Arbeitszeitgesetz: Elektronische Erfassung ab 1. Januar 2027 Pflicht
25.06.2026 - 07:18:43 | boerse-global.de
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen neuen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Die geplanten Neuregelungen sehen eine verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung vor. Zudem soll die Höchstarbeitszeit flexibler auf die Woche verteilt werden können – allerdings nur mit tariflichen Vereinbarungen. Inkrafttreten soll die Reform am 1. Januar 2027.
Taggleiche Erfassung wird Standard
Arbeitgeber müssen künftig Beginn, Ende und Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch dokumentieren. Diese Aufzeichnung muss noch am selben Tag erfolgen. Damit will das Ministerium die Einhaltung von Ruhezeiten und Höchstarbeitsgrenzen sicherstellen.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Für Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten gibt es eine Ausnahme: Sie dürfen weiterhin nicht-elektronisch erfassen. Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird zudem teilweise auf leitende Angestellte ausgeweitet.
Mehr Flexibilität durch Tariföffnung
Der Acht-Stunden-Tag bleibt die werktägliche Höchstgrenze. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Die wesentliche Neuerung: Arbeitgeber und Gewerkschaften können künftig eine wöchentliche statt einer werktäglichen Höchstarbeitszeit vereinbaren.
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In diesen Fällen darf die wöchentliche Arbeitszeit im Zwölfmonatsdurchschnitt maximal 48 Stunden betragen. Unter bestimmten Gesundheitsauflagen könnte die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden verkürzt werden oder entfallen. Der Ausgleichszeitraum für Überschreitungen soll von sechs auf vier Monate verkürzt werden. Für das Bäckerhandwerk gibt es Sonderregelungen: Hier ist eine Ausweitung der Sonn- und Feiertagsarbeit auf bis zu fünf Stunden möglich.
Gestaffelte Übergangsfristen
Das Ministerium räumt Unternehmen Zeit für die Umstellung ein. Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern erhalten zwei Jahre Frist. Firmen mit unter 50 Beschäftigten haben fünf Jahre Zeit für die Umsetzung.
Der einmalige Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird auf rund 77 Millionen Euro geschätzt. Langfristig erwartet das Ministerium Einsparungen von etwa 170 Millionen Euro durch die Digitalisierung. Kritiker bezweifeln diese Prognosen. Sie verweisen auf die Belastung durch die minutengenaue, taggleiche Erfassung – besonders für Außendienst und Homeoffice.
Scharfe Kritik von Wirtschaft und Opposition
Der Entwurf stieß sofort auf Widerstand. DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke bezeichnete die Pläne als Belastung für den Mittelstand. Die Flexibilisierung sei strikt an Tarifverträge gekoppelt. Gerade im Gastgewerbe und der Systemgastronomie ist die Tarifbindung oft gering – viele Betriebe könnten nicht profitieren.
Vertreter der Union und der Wirtschaft kritisieren, der Entwurf bleibe hinter den Koalitionszusagen zurück und schaffe zu viel Bürokratie. Sie fordern eine Flexibilisierung, die auch über Betriebsvereinbarungen möglich ist.
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Gewerkschaften mahnen zur Vorsicht
Der DGB begrüßt die elektronische Zeiterfassung grundsätzlich. Doch die Arbeitnehmervertreter warnen vor einer Aufweichung des Gesundheitsschutzes. Sie verweisen auf die hohe Zahl unbezahlter Überstunden: 2024 lag sie bei rund 638 Millionen Stunden. Kritik gibt es auch an längeren täglichen Schichten ohne individuelles Ablehnungsrecht für Beschäftigte.
Parallel laufende Reformdebatten
Zeitgleich zur Arbeitszeitdebatte wurden Ende Juni Empfehlungen einer Rentenkommission bekannt. Zu den 33 Vorschlägen gehören die Abschaffung von Minijobs, eine Anhebung des Renteneintrittsalters und das Ende der „Rente mit 63“. Bundesministerin Bärbel Bas strebt eine Umsetzung beider Reformen bis Jahresende an. Der Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung – bevor er ins Kabinett und dann in den Bundestag geht.
