Arbeitszeitgesetz: Dulger fordert Umstieg auf wöchentliche Höchstarbeitszeit
Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 23:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der Debatte um die Modernisierung des deutschen Arbeitsmarktes fordert Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger eine grundlegende Reform des Arbeitszeitgesetzes. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) plädierte am Wochenende für eine Umstellung von der bisherigen täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Er begründete diesen Vorstoß damit, dass die geltenden Regelungen nicht mehr der heutigen Arbeitswelt entsprächen.
Kritik an veralteten gesetzlichen Vorgaben
Nach Einschätzung des Arbeitgeberpräsidenten stammen die aktuellen gesetzlichen Grundlagen noch aus einer Ära, die durch Technologien wie Telex und Wählscheibe geprägt gewesen sei. Dulger argumentierte, dass eine Flexibilisierung der Arbeitszeit keine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten darstelle. Er verwies dabei auf europäische Nachbarländer wie Belgien oder Italien, in denen bereits wöchentliche Höchstarbeitszeiten gelten würden, ohne dass die Arbeitnehmer dort vermehrt erkrankten.
Das derzeitige deutsche Arbeitszeitgesetz sieht eine maximale tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden vor. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, sofern innerhalb von sechs Monaten ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Die geltende EU-Richtlinie setzt hingegen einen weiteren Rahmen und begrenzt die wöchentliche Arbeitszeit auf maximal 48 Stunden.
Bundeskanzler Friedrich Merz griff die Debatte auf und stellte für den Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf in Aussicht. Dieser solle von Arbeitsministerin Andrea Bas erarbeitet werden und Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung enthalten. Ein bereits im Juli beschlossenes Reformpaket der Bundesregierung hatte dieses Thema zunächst ausgespart.
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Gewerkschaften warnen vor Rückfall in das 19. Jahrhundert
Gegenwind für die Pläne der Arbeitgeberseite kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). DGB-Vize Daniel Körzell warnte eindringlich davor, den Acht-Stunden-Tag infrage zu stellen. Ein solcher Schritt komme einem Spiel mit dem Feuer gleich. Körzell befürchtet einen Rückfall in Arbeitsverhältnisse wie im 19. Jahrhundert. Insbesondere in Betrieben ohne Tarifbindung könnten die täglichen Arbeitszeiten seiner Einschätzung nach auf bis zu 13 Stunden ansteigen, sollte die tägliche Begrenzung fallen.
Unterstützung für eine Flexibilisierung signalisierte hingegen der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU). Er widersprach im Rahmen der Diskussion um die Arbeitsmoral in Deutschland dem Kanzler und betonte, dass die Arbeitnehmer keineswegs faul seien. Dennoch forderte auch er eine Abkehr vom starren Acht-Stunden-Tag hin zur Nutzung der EU-Obergrenze von 48 Wochenstunden. Zudem bezeichnete er die bestehende Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag als bürokratisch und kontraproduktiv.
Vorschläge der Wirtschaft und statistische Einordnung
Der Verein AUB e.V. untermauerte die Forderungen nach einer Reform mit den sogenannten Hamburger Thesen. Darin wird ebenfalls die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit unter Einhaltung der EU-Grenze von 48 Stunden verlangt. Der Verein betonte jedoch, dass bestehende Schutzvorschriften wie die Ruhezeit von 11 Stunden sowie die geltenden Pausenregelungen beibehalten werden müssten. Ein zentraler Punkt der Forderung ist zudem, dass solche Flexibilisierungen für alle Unternehmen zugänglich sein sollten und nicht nur über Öffnungsklauseln für tarifgebundene Betriebe geregelt werden dürften.
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Laut Daten für das Jahr 2024 lag die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Deutschland bei 34,8 Stunden. Dabei ergaben sich deutliche Unterschiede: Während Vollzeitbeschäftigte auf etwa 40 Stunden kamen, arbeiteten Teilzeitkräfte durchschnittlich 22 Stunden. Bei Männern lag der Durchschnittswert bei 39,9 Stunden, bei Frauen bei 32,3 Stunden.
Kritik an der aktuellen Situation kam auch von politischer Seite. Der Linken-Politiker Bodo Ramelow wies darauf hin, dass im Jahr 2024 insgesamt 1,2 Milliarden Überstunden geleistet wurden, wovon die Hälfte unbezahlt geblieben sei. Aus der unternehmerischen Praxis berichtete die Unternehmerin Böhm zudem über bürokratische Hürden und finanzielle Nachteile bei Mehrarbeit. Eine Erhöhung der Arbeitszeit von 190 auf 210 Stunden führe aufgrund der Steuer- und Abgabenlast oft zu einem geringeren Nettoverdienst und belaste die Betriebe zusätzlich durch hohen Verwaltungsaufwand.
