Arbeitszeit-Reform, Wöchentliche

Arbeitszeit-Reform: Wöchentliche statt tÀgliche Höchstarbeitszeit ab 2027

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 08:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung plant wöchentliche Höchstarbeitszeit und verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Wirtschaft begrĂŒĂŸt, Gewerkschaften kritisieren die Reform.

Merz treibt große Arbeitszeit-Reform mit Flexibilisierung voran
Nahaufnahme einer digitalen Zeiterfassungsuhr oder einer Hand, die eine Zeiterfassungs-App bedient, im Hintergrund ein modernes BĂŒro. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Mitte Juli 2026 prĂ€zisierte er die PlĂ€ne fĂŒr eine Flexibilisierung der Höchstarbeitszeiten – parallel dazu legte das Arbeitsministerium Details zur verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung vor.

Von tÀglich auf wöchentlich: Die neue Höchstarbeitszeit

Der Kern der Reform: Statt einer tĂ€glichen soll kĂŒnftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Das klingt banal, hat aber enorme Auswirkungen. Bisher sind acht Stunden pro Werktag die Regel, unter bestimmten Bedingungen zehn. KĂŒnftig könnten BeschĂ€ftigte an manchen Tagen deutlich lĂ€nger arbeiten – solange der wöchentliche Ausgleich stimmt.

Ein Referentenentwurf von Arbeitsministerin BĂ€rbel Bas vom 18. Juni sah diese Flexibilisierung zunĂ€chst nur fĂŒr tarifgebundene Betriebe vor. Merz forderte Nachbesserungen: Auch nicht tarifgebundene Unternehmen sollen profitieren. Der Ausgleichszeitraum soll von sechs auf vier Monate schrumpfen. Ziel ist die EU-weit zulĂ€ssige Höchstgrenze von 48 Stunden pro Woche.

Die Wirtschaft jubelt. Der Dehoga fordert die Umstellung seit Jahren, um saisonale Spitzen abfedern zu können. Der DGB dagegen lÀuft Sturm: 72 Prozent der BeschÀftigten wollen laut Umfragen nicht mehr als acht Stunden tÀglich arbeiten.

Elektronische Zeiterfassung: Schluss mit Vertrauensarbeitszeit?

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Parallel zur Flexibilisierung kommt die Pflicht zur digitalen Erfassung. Ein Referentenentwurf des BMAS vom 17. Juli schreibt vor: Arbeitgeber mĂŒssen Beginn, Ende und Dauer der tĂ€glichen Arbeitszeit elektronisch dokumentieren.

Die Übergangsfristen sind gestaffelt:
- Ein Jahr fĂŒr alle Unternehmen
- Zwei Jahre fĂŒr Betriebe unter 250 Mitarbeitern
- FĂŒnf Jahre fĂŒr Betriebe unter 50 Mitarbeitern

Kleinstbetriebe mit bis zu zehn BeschĂ€ftigten können von der elektronischen Form ausgenommen werden. Auch Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich – aber der Arbeitgeber muss trotzdem die Einhaltung der Höchstzeiten kontrollieren.

Debatte um Arbeitsvolumen: Deutschland im OECD-Vergleich

Die Reform fĂ€llt in eine Zeit intensiver Diskussionen um die WettbewerbsfĂ€higkeit. ArbeitgeberprĂ€sident Dr. Jörg BrĂŒckner schlug am 17. Juli Alarm: Mit durchschnittlich 1.300 Stunden Jahresarbeitszeit liege Deutschland am Ende der OECD-Statistik. Die Teilzeitquote sei von 16 Prozent im Jahr 2000 auf 35 Prozent im Jahr 2025 gestiegen.

Aus Sicht der Arbeitgeber braucht es eine Flexibilisierung ohne zusĂ€tzliche BĂŒrokratie. Auch die hohen GrenzsteuersĂ€tze stehen in der Kritik – sie machten Mehrarbeit unattraktiv.

Weitere Einschnitte ab 2027

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Die Koalition plant weitere Änderungen zum 1. Januar 2027:

  • Befristungen: Sachgrundlose Befristung wird auf 48 Monate ausgeweitet, bis zu sechs VerlĂ€ngerungen möglich. Die Regelung ist bis Ende 2030 befristet.
  • Schriftformerfordernis: ArbeitsvertrĂ€ge sollen kĂŒnftig auch ohne Unterschrift gĂŒltig sein.
  • Krankmeldung: Attestpflicht ab dem ersten Tag wird gesetzlicher Regelfall.
  • Altersteilzeit: Einstiegsgrenze steigt von 55 auf 58 Jahre, Blockmodell steht zur Disposition.

Und noch eine Überraschung: BĂ€ckereien sollen sonntags bis zu acht Stunden öffnen dĂŒrfen. Allerdings fĂ€llt der Ladenschluss in LĂ€nderhoheit – Bayern hat bereits Widerstand angekĂŒndigt. Ob die Regelung bundesweit kommt, ist offen.

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