Arbeitszeitgesetz, Bundesregierung

Arbeitszeitgesetz: Bundesregierung erwÀgt 12-Stunden-Tage statt Tagesgrenze

Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Wochenmodell mit bis zu zwölf Stunden tÀglich wird erwogen; ein Regierungskompromiss und eine GesetzesÀnderung stehen noch aus.
Leere, moderne Industriehalle mit hohen Decken und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung erwĂ€gt eine grundlegende Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes. Im Kern der Überlegungen steht der Übergang von einer tĂ€glichen zu einer wöchentlichen Berechnung der Arbeitszeit, wodurch kĂŒnftig EinsĂ€tze von bis zu 12 Stunden an einem Tag möglich werden könnten. Bundeskanzler Merz unterstĂŒtzt ein solches Modell, das etwa eine Arbeitszeit von 12 Stunden verteilt auf drei Tage vorsieht.

Rechtlicher Rahmen und europÀische Richtlinien

Bislang sieht das Arbeitszeitgesetz in Deutschland eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden pro Werktag vor. Eine VerlÀngerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulÀssig, wenn die Mehrarbeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeglichen wird. Bestimmte Branchen kennen bereits abweichende Sonderregelungen; so sind 12-Stunden-Schichten in der chemischen Industrie bereits erlaubt.

Der aktuelle Vorschlag zur EinfĂŒhrung einer Wochenobergrenze geht auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zurĂŒck. Als Ă€ußerer Rahmen greifen die Vorgaben des europĂ€ischen Rechts. Die Richtlinien der EuropĂ€ischen Union schreiben eine Höchstarbeitszeit von maximal 48 Stunden pro Woche inklusive geleisteter Überstunden vor.

Zudem verlangt das europÀische Arbeitsrecht eine Ruhezeit von mindestens elf zusammenhÀngenden Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. Nach Angaben der Deutschen Welle gab es bis zum 18.10.2026 noch kein finales Abkommen innerhalb der Bundesregierung; ein entsprechender Koalitionskompromiss steht bislang aus, und das Gesetz wurde noch nicht modifiziert.

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Kontroverse zwischen WirtschaftsverbÀnden und Gewerkschaften

In der Wirtschaft stĂ¶ĂŸt der Vorstoß auf unterschiedliche Reaktionen. ArbeitgeberverbĂ€nde sprechen sich fĂŒr flexiblere Modelle aus und sehen darin Vorteile fĂŒr Wirtschaftszweige wie die Industrie, den Tourismus sowie das Gastgewerbe.

Gewerkschaften und Teile der SPD Ă€ußern hingegen deutliche Bedenken. Sie warnen vor gesundheitlichen Risiken fĂŒr die BeschĂ€ftigten und befĂŒrchten einseitig durch Betriebe verordnete lange Arbeitsschichten. Kritiker weisen zudem darauf hin, dass eine ArbeitszeitverlĂ€ngerung auf Tagesebene nicht automatisch mit höheren Löhnen fĂŒr die betroffenen Arbeitnehmer einhergeht.

Personalsituation und FachkrÀftemangel in der Praxis

Die Diskussion ĂŒber flexiblere Arbeitszeiten fĂ€llt in eine Phase spĂŒrbarer personeller EngpĂ€sse in zentralen Wirtschaftsbereichen. WĂ€hrend fĂŒr Infrastrukturvorhaben insgesamt 500 Mrd. Euro bereitgestellt sind, beziffert das Institut der deutschen Wirtschaft den aktuellen Fehlbestand auf rund 148.000 FachkrĂ€fte. Der Mangel betrifft insbesondere Elektriker, Heizungs- und Klimainstallateure sowie Mechaniker.

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ZusĂ€tzliche Debatten betreffen die FachkrĂ€fteanwerbung aus dem Ausland. Nach Erhebungen der Bundesagentur fĂŒr Arbeit waren im September 2026 rund 546.000 Arbeitnehmer aus dem westlichen Balkan in Deutschland beschĂ€ftigt. Davon arbeiteten ĂŒber die HĂ€lfte beziehungsweise rund 53 Prozent in ausgewiesenen Fachkraftberufen.

PlĂ€ne sehen vor, die Jahresquote fĂŒr ArbeitskrĂ€fte aus dieser Region ab Januar 2027 von 50.000 auf 25.000 PlĂ€tze zu halbieren, was auch StaatsbĂŒrger aus Serbien einschließt. Die Bundesagentur fĂŒr Arbeit lehnt diesen Schritt ab und verweist auf die Gefahr wachsender EngpĂ€sse in Branchen wie dem Baugewerbe, Transport, der Logistik sowie der Gastronomie.

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