Arbeitszeitgesetz, Bundesregierung

Arbeitszeitgesetz: Bundesregierung streicht Flexibilisierung ab Juli

05.07.2026 - 05:19:33 | boerse-global.de

Die geplante Flexibilisierung der Arbeitszeit ist vom Tisch. Ein Urteil bestätigt Spielraum bei der elektronischen Erfassung, während Bußgelder drohen.

Arbeitszeitreform gestrichen: Acht-Stunden-Tag bleibt Standard
Arbeitszeitgesetz - Nahaufnahme eines Tablets mit einer digitalen Zeiterfassungs-App, im Hintergrund verschwommen ein Büro mit arbeitenden Personen. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Am 1. Juli 2026 fiel die Flexibilisierung der Arbeitszeit aus dem Koalitionspaket. Damit bleibt der gesetzliche Acht-Stunden-Tag Standard.

Abweichungen auf bis zu 48 Wochenstunden im Jahresschnitt sollen weiterhin tarifgebundenen Betrieben vorbehalten bleiben. Wirtschaftsverbände reagierten verärgert.

Der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) kritisierte die Kopplung der Flexibilisierung an die Tarifbindung. Dies benachteilige viele mittelständische Unternehmen, die nicht tariflich organisiert sind. Parallel dazu bleibt die verpflichtende elektronische Erfassung der Arbeitszeit in der politischen Beratung – mit möglichen Ausnahmen für Kleinbetriebe.

Gericht erlaubt Spielraum bei der Erfassung

Ein Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund sorgt für Klarheit. Anfang Juni 2026 wies das Gericht die Klage eines Arztes und des Marburger Bundes ab. Sie hatten eine minutengenaue elektronische Zeiterfassung nach dem Stechuhr-Prinzip gefordert.

Die Richter entschieden: Das bestehende System der Universitätsmedizin Greifswald entspricht den tarifvertraglichen Anforderungen. Seit Anfang 2025 regelt ein spezifischer Tarifvertrag die Arbeitsbedingungen für Ärzte an Universitätskliniken. Der Marburger Bund prüft derzeit eine Berufung.

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Das Urteil zeigt: Trotz der allgemeinen Erfassungspflicht bleibt Spielraum bei der technischen Umsetzung – sofern tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen dies vorsehen.

Bußgelder bis 30.000 Euro drohen

Unabhängig von der politischen Debatte sind Unternehmen bereits heute zur Erfassung verpflichtet. Seit dem Grundsatzbeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentiert werden – inklusive Überstunden und Pausen. Das gilt explizit auch für Homeoffice.

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens zwei Jahre.

Der Markt reagiert: Anfang Juli 2026 wurde eine neue Plattform speziell für kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige lanciert. Solche Systeme ermöglichen die Erfassung per App oder stationärer Terminals. Neben der Zeiterfassung rückt auch die GoBD-konforme E-Mail-Archivierung in den Fokus – hier bestehen persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführungen.

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Jede zweite Apotheke erfasst Arbeitszeit nicht

Wie weit Anspruch und Realität auseinanderliegen, zeigt eine aktuelle Untersuchung im Apothekenwesen. Von über 1.100 befragten Angestellten gab fast die Hälfte an, dass ihre Arbeitszeit überhaupt nicht erfasst wird.

Besonders kritisch: Die Dokumentation von Vor- und Nacharbeiten wird nur bei etwa 18 Prozent der Betroffenen korrekt berücksichtigt. Auch bei der Vergütung von Mehrarbeit zeigen sich Lücken. Über 60 Prozent der Beschäftigten erhalten keine tariflich vorgesehenen Zuschläge für Überstunden.

Die Zahlen verdeutlichen den Handlungsdruck. Arbeitgeber müssen transparente und manipulationssichere Erfassungssysteme etablieren – um rechtliche Risiken zu minimieren und die Mitarbeiterzufriedenheit zu sichern.

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