Arbeitszeitgesetz, Bas

Arbeitszeitgesetz: Bas plant 13-Stunden-Schichten für Tarifbetriebe

Veröffentlicht am: 21.08.2026 um 18:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Arbeitsministerium plant längere Schichten nur mit Tarifvertrag. Gewerkschaften drohen mit Protest, Arbeitgeber fordern mehr Flexibilität.

Arbeitszeitreform: Bas will Schichten bis 13 Stunden bei Tarifbindung erlauben
Ein moderner, menschenleerer Büroarbeitsplatz in den Abendstunden mit gedimmtem Licht und einer Glaswand im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Arbeitsministerin Bas (SPD) hat einen Referentenentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt, der weitreichende Änderungen bei der täglichen Höchstarbeitszeit vorsieht. Das Vorhaben sieht vor, Arbeitsschichten von bis zu 13 Stunden zu ermöglichen.

Diese Option soll jedoch nicht flächendeckend gelten, sondern ist im Entwurf strikt an das Bestehen eines Tarifvertrags geknüpft. In Betrieben ohne Tarifbindung sollen weiterhin die gesetzliche Regelarbeitszeit von 8 Stunden sowie die Ausnahme von maximal 10 Stunden bestehen bleiben.

Tarifbindung als zentrale Hürde der Reform

Die Verknüpfung der Flexibilisierung an tarifvertragliche Regelungen stellt für einen großen Teil der Wirtschaft eine Hürde dar. Aktuellen Daten zufolge sind derzeit lediglich rund 50 % der Beschäftigten in Deutschland tarifgebunden.

Der Entwurf der Arbeitsministerin konkretisiert zudem Regelungen für die Sonntagsarbeit in spezifischen Branchen: So soll die Beschäftigung in Bäckereien an Sonntagen künftig für bis zu 5 Stunden und in Bibliotheken für bis zu 6 Stunden zulässig sein.

Ein Kabinettsbeschluss zu der Reform steht bislang noch aus. Das Thema war bereits Gegenstand politischer Abstimmungen, wurde jedoch im Rahmen des Koalitionsausschusses am 1. und 2. Juli 2026 ausgeklammert. Während die Regierung eine Flexibilisierung anstrebt, warnen Gesundheitsexperten vor den Folgen.

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Studien deuteten darauf hin, dass längere Arbeitszeiten zu einem Rückgang der Produktivität führen können. Zudem weisen Mediziner auf erhöhte Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Burnout hin, sollte der Acht-Stunden-Tag dauerhaft aufgeweicht werden.

Konträre Positionen der Sozialpartner

Die Gewerkschaften lehnen die Pläne in ihrer jetzigen Form entschieden ab. Die DGB-Vorsitzende Fahimi betonte, dass der Acht-Stunden-Tag eine unverrückbare Grenze darstelle. Sollte es zu einer Änderung dieser Regelung kommen, sei mit erheblichen Konflikten zu rechnen; die Gewerkschaften ziehen für diesen Fall Massenproteste in Erwägung.

Demgegenüber fordern Arbeitgebervertreter eine noch weitergehende Reformagenda. Arbeitgeberpräsident Dulger plädiert neben flexibleren Arbeitszeiten für eine BREgrenzung des Arbeitslosengeldes auf 12 Monate, Steuersenkungen sowie die Einführung von Karenztagen. Regionalen Druck gibt es unter anderem aus Sachsen: Die IHK Chemnitz begleitet das Thema seit Mai mit einer Kampagne namens „Arbeit ermöglichen“.

Unternehmer kritisieren dort insbesondere die 10-Stunden-Tagesgrenze sowie die vorgeschriebene 11-stündige Ruhezeit und fordern stattdessen die Einführung einer Wochenarbeitszeit. Entsprechende Gespräche mit Abgeordneten des Bundestages sind bis Oktober geplant.

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Kostendruck in der Automobilindustrie

In der Metall- und Elektroindustrie verschärft sich die DeBATTE durch die wirtschaftliche Lage großer Konzerne. Mercedes-Benz verfolgt bis zum Jahr 2027 das Sparprogramm „Next Level Performance“, das Einsparungen in Höhe von 5 Mrd. Euro vorsieht. Davon soll 1 Mrd. Euro im Personalbereich realisiert werden.

Nachdem bis März 2026 bereits 5.500 Beschäftigte über Abfindungsprogramme das Unternehmen verließen, fordert das Management nun eine Senkung der Arbeitskosten. Diskutiert wird eine Ausweitung der Arbeitszeit für das gleiche Entgelt, wobei auch die 35-Stunden-Woche der Branche zur Debatte steht.

Der Konzern, der in Deutschland 108.000 Menschen beschäftigt, verzeichnete für das Jahr 2025 einen Rückgang des Ergebnisses um 49 % auf 5,33 Mrd. Euro, konnte jedoch im zweiten Quartal 2026 wieder ein Plus von 13,5 % erzielen.

Parallel dazu verhandelt Volkswagen bereits seit November 2025 mit der IG Metall über ein neues Entgeltsystem für rund 100.000 Beschäftigte. Ziel ist es, die Entgeltsumme zum 1. Januar 2027 um 6 % zu senken. Der Entwurf sieht vor, die bestehenden 20 Entgeltstufen beizubehalten, während für Auszubildende vier neue Stufen eingeführt werden sollen. Eine Besitzstandswahrung wurde den Beschäftigten zugesichert.

Trotz der laufenden politischen Debatte um neue Gesetze weisen Fachleute darauf hin, dass bestehende rechtliche Rahmenbedingungen bereits enge Grenzen setzen. So verpflichten ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 sowie ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 Unternehmen grundsätzlich zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit.

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