anerkannt, können NachzahlungsansprĂŒche entstehen. NĂ€mlich dann, wenn der effektive Stundenlohn durch unbezahlte Wegezeiten unter die Mindestlohngrenze fĂ€llt.
Koalition plant groĂe Arbeitszeitreform
Bundeskanzler Merz stellte fĂŒr den Herbst 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes in Aussicht. Arbeitsministerin Bas erarbeitet ihn. Kern der Neuregelung: der Wechsel von einer tĂ€glichen zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinie um, die maximal 48 Stunden pro Woche vorsieht.
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Die PlĂ€ne sind umstritten. WirtschaftsverbĂ€nde wie der Dehoga fordern mehr FlexibilitĂ€t. Gewerkschaften warnen vor einer Ausweitung der tĂ€glichen Arbeitsbelastung. Ein erster Entwurf aus dem Juni 2026 war bereits auf breite Kritik gestoĂen.
Flankiert wird die Reform von der Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung. Das BAG hatte diese im September 2022 grundsĂ€tzlich festgeschrieben. Ein Referentenentwurf sieht nun die verpflichtende elektronische Erfassung vor. FĂŒr kleinere Unternehmen sind Ăbergangsfristen von zwei bis fĂŒnf Jahren im GesprĂ€ch.
Ende fĂŒr Online-Krankschreibungen?
Auch beim Gesundheitsmanagement stehen VerĂ€nderungen an. Gesundheitsministerin Warken plant ein Verbot von Krankschreibungen ohne persönlichen Arztkontakt. Das wĂ€re das Aus fĂŒr reine Online-Fragebogen-Anbieter. Zudem sieht ein Koalitionsbeschluss die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag vor.
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Langfristig kommt eine Neuerung: Ab 1. Januar 2028 wird die Teilkrankschreibung eingefĂŒhrt. Das Gesetz dazu wurde im Juli 2026 verabschiedet. Arbeitnehmer können dann zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeitsunfĂ€hig geschrieben werden. Die Folge: anteilige Fortzahlung von Entgelt und Krankengeld.
EU rĂŒgt Deutschland bei Entgelttransparenz
Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Sie endete am 7. Juni 2026. Die EU-Kommission forderte Deutschland bereits auf, nachzubessern. Die Richtlinie soll Auskunftsrechte ĂŒber Gehaltsspannen stĂ€rken und die LohnlĂŒcke zwischen den Geschlechtern verringern.
Schweizer Modell fĂŒr Uber-Fahrer
Neue Wege bei der rechtlichen Einstufung von DienstleistungsverhĂ€ltnissen zeigt die Schweiz. Der Kanton Genf erlaubte Mitte Juli 2026 einem Partnerunternehmen von Uber, Fahrer nach dem Personalverleihgesetz zu beschĂ€ftigen. Die Fahrer erhalten erstmals einen festen Lohn statt einer rein fahrtenabhĂ€ngigen VergĂŒtung.
Das Modell setzt eine Entscheidung des Bundesgerichts aus dem Jahr 2025 um. Der Fahrdienstleister muss vollstĂ€ndige Arbeitgeberpflichten ĂŒbernehmen â inklusive SozialversicherungsbeitrĂ€ge.
Bereitschaftsdienst und Notaufnahmen gleichauf
Eine Analyse des Zentralinstituts fĂŒr die kassenĂ€rztliche Versorgung zeigt: Der Ă€rztliche Bereitschaftsdienst und die Notaufnahmen versorgen mittlerweile fast identische Fallzahlen. 2024 wurden jeweils rund 6,5 Millionen Patienten behandelt. WĂ€hrend die Inanspruchnahme des Bereitschaftsdienstes seit 2015 leicht rĂŒcklĂ€ufig war, verzeichneten die Notaufnahmen einen Zuwachs.
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