Arbeitszeiterfassung, Schulen

Arbeitszeiterfassung an Schulen: GEW-App soll Überlastung sichtbar machen

Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 03:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
GEW und ver.di drängen auf belastbare Arbeitszeitdaten und mehr Mitwirkung; Behörden und Politik befassen sich mit psychischen Belastungen.
Ein leerer, heller Flur einer modernen Schule mit Holzboden und großen Fenstern bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Gewerkschaften und arbeitsrechtliche Fachbeiträge rücken die Notwendigkeit in den Mittelpunkt, Arbeitsüberlastungen durch Gefährdungsanzeigen und eine systematische Arbeitszeiterfassung für betriebliche Arbeitnehmervertretungen transparent und juristisch belastbar zu machen.

Vor allem im Bildungssektor und im Gesundheitsbereich zeigt sich, dass fehlende Kontrollinstrumente und unzureichende Mitbestimmungsmöglichkeiten das Risiko chronischer Überlastung verstärken. Arbeitnehmervertreter fordern daher verbindliche Rahmenbedingungen, um Belastungsgrenzen im Arbeitsalltag verbindlich zu dokumentieren.

Zeiterfassung im Schulwesen zwischen Gerichtsurteilen und Pilotprojekten

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verweist grundlegend auf das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019, demzufolge die EU-Mitgliedstaaten die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten erfassen müssen.

Da das Land Niedersachsen die Arbeitszeit an Schulen bislang nicht systematisch dokumentiert, startete die GEW Niedersachsen eine eigene Anwendung zur Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten an Schulen, die in Kooperation mit dem Zentrum für Evaluation und Methoden der Universität Bonn („uzbonn“) entwickelt wurde, wie ein Verbandsbericht Anfang November 2026 darlegte.

Nach Angaben der Bildungsgewerkschaft liegt die tatsächliche Arbeitszeit vieler Lehrkräfte deutlich über der Norm von 46,4 Wochenstunden. Dies belege unter anderem die Göttinger Arbeitszeitstudie aus dem Jahr 2016. Die stellvertretende GEW-Landesvorsitzende Isabel Rojas forderte die Landesregierung dazu auf, konkrete Vorhaben zur Zeiterfassung umzusetzen. Bundesweit empfiehlt die GEW ihren Landesverbänden bereits eigene Zeiterfassungs-Apps, um verlässliche Daten zu sammeln.

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Die Dringlichkeit verlässlicher Daten verdeutlicht auch die Rechtslage: Am 17. September 2026 kassierte das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung aus Niedersachsen, die einem pensionierten Schulleiter im Jahr 2025 noch über 31.000 Euro Entschädigung für geleistete Mehrarbeit zugesprochen hatte.

Die GEW-Vorsitzende Maike Finnern bezeichnete die Vorgaben des Gerichts daraufhin als weltfremd. Während in Bremen seit August 2026 an neun Schulen ein Modellversuch mit einer freiwilligen und anonymisierten Erfassung läuft, lehnten Landesbehörden entsprechende Anträge von Personalräten in Hessen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen sowie in Berlin-Tempelhof-Schöneberg ab.

Konflikte um gewerkschaftlichen Zugang in der Pflegeausbildung

Ähnliche Spannungsfelder zeigen sich im Gesundheits- und Ausbildungsbereich. Am 4. November 2026 thematisierte der ver.di-Bezirk Region Saar-Trier die betriebliche Mitbestimmung mit einer Informationsaktion vor der SHG Bildung GmbH in Saarbrücken.

Wie ver.di in einem Bericht festhielt, forderte die Gewerkschaft direkten Zugang zu den Klassen der Pflegeausbildung. Die Schulleitung verweigerte der Gewerkschaft trotz mehrfacher Vorgespräche den Zutritt zum Unterricht und verwies stattdessen auf Informationsformate außerhalb der regulären Unterrichtszeiten.

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Nach Darstellung von ver.di bleibt auch den betrieblichen Gremien der SHG der Zugang verwehrt. Die Gewerkschaft sieht darin eine mögliche Behinderung der Betriebsratsarbeit gemäß Paragraf 78 des Betriebsverfassungsgesetzes.

Gewerkschaftssekretärin Sandra Dziekan betonte, dass Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechte fest in die Ausbildung integriert sein müssten, um Auszubildende frühzeitig für Belastungsgrenzen und arbeitsrechtliche Schutzmechanismen zu sensibilisieren.

Behördliche Leitfäden und Reformdebatten im Arbeitsschutz

Auf Bundesebene gibt es Bestrebungen, psychische Belastungen systematischer zu erfassen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) startete ein Vorhaben zur Erstellung eines Praxishandbuchs für betriebliche Akteure und Multiplikatoren zum Thema Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen. Zum Projektstart wurden Experteninterviews zu Umsetzungsproblemen und Gelingensfaktoren geführt, deren erste Ergebnisse die Behörde vorstellt.

Gleichzeitig bleibt der künftige Rechtsrahmen im Fluss: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fasste im Oktober des vergangenen Jahres unter dem Titel eines Konzepts für effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz Vorschläge für eine Modernisierung zusammen.

Während die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die Vorschläge als spürbaren Schritt zum Abbau bürokratischer Hürden bewertete, meldeten die Gewerkschaften Vorbehalte hinsichtlich der Schutzwirkung und der tatsächlichen Zielgenauigkeit an.

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