Arbeitszeitgesetz, Elektronische

Arbeitszeitgesetz: Elektronische Erfassung für Azubis ab Spätsommer

Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 21:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Regeln zur elektronischen Arbeitszeiterfassung treten in Kraft. Betriebe erhalten gestaffelte Übergangsfristen je nach Größe.

Arbeitszeitgesetz 2026: Pflicht zur digitalen Zeiterfassung kommt
Tablet mit digitaler Zeiterfassungs-App auf einem modernen Büroschreibtisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Mit dem Start der Ausbildung im Spätsommer 2026 kommen auf Unternehmen weitreichende Neuerungen bei der Arbeitszeitdokumentation zu. Ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes sieht vor, dass Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfassen müssen – auch bei Vertrauensarbeitszeit.

Gestaffelte Übergangsfristen für Betriebe

Große Unternehmen haben ein Jahr Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern bekommen zwei Jahre, Kleinstbetriebe mit unter 50 Beschäftigten bis zu fünf Jahre. Komplett ausgenommen sind Firmen mit maximal zehn Angestellten sowie leitende Angestellte.

Besonders streng sind die Regeln für minderjährige Auszubildende. Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt maximal acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche vor. Digitale Systeme sollen helfen, diese Grenzen einzuhalten und Berufsschultage sowie Pausen korrekt zu dokumentieren. Wirtschaftsverbände kritisieren jedoch die geplante Verkürzung des Ausgleichszeitraums für die Höchstarbeitszeit von sechs auf vier Monate.

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Jeder Zweite beobachtet Arbeitszeitbetrug

Wie relevant präzise Erfassungssysteme sind, zeigt eine aktuelle Civey-Umfrage. Rund 2.500 Erwerbstätige wurden zwischen Ende Juni und Anfang Juli befragt. Ergebnis: 51 Prozent halten Arbeitszeitbetrug in ihrem Umfeld für ein gängiges Phänomen. Nur 44 Prozent lehnen Manipulationen kategorisch ab.

Die politischen Präferenzen spielen dabei eine Rolle. Unter FDP- (53 Prozent) und Unions-Anhängern (51 Prozent) lehnt eine Mehrheit den Betrug strikt ab. Bei Wählern der Linken sind es nur 23 Prozent, beim BSW 34 Prozent. Als Hauptgrund für falsche Angaben nennen 26 Prozent unbezahlte Überstunden, die sie so ausgleichen wollten. Auch unfaire Behandlung durch den Chef wird genannt.

Software statt Stempelkarte

Immer mehr Unternehmen setzen auf spezialisierte Lösungen. Anbieter wie Softdreams oder Inwerken entwickeln Systeme mit Gesichtserkennung, GPS-Erfassung für wechselnde Einsatzorte und Anbindung an ERP-Systeme. Damit lassen sich nicht nur Arbeitszeiten dokumentieren, sondern auch Materialflüsse in der Logistik steuern.

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Auch im Bildungssektor wird digital erfasst. Die GEW Berlin kündigte eine eigene App für Lehrkräfte zum Schuljahresbeginn 2026/27 an. Hintergrund: Eine Göttinger Uni-Studie zeigt, dass Lehrer im Schnitt 100 Überstunden pro Jahr leisten. Fast ein Drittel überschreitet die 48-Stunden-Woche. Während Bremen bereits Pilotprojekte gestartet hat, fehlt in anderen Bundesländern noch ein verbindliches Verfahren.

Ausbildungsmarkt unter Druck

Der Fachkräftemangel verschärft die Lage. Laut DIHK-Umfrage unter 14.000 Unternehmen kann fast die Hälfte der Betriebe nicht alle Ausbildungsplätze besetzen. In Schleswig-Holstein sank die Zahl der Neuverträge um sechs Prozent – ein demografischer Effekt.

Die Mindestvergütung für Azubis liegt 2026 bei 724 Euro im Monat. Im Gerüstbau sind es bereits 1.125 Euro. Bewerber fordern zudem flexible Arbeitszeitmodelle und ein gutes Betriebsklima. Unternehmen klagen dagegen über mangelnde Grundkompetenzen der Schulabgänger.

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