Arbeitszeit-Reform, Elektronische

Arbeitszeit-Reform: Elektronische Erfassung ab Januar 2027 Pflicht

23.06.2026 - 05:18:52 | boerse-global.de

Neues Gesetz zur Arbeitszeit zwingt Arbeitgeber zur digitalen Dokumentation. Tarifparteien erhalten mehr FlexibilitÀt bei Höchstarbeitszeiten.

Arbeitszeitreform 2027: Elektronische Erfassung wird Pflicht
Arbeitszeit-Reform - Nahaufnahme einer digitalen Zeiterfassungsuhr oder eines biometrischen Scanners mit einer unscharfen BĂŒro-Umgebung im Hintergrund. 23.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Das Bundesministerium fĂŒr Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der Arbeitgeber zu weitreichenden Änderungen zwingt. Kern der Reform unter Ministerin BĂ€rbel Bas: Die verpflichtende elektronische Erfassung der tĂ€glichen Arbeitszeit – verbunden mit einer begrenzten Flexibilisierung der Höchstarbeitszeiten.

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Elektronische Zeiterfassung noch am selben Tag

Arbeitgeber mĂŒssen kĂŒnftig Beginn, Ende und Dauer der tĂ€glichen Arbeitszeit grundsĂ€tzlich am selben Tag elektronisch dokumentieren. Damit setzt das Ministerium die Rechtsprechung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs von 2019 und des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 um. Beide Gerichte hatten eine systematische Arbeitszeiterfassung bereits grundsĂ€tzlich vorgeschrieben.

FĂŒr kleinere Betriebe gibt es Übergangsfristen:
- Betriebe mit bis zu 10 BeschÀftigten bleiben dauerhaft von der digitalen Pflicht befreit
- Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern erhalten fĂŒnf Jahre Zeit
- Betriebe mit weniger als 250 BeschĂ€ftigten mĂŒssen innerhalb von zwei Jahren umstellen

Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin bleibt eine nicht-elektronische Erfassung zulĂ€ssig, sofern tarifvertragliche Öffnungsklauseln dies vorsehen.

Flexiblere Arbeitszeiten nur mit Tarifbindung

Die Reform könnte den starren Acht-Stunden-Tag aufweichen – aber nur fĂŒr tarifgebundene Unternehmen. Der Entwurf erlaubt den Tarifparteien, kĂŒnftig eine wöchentliche statt einer tĂ€glichen Höchstarbeitszeit zu vereinbaren. Dann dĂŒrfte unter bestimmten Schutzregeln sogar die gesetzliche Mindestruhezeit von elf Stunden unterschritten werden.

FĂŒr die etwa HĂ€lfte der BeschĂ€ftigten ohne Tarifvertrag bleibt die tĂ€gliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden der Regelfall. Auch Vertrauensarbeitszeit ist weiterhin möglich – allerdings entbindet das den Arbeitgeber nicht von der Dokumentationspflicht.

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Hohe Kosten bei fehlender Dokumentation

Ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Juni zeigt die Risiken: Weil ein Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflichten vernachlĂ€ssigt hatte, durfte die Deutsche Rentenversicherung die SozialversicherungsbeitrĂ€ge schĂ€tzen. FĂŒr einen Restaurantbetrieb bedeutet das eine Nachzahlung von rund 130.000 Euro. Der Grundsatz „im Zweifel fĂŒr den Angeklagten“ gilt im SchĂ€tzungsverfahren nicht.

Das Arbeitsgericht Berlin konkretisierte zudem die Anforderungen an die Erfassungsmethode: Biometrische Daten wie FingerabdrĂŒcke sind ohne ausdrĂŒckliche Einwilligung oder Kollektivvereinbarung unzulĂ€ssig. Sie gelten nicht als zwingend erforderlich im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

Wirtschaft gegen Gewerkschaften

Die Reaktionen auf den Entwurf könnten gegensĂ€tzlicher kaum sein. WirtschaftsverbĂ€nde wie BDA und BGA kritisieren die PlĂ€ne als bĂŒrokratisch. BGA-PrĂ€sident Jandura spricht von einem Bruch mit dem Koalitionsvertrag – die Koppelung an TarifvertrĂ€ge schließe viele kleine und mittlere Betriebe aus. Auch der DEHOGA hĂ€lt die starre tĂ€gliche Höchstarbeitszeit in der Dienstleistungsbranche fĂŒr nicht mehr zeitgemĂ€ĂŸ.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt dagegen vor den Gesundheitsrisiken. DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sieht die BeschĂ€ftigten durch lĂ€ngere Arbeitszeiten gefĂ€hrdet. Laut Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin lassen bereits jetzt 36 Prozent der BeschĂ€ftigten hĂ€ufig Pausen ausfallen. Das erhöht das Risiko fĂŒr Schlafstörungen und UnfĂ€lle. Eine Umfrage zeigt zudem: 75 Prozent der Arbeitnehmer wollen am Acht-Stunden-Tag festhalten.

Parallel zur Arbeitszeitreform wird ĂŒber die allgemeine LeistungsfĂ€higkeit diskutiert. Mercedes-Aufsichtsratschef BrudermĂŒller fordert eine RĂŒckkehr zur 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich. Die Koalition plant dagegen, ÜberstundenzuschlĂ€ge fĂŒr Mehrarbeit ĂŒber die Vollzeit hinaus teilweise steuerfrei zu stellen – als Anreiz fĂŒr zusĂ€tzliche Arbeit.

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