Arbeitszeitgesetz, Bas

Arbeitszeitgesetz: Bas plant Flexibilisierung des Acht-Stunden-Tages

24.06.2026 - 12:49:38 | boerse-global.de

Das neue Arbeitszeitgesetz sieht flexible Wochenarbeitszeiten vor, aber nur für tarifgebundene Betriebe. Die elektronische Zeiterfassung wird Pflicht.

Arbeitszeitreform: Flexiblere Regeln nur mit Tarifvertrag
Arbeitszeitgesetz - Eine Uhr mit Zahnrädern im Vordergrund, ein unscharfer Büroangestellter im Hintergrund, symbolisiert Arbeitszeitreform und Regulierung. 24.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Plan sieht vor, den starren Acht-Stunden-Tag unter bestimmten Bedingungen zu flexibilisierung – allerdings nur für tarifgebundene Unternehmen.

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Flexibilisierung nur mit Tarifvertrag

Der Entwurf hält grundsätzlich an der werktäglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden fest. Im Ausnahmefall sind zehn Stunden erlaubt, sofern der Ausgleich innerhalb von sechs Monaten erfolgt. Neu ist die Möglichkeit für Tarifvertragsparteien, eine wöchentliche statt einer werktäglichen Höchstarbeitszeit zu vereinbaren. Dann darf die Arbeitszeit im Durchschnitt von zwölf Monaten 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Doch genau hier liegt der Knackpunkt: Nur rund 24 Prozent der Betriebe in Deutschland sind tarifgebunden – das entspricht etwa 49 Prozent der Beschäftigten. Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) bezeichnete den Entwurf als unzureichend. Sie fordert eine Flexibilisierung für alle Unternehmen.

Auch aus der CDU kommt Widerspruch. Generalsekretär Carsten Linnemann lehnte den Entwurf ab. Der Bundestagsabgeordnete Florian Müller betonte, das aktuelle Gesetz passe nicht mehr zur modernen Arbeitswelt mit abendlichen Ruhezeitunterbrechungen durch E-Mails.

Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber müssen künftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit noch am selben Tag digital aufzeichnen. Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich – aber nur, wenn die Erfassung sichergestellt ist.

Die Übergangsfristen sind gestaffelt: Ein Jahr nach Inkrafttreten greift die Pflicht generell. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten bekommen zwei Jahre Zeit, Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern fünf Jahre. Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Arbeitnehmern und die Landwirtschaft können teilweise mit Ausnahmen rechnen.

Der Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft warnt dennoch vor erheblichem bürokratischem Aufwand. Die einmaligen Umstellungskosten für die Wirtschaft liegen Schätzungen zufolge bei rund 76,7 Millionen Euro. Die jährlichen Einsparungen durch effizientere Prozesse werden auf 168,6 Millionen Euro taxiert.

Wissenschaftler warnen vor Gesundheitsrisiken

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Die geplante Lockerung stößt bei Arbeitspsychologen auf deutliche Kritik. Die Initiative AOP-GA, getragen von Fachverbänden wie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs), wies in einer Stellungnahme auf erhöhte Gesundheitsrisiken hin. Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass die Leistungsfähigkeit bei überlangen Arbeitstagen sinkt – während das Risiko für psychische Erkrankungen, Fehlzeiten und Fluktuation steigt.

Die Experten fordern den Erhalt bestehender Schutzstandards statt weiterer Flexibilisierung.

Auch die Beschäftigten selbst zeigen wenig Begeisterung für längere Arbeitstage. Eine Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ergab: Rund 75 Prozent der Beschäftigten möchten maximal acht Stunden täglich arbeiten.

Ganz anders sieht das Mercedes-Aufsichtsratschef Martin Brudermüller. Er fordert eine generelle Rückkehr zur 40-Stunden-Woche, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Seine Argumentation: Arbeit in Deutschland sei im Vergleich zu teuer geworden – entweder müssten die Gehälter sinken oder die Arbeitsstunden bei gleichem Gehalt steigen.

Politische Reaktionen und Ausblick

Die Union kritisiert den Entwurf als zu bürokratisch und fordert mehr Freiheitsgrade für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – unabhängig von Tarifverträgen. Innerhalb der CDU-nahen Arbeitnehmerschaft (CDA) wird jedoch betont, dass der Acht-Stunden-Tag eine historische Errungenschaft sei. Überstunden hätten in vielen Branchen bereits jetzt ein hohes Niveau erreicht.

Die Bevölkerung zeigt sich gespalten zur Wochenhöchstarbeitszeit. Eine YouGov-Erhebung ergab: Rund 38 Prozent der Befragten befürworten eine umstellung auf eine wöchentliche Betrachtung der Arbeitszeit.

Der Referentenentwurf muss nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren beraten werden. Angesichts der kontroversen Standpunkte sind intensive Debatten im Parlament zu erwarten.

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