Arbeitszeit-Reform, Bas

Arbeitszeit-Reform: Bas lockert Achtstundentag für Tarifbetriebe

19.06.2026 - 11:39:20 | boerse-global.de

BMAS-Entwurf erlaubt wöchentliche Höchstarbeitszeit nur mit Tarifvertrag. Wirtschaft und Union kritisieren Pläne scharf.

Arbeitszeit: Koalition streitet über Lockerung des Achtstundentags
Arbeitszeit-Reform - Ein Stapel von Dokumenten mit einem Stift darauf, der eine politische Debatte über Arbeitszeitflexibilität und Tarifverträge symbolisiert. 19.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein Referentenentwurf von Ministerin Bärbel Bas (SPD) sorgt für heftigen Streit.

Der 21-seitige Entwurf sieht vor, dass Arbeitgeber künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Im Jahresdurchschnitt sollen maximal 48 Stunden pro Woche erlaubt sein. Die Flexibilisierung ist aber an eine Bedingung geknüpft: Sie gilt nur in Betrieben mit Tarifvertrag.

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Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht

Gleichzeitig verschärft das Ministerium die Dokumentationspflichten. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfassen. Damit setzt das BMAS Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts um.

„Keine echte Flexibilisierung“

Die Beschränkung auf tarifgebundene Unternehmen stößt bei Wirtschaftsverbänden auf scharfe Kritik. Der Dehoga Sachsen forderte am Freitag die Rücknahme des Entwurfs. Hauptgeschäftsführer Axel Klein spricht von einem „indirekten Zwang in tarifliche Strukturen“. Besonders kleine Gaststätten und Familienhotels ohne Tarifbindung würden von den neuen Möglichkeiten ausgeschlossen.

Auch Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sowie der VDMA und Gesamtmetall lehnen den sogenannten Tarifvorbehalt ab. Gesamtmetall bezeichnet die Pläne als „Rückfall in veraltete Regulierungsmuster“. Die Wirtschaft fordert: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit muss für alle Betriebe gelten.

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Koalitionskrach um Arbeitszeit

Innerhalb der schwarz-roten Koalition sorgt der Entwurf für Zoff. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wies die Pläne zurück. Sie entsprächen nicht den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages. Der sozialpolitische Sprecher der Union, Marc Biadacz, lehnt auch die strengeren Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung ab – sie seien zu bürokratisch.

Die SPD verteidigt den Entwurf. Das Ministerium bezeichnet das Papier als interne Arbeitsfassung, die sich noch in der Abstimmung befinde.

Gewerkschaften warnen vor Belastungsspitzen

Während die Arbeitgeberseite mehr Flexibilität fordert, schlagen Gewerkschaften und Forschungsinstitute Alarm. Die Hans-Böckler-Stiftung warnt: Eine Abkehr vom Achtstundentag könne zu extremen Belastungsspitzen führen. Theoretisch seien kurzfristig Arbeitszeiten von 70 bis 80 Stunden möglich – solange der Jahresdurchschnitt stimmt.

Der DGB und Ver.di mahnen: Der Gesundheitsschutz darf nicht der Flexibilität geopfert werden.

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